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BFG RV/7400116/2015Gebrauchsabgabe für Erdgaslieferungen eines alternativen Energieanbieters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.07.2016Teil 1/2

…C, Post 1 mit und forderte unter einem auf, bekannt zu geben, ob Erdgaslieferungen ab dem Jahr 2003 durchgeführt wurden. Von Wien Energie - Gasnetz wurden die Gasverbrauchsmengen der Bf. für 2007 und 2008 dem Magistrat der Stadt Wien bekannt gegeben. Mit Schreiben vom 7. 2…

BFG RV/7400116/2015Gebrauchsabgabe für Erdgaslieferungen eines alternativen Energieanbieters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.07.2016Teil 2/2

Die Bf. wurde von der belangten Behörde als Erlaubnisträger gemäß § 3 Abs. 3 GAG in Anspruch genommen. Wie schon in der Beschwerdevorentscheidung an Hand der erläuternden Bemerkungen ausgeführt, wurde in Umsetzung gemeinschftlicher Regelungen Eigentümer von Einrichtungen, die Tarifpost C Post 1 unterliegen verpflichtet den Zugang…

EnAbgR Rz 60–712 Erdgasabgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…dann unterliegt es gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ErdgasAbgG ebenfalls der Abgabe. 2.1.1.3 Lieferung gegen Entgelt - Gegenleistung Rz 68: Die Erdgasabgabe für Erdgaslieferungen fällt auch dann an, wenn eine Bezahlung nicht in Geld erfolgt, sondern als Gegenleistung eine Sachleistung erbracht wird…

EnAbgR Rz 89–912.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

2.4 Abgabenschuldner 2.4.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung von Erdgas Rz 89: Wird das Erdgas durch ein Erdgasunternehmen, anderen Erzeuger oder auch einen Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 2.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Erdgas Rz 90: Wird das Erdgas…

2026-0.097.362Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.097.36212.02.2026

Mit Verordnung (EU) 2026/261 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Jänner 2026, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 2. Februar 2026 wurden Maßnahmen zur Einstellung von Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der…

UStR 2000 Rz 4743.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

2.3 Steuerbefreiungen 2.3.1 Befreiungstatbestände 2.3.1.1 Verbrauch zur Herstellung (Förderung), zum Transport oder zur Speicherung von Erdgas Rz 76: Insoweit das Erdgas im Rahmen der Herstellung (Förderung), des Transportes oder der Speicherung von Erdgas verbraucht wird, ist es gemäß § 3…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…März 02 beim Finanzamt einzureichen. Rz 100: In dieser Jahresabgabenerklärung müssen die tatsächlichen Liefer- bzw. Verbrauchsmengen oder die Menge des weitergeleiteten Erdgases für das vergangene Jahr und die einzelnen Monate dieses Jahres offen gelegt werden. Erdgaslieferungen, für die ein Netzbetreiber die Erdgasabgabe als Haftender abführt…

UStR 2000 Rz 2603–260519.1.3. Übergang der Steuerschuld bei Lieferungen im Sicherungseigentum, Vorbehaltseigentum und Zwangsversteigerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Inland nicht ansässig (Rz 2604f) ist. Der Lieferer haftet für die Steuer. Rz 2604e: Vom Übergang der Steuerschuld erfasst sind neben Stromlieferungen und Gaslieferungen, die über das Erdgasverteilungsnetz erfolgen, auch Erdgaslieferungen über andere Netze, die zwar an das Erdgasverteilungsnetz angeschlossen, nicht aber dessen Bestandteil sind…

UFSW RV/2312-W/12Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe mit BBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2012

…Bei korrekter Berücksichtigung der Nachverrechnung der Erdgaslieferungen ergebe sich ein um € 8.679,92 höherer Energieabgabenvergütungsbetrag. In der berichtigten Erklärung wurde der Vergütungsbetrag nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz für den Zeitraum April 2010 bis Jänner 2011 wie folgt ermittelt: | Bezeichnung: | Betrag: | Umsätze gemäß…

UFSG RV/0207-G/10Energieabgabenvergütung, Weiterverrechnung von Energiekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…Unter Bedachtnahme auf die vorhin dargelegte Rechtslage konnte der Berufung aus nachstehenden Erwägungen lediglich ein teilweiser Erfolg beschieden sein: Soweit die Bw. als Betreiberin des Einkaufszentrums NN bezogene Strom- und Erdgaslieferungen an ihre Pächter (= Betreiber der einzelnen Shops) weiterverrechnet, hat sie selbst keinen Vergütungsanspruch…

UFSG RV/0206-G/10Energieabgabenvergütung - Weiterverrechnung von Energiekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2011

…die von der Bw., die das Einkaufszentrum Bw. betreibt, bezogenen Strom- und Erdgaslieferungen an ihre Pächter (= Betreiber der einzelnen Shops) weiterverrechnet werden, hat sie selbst keinen Vergütungsanspruch, da sie insoweit die Energieträger an die Betreiber der einzelnen Geschäftslokale "liefert", was jedoch nach dem eindeutigen…

AH-20753A.4. Beförderung von Gütern auf der Straße
geltende FassungRichtlinien27.07.2026

3A.4. Beförderung von Gütern auf der Straße 3A.4.1. Beförderungsverbot von Gütern auf der Straße (1) Gemäß Artikel 3l Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, im Gebiet der Union Güter auf der Straße, auch zu Zwecken der Durchfuhr…

EnAbgR Rz 92–942.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

2.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 2.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 92: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 ErdgasAbgG die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an Erdgas, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 2.5.2 Höhe Rz 93: Die Höhe…

EnAbgR Rz 105–1062.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…

EnAbgR Rz 72–752.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

2.2 Steuergegenstand 2.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 72: Die Definition des Erdgases erfolgt im § 2 ErdgasAbgG der Kombinierten Nomenklatur (KN), Erdgas im Sinne der Bestimmung der Unterposition 2711 21 00 der KN wird besteuert. Rz 73: Verflüssigtes Erdgas (LNG, liquefied natural gas…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

1 Elektrizitätsabgabe 1.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 1.1.1 Steuerbare Vorgänge 1.1.1.1 Lieferung elektrischer Energie Rz 1: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG jede Lieferung von elektrischer Energie, ausgenommen an "Elektrizitätsunternehmen" im Sinne des § 7 Abs. 1…

AH-2616Anlage 4
geltende FassungRichtlinien02.04.2026

Anlage 4 Anhang IVa der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - In Artikel 14a und Artikel 31 Absatz 1 genannte Erzeugnisse Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | HS-Code | Beschreibung | 2709 00 10 | Erdgaskondensate | 2711 11 00 | Erdgas, verflüssigt | 2711…

VS-11101.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…

EnAbgR Rz 102–1042.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…104: Auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung muss der Empfänger einer der Erdgasabgabe unterliegenden Erdgaslieferung dem Abgabenschuldner oder dem Netzbetreiber die Erdgasabgabe, die von diesem weiterverrechnet wird, ersetzen (§ 7 Abs. 3 ErdgasAbgG). Soweit der Empfänger der Erdgaslieferung ein Netznutzungsentgelt an den Netzbetreiber und auch Erdgasabgabe bezahlt…