… BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Herbert Laimböck, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 31. August 2001, GZ. 100/28068/98-48, betreffend Erstattung oder Erlass der Abgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
…mit der nunmehr beim Unabhängigen Finanzsenat angefochtenen Berufungsvorentscheidung vom 23. Jänner 2006, Zl. a., die Berufung als unbegründet ab. Zunächst verwies das Zollamt in seinen Erwägungsgründen auf die Bestimmungen des Artikels 239 ZK, insbesondere aber darauf, dass eine Erstattung oder ein Erlass der Abgaben aus…
…§ 288 Rz.14). Zusätzlich seien in der relevanten zeitbezogenen Fassung angeführt: Art. 878 Abs.1 ZK-DVO: Der Antrag auf Erstattung oder Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ... ist von der Person, die die Abgaben entrichtet hat, vom Zollschuldner oder von den Personen, die seine Rechte…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die Erstattung oder der Erlass kann von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden." Voraussetzung…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…gemacht werden. Gemäß Artikel 239 Absatz 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…