…sich um ein sog. "vereinfachtes Verfahren", sohin um eine wesentliche Erleichterung für den Zollanmelder handelt, da er die Überführung von Waren (nach deren Eintreffen in seinem Betrieb) in den aktiven Veredelungsverkehr -durch bloßes Anschreiben in der betrieblichen Buchführung- selbst bewirken kann, anzulegen. Da es sich…
…sich um ein sog. "vereinfachtes Verfahren", sohin um eine wesentliche Erleichterung für den Zollanmelder handelt, da er die Überführung von Waren (nach deren Eintreffen in seinem Betrieb) in den aktiven Veredelungsverkehr -durch bloßes Anschreiben in der betrieblichen Buchführung- selbst bewirken kann, anzulegen. Da es sich…
…stellt eine wesentliche Erleichterung für den Zollanmelder dar, der die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr nach dem Eintreffen in seinem Betrieb durch Anschreibung in der betrieblichen Buchführung selbst bewirken kann. Wie dieses Verfahren geregelt ist bzw. welche Verpflichtungen dabei der Zollanmelder hat…
…sich um ein sog. "vereinfachtes Verfahren", sohin um eine wesentliche Erleichterung für den Zollanmelder handelt, da er die Überführung von Waren (nach deren Eintreffen in seinem Betrieb) in den aktiven Veredelungsverkehr - durch bloßes Anschreiben in der betrieblichen Buchführung - selbst bewirken kann, anzulegen. Da es sich…
…und damit letztlich eine Erleichterung für den Rechtsanwender. Im Interesse der Verfahrensökonomie und einer effektiven Umsetzung des Glücksspielgesetzes sollten künftig gerichtliche Auseinandersetzungen um die Glücksspieleigenschaft der in diesen Katalog beispielhaft aufgenommenen Spiele vermieden werden (RV 658 BlgNR XXIV. GP, 5). Für die Einbeziehung des Pokerspiels…
…und damit letztlich eine Erleichterung für den Rechtsanwender. Im Interesse der Verfahrensökonomie und einer effektiven Umsetzung des Glücksspielgesetzes sollten künftig gerichtliche Auseinandersetzungen um die Glücksspieleigenschaft der in diesen Katalog beispielhaft aufgenommenen Spiele vermieden werden (RV 658 BlgNR XXIV. GP, 5). Für die Einbeziehung des Pokerspiels…
…und damit letztlich eine Erleichterung für den Rechtsanwender. Im Interesse der Verfahrensökonomie und einer effektiven Umsetzung des Glücksspielgesetzes sollten künftig gerichtliche Auseinandersetzungen um die Glücksspieleigenschaft der in diesen Katalog beispielhaft aufgenommenen Spiele vermieden werden (RV 658 BlgNR XXIV. GP, 5). Für die Einbeziehung des Pokerspiels…
…Datenverarbeitung durch den Anmelder in Österreich ein Fehler aufgetreten ist. Letzteres ist aber eher unwahrscheinlich, zumal bei der Erstellung der Zollanmeldungen die Daten der Postverwaltungen aus dem Drittland (einschließlich einer allfälligen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer) durch die Österreichische Post AG automationsunterstützt übernommen werden. Beweise für das Fehlverhalten…
…führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, so können nach den geltenden innerstaatlichen Vorschriften auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen…
…113.569,38 vorzuschreiben. Zollschuldner ist gemäß Art 201 Abs 3 ZK grundsätzlich der Anmelder und im Falle der indirekten Vertretung auch die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Aus den in Rede stehenden Einfuhranmeldungen geht hervor, dass die A-GmbH die Warenempfängerin…
…Zollanmeldefrist Die Befreiung wird nur für Übersiedlungsgut gewährt, das vom Übersiedelnden innerhalb von zwölf Monaten nach der Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes (das ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Wohnsitznahme) im Zollgebiet der Gemeinschaft zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wird. Innerhalb dieser Frist kann…
…wenn die Zollverwaltungen die Abgabenberechnungen für die Wirtschaftsbeteiligten auf der Grundlage der anderen Angaben in der Anmeldung vornehmen. | [22] | Die Mitgliedstaaten können den Zollanmelder von der Benutzung dieses Feldes freistellen, wenn der Zollanmeldung das in Artikel 6 der vorliegenden Delegierten Verordnung vorgesehene Papier…
…Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. Gemäß Art. 201 Abs. 3 ZK ist der Anmelder Zollschuldner. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Die Entstehung einer Zollschuld nach Art…
…zB Menge) der Einfuhrwaren unter Hinweis auf die Zollanmeldungen (Anschreibungen) zur Überführung in das Verfahren, die Menge der Veredelungserzeugnisse unter Hinweis auf die zollrechtliche Bestimmung, die sie erhalten haben, sowie die für den Abrechnungszeitraum zu entrichtenden Einfuhrabgaben. Für das Vereinfachte Verfahren (Anschreibeverfahren) in der Ein…
…soll nach der wohl eindeutigen Intention des Unionsrechts eine Erleichterung für den Unternehmer – und nicht ein zusätzliches Erschwernis – darstellen. Diese Erleichterung ist dadurch gegeben, dass die Zollbehörden bei der Ausfuhr eben auch den Wohnsitz des Touristen anhand der bei der Ausfuhr zwingend vorzulegenden Reisedokumente prüfen…
…zB Menge) der Einfuhrwaren unter Hinweis auf die Zollanmeldungen (Anschreibungen) zur Überführung in das Verfahren, die Menge der Veredelungserzeugnisse unter Hinweis auf die zollrechtliche Bestimmung, die sie erhalten haben, sowie die für den Abrechnungszeitraum zu entrichtenden Einfuhrabgaben. Für das Vereinfachte Verfahren (Anschreibeverfahren) in der Ein…
…zB Menge) der Einfuhrwaren unter Hinweis auf die Zollanmeldungen (Anschreibungen) zur Überführung in das Verfahren, die Menge der Veredelungserzeugnisse unter Hinweis auf die zollrechtliche Bestimmung, die sie erhalten haben, sowie die für den Abrechnungszeitraum zu entrichtenden Einfuhrabgaben. Für das Vereinfachte Verfahren (Anschreibeverfahren) in der Ein…
…soll nach der wohl eindeutigen Intention des Unionsrechts eine Erleichterung für den Unternehmer - und nicht ein zusätzliches Erschwernis - darstellen. Diese Erleichterung ist dadurch gegeben, dass die Zollbehörden bei der Ausfuhr eben auch den Wohnsitz des Touristen anhand der bei der Ausfuhr zwingend vorzulegenden Reisedokumente prüfen…
…zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz oder der Finanzstrafbehörde geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt § 4 Abs. 2 FinStrG nur auf die…
…eine entsprechende Zollerklärung oder Zollanmeldung abzugeben. Dass es für das von ihm importierte Fahrzeug eine Ausnahme geben würde, damit konnte der Beschuldigte nicht rechnen. Für den Senat war die erforderliche subjektive Tatseite für das vorschriftswidrige Verbringen dieses Fahrzeuges gegeben. Vorsätzliches Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung…