…weitgehend uneinbringlich. Es ist daher davon auszugehen, dass auf jeden Fall der von der Verfahrenswiederaufnahme und auch vom Haftungs - und Abgabenbescheid betreffend Kapitalertragsteuer umfasste Abgabenbetrag uneinbringlich ist. Diese Uneinbringlichkeit ist im Rahmen des Ermessens, das für die Wertung, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt ist…
8.5 Geltendmachung der Haftungen 8.5.1 Ermessen Rz 833: Die Geltendmachung persönlicher Haftungen hat mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) zu erfolgen. Sie liegt im Ermessen der für die Einhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 28.10.2009, 2007/15/0100; VwGH…
…die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende und einzubehalten Lohnsteuer ausreichten, eine schuldhafte Pflichtverletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters darstellten. In weiterer Folge begründete das FA auch das Ermessen für die Haftungsinanspruchnahme. Gegen diesen Haftungsbescheid erhob der BF durch seine ausgewiesene…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Abgabenbehörde hat Haftungsbescheides für mehrere Kalenderjahre erlassen und wie folgt begründet: "Die zugeflossenen sonstigen Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) wurden laut Lohnkonten bei den Dienstnehmern jeden Monat in gleicher Höhe abgerechnet. Wird das Weihnachts…
…Grundriss des österreichischen Verwaltungsrechtes5, Rz. 436 ff) des erstinstanzlichen Bescheides führen (VwGH vom 27 Februar 1995, 94/16/0275). Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (VwGH vom 19. Dezember 2002, 2001/15/0029, vgl. auch Ritz…
…sei. Da der gegenständliche Haftungsbescheid Rückstände für den Zeitraum 4. April 2013 bis 15. Jänner 2014 – somit nach Konkursaufhebung betreffe, sei das diesbezügliche Vorbringen verfehlt. Zum Ermessen wurde dargelegt, dass die Behörde nur auf ein im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides zur Befriedigung der Gläubiger…
…€ 2.258.547, für welche beim prüfungsgegenständlichen Unternehmen ein Haftungsbescheid zu erlassen ist. Die unbaren Entnahme wurden in Höhe von € 3.050.000 zum 12.12.2005 in Höhe von € 3.250.000 zum 19.12.2005 entnommen. Der verbleibende Betrag von…
…obliegt es dem Finanzamt, derartige Zweckmäßigkeitsgründe aufzuzeigen (vgl UFS 1.2.2011, RV/1261-L/09). Zweckmäßigkeitsgründe für die Direktzustellung der Haftungsbescheide an die Vollmachtgeberin wurden von der belangten Behörde jedoch nicht aufgezeigt. Es wurde vielmehr bei der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass die Zustellungsvollmacht wohl…
…ist (Ermessen), wobei nicht nur Aspekte der Einbringlichkeit maßgeblich sind, sondern auch das Verschulden des Abzugsverpflichteten an der nicht vorschriftsmäßigen Kürzung der Kapitalertragsteuer zu berücksichtigen ist, wobei das Verschulden der Gesellschaft bei der verdeckten Ausschüttung immanent ist (vgl Rauscher, SWK 7/2015, 381). Für den…
…Auch für Mahnungen wird eine solche unmittelbare Zustellung in Betracht kommen. Die Bestimmung des § 103 BAO gilt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aber auch für Haftungsbescheide (Ritz, a.a.O., § 103 Tz 3 mit Judikaturnachweisen). Eine solche unmittelbare Zustellung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde und…
…abgesprochen wird, an den Schuldner gerichtet werden (VwGH 15.09.2020, Ra 2020/15/0073). Dies gilt in gleicher Weise auch für Haftungsbescheide (vgl VwGH 08.02.2007, 2006/15/0371). Damit hat der Magistrat der Stadt Wien der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entsprochen, wonach ein…
…Im Haftungsbescheid wurde begründet, worauf sich der Abgabenanspruch stützt, es wurde weiters ausgeführt, dass bereits ein Teilbetrag entrichtet worden ist und auch das Ermessen für die Heranziehung als Haftender dargelegt. ……………… Der Haftungsbescheid wurde nach Erlassung des Abgabenbescheides an den…
…waren bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug zu geben und die gegenständliche Haftungsheranziehung bescheidmäßig auszusprechen." Damit wurde entgegen der Ansicht der Bf das Ermessen für die Erlassung der angefochtenen Bescheide ausreichend begründet. Die Festsetzung der angefochtenen Bescheide erfolgte gemäß …
…waren bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug zu geben und die gegenständliche Haftungsheranziehung bescheidmäßig auszusprechen." Damit wurde entgegen der Ansicht der Bf das Ermessen für die Erlassung der angefochtenen Bescheide ausreichend begründet. Die Festsetzung der angefochtenen Bescheide erfolgte gemäß …
… 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt…
…fristgerecht entrichtet wurde, wurde mit Bescheid vom 9.11.2016 zu Recht ein erster Säumniszuschlag verhängt. Der Haftungsbescheid Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2014 wurde am 12.4.2017 erlassen und war der Betrag innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides zu entrichten, doch berührte diese…
…sodass diese Abgabenschulden bereits im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides nicht mehr bestanden. Das für die Geltendmachung der Haftung nach den §§ 9, 80 BAO zu übende Ermessen ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Bei Abwägung der berechtigten…
…vor allem bei Vollstreckungsbescheiden und Sicherstellungsaufträgen sein, aber auch bei Mahnungen und Säumniszuschlägen in Betracht kommen. § 103 Abs. 1 zweiter Satz gilt weiters auch für Haftungsbescheide (zB VwGH 8.3.1994, 93/14/0174; VwGH 26.5.1998, 97/14/0087; VwGH 17.11.2004…
…in seinem Recht auf Unterbleiben der Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der A-GmbH für die im beschwerdegegenständlichen Bescheid angeführten Zeiträume. Darüber hinaus sei der angefochtene Bescheid schon auf Grund des Umstandes, dass er nach Eintritt der Verjährung erlassen wurde…
…in denen der Zugriff auf den Hauptschuldner durch außerhalb der Einflusssphäre der Abgabenbehörde gelegenen Gründen nicht möglich sei, kein Spielraum für ein Ermessen bleibe. Nachdem sich die Bw (wie aus zahlreichen Aktenvermerken im Betriebsprüfungsakt ersichtlich) unter Bezug auf das Bankgeheimnis sowie EDV-technischer Schwierigkeiten geweigert…