…aufweise, die man grundsätzlich im Unternehmensbereich kenne. Name und Adresse der liefernden Unternehmerin sowie des Empfängers der Lieferung seien sehr wohl in der Rechnung enthalten (der Bw. führt dazu eine Adresse mit Platz, Ortsname, Adressenbezeichnung und Hausnummer an). Aus § 11 UStG könne "nicht herausgelesen werden…
…Straferkenntnis beweislos einen Sachverhalt, ohne diesen ermittelt zu haben. Wenn § 2 Parkometergesetz sich nunmehr als untaugliches Gesetz herausstellt, dann dürften sich weder die belangte Behörde noch die Rechtsprechung als Gesetzgeber betätigen und Inhalte in das Gesetz hineininterpretieren, die der Rechtssatz (gemeint: der Gesetzestext) nicht hergibt…
…eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen Missbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 StGB von näher genannten Organwalters - wie vom Beschuldigten gefordert - keine Veranlassung besteht, da ein amtsmissbräuchliches Verhalten - entgegen der Auffassung des Beschuldigten - nicht vorliegt, diese Organwalter vielmehr im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Befugnisse die von…
…jedoch nicht erstellen. Das Finanzamt erließ die die KEG betreffenden Bescheide hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2005 und 2006 am 28. Februar 2008 den Feststellungen der Betriebsprüfung folgend wobei es begründend ausführte, dass die Veranlagungen unter…
…Ihm sei das ALSAG zwar grundsätzlich bekannt, spezielle Aufzeichnungspflichten nach diesem Gesetz kenne er nicht. Eine Erläuterung für die Altlastenbeitragsanmeldung mit den wesentlichen Bestimmungen des ALSAG wurde an F.S. übergeben. Aufgrund der strittige Fragen zu Zusammensetzung und Funktion des Schüttmaterials stellte das Zollamt Klagenfurt…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 10. Jänner 2011 wurde dem Beschwerdeführer (Bf) ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 1.591,12 vorgeschrieben, weil Kapitalertragsteuer 01-12/2000 in Höhe von € 79.556,13 nicht…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 09.12.2015 setzte die belangte Behörde bei der Beschwerdeführerein (Bf) erste Säumniszuschläge im Betrag von € 1.660,02 (betrifft Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 01-12/2013 und 01…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Verfahren waren primär im Wege der freien Beweiswürdigung Sachverhalts-fragen zu klären, die einer Revision nicht zugänglich sind. Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind bereits durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung geklärt, von der die Entscheidung des Gerichtes nicht abweicht…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Mit Bescheid vom 21.04.2015 wurde die Einkommensteuer 2014 mit 4.274,00 € festgesetzt; Fälligkeitstag 28.05.2015. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom…
…29.5.2013 den entsprechenden Einkommensteuerbescheid 2008. (Es hatte zu den angeführten Beträgen die jeweilige Kennzahl der entsprechenden – vom nunmehrigen Bf nicht vorgelegten – Einkommensteuererklärung handschriftlich vermerkt, um so die Veranlagung durchzuführen). Mit 19.12.2014 erließ das Finanzamt einen gemäß § 293b BAO berichtigten Einkommen-steuerbescheid…
…Bei dieser Vorgangsweise kann sich der Beschwerdeführer grundsätzlich als nicht beschwert erachten. Die Vorsteuern wurden analog zum Jahr 2008 festgesetzt. Selbst bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit wurden allenfalls vorliegende Geschäftsrückgänge berücksichtigt und die Einkünfte mit lediglich 34.320,00 € (im Gegensatz zu 42…
…die mehr als fünf Jahre zurückliegen) bestätigt hätte, liegt allerdings nicht vor. Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben, hat nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Einstellung des Verfahrens zu erfolgen (VwGH 3.7…
…2012, 2013 und 1-2/2014 richtet, wurde die Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge mit der impliziten Begründung beantragt, dass die Bemessungsgrundlagen für die Lohnabgaben um näher genannte Beträge zu vermindern seien, sodass sich auch die Säumniszuschläge entsprechend verringerten. Nachdem das Finanzamt die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und Sachverhalt Zunächst ist festzuhalten: Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgericht (BFG) vom 15.05.2018 wurde der streitgegenständliche Fall, der ursprünglich der Gerichtsabteilung 7012 des BFG zugeteilt war, nunmehr der…
…der Veranlagung zur Umsatzsteuer handelt es sich um eine Festsetzung der Abgabe nach der Fälligkeit, weshalb der Partei für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides zusteht. Weil die Zahlung aufgrund der Nachforderung erst nach Fälligkeit erfolgt, ist wegen der Nichtentrichtung…
…2013 eingereicht worden. Die Veranlagung des Jahres 2013 (Einkommensteuerbescheid 2013 vom 21.4.2015) habe zu einer Einkommensteuervorschreibung von 64.118 € geführt. Nach § 45 Abs. 3 EStG 1988 dürfe nur eine Änderung der Vorauszahlungen nach dem 30. September nicht mehr erfolgen. Eine erstmalige Festsetzung…
…Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) gestellt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: Aufgrund der mit Bericht vom 14. Februar 2018 getroffenen Prüfungsfeststellungen wurde die Beschwerdeführerin mit den Bescheiden vom 19. Februar 2018 zur Haftung für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 01-12/2015 in Höhe von…
…Abs. 3 FinStrG sei eine vorsätzliche Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben in Unkenntnis der Behörde nicht festgesetzt werden könnten und der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich halten würde. Allein durch die rechtzeitige Meldung der Einnahmen könne kein Vorsatzdelikt unterstellt werden und es werde daher beantragt…
…diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Den vorgelegten Unterlagen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: A.1. Am 5. Dezember 2019 hat in der beim vormaligen Finanzamt Linz als…
…im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende…