…die Schenkungssteuer mit der Begründung fest, dass die Begünstigung gemäß § 15a ErbStG nicht zu gewähren sei, weil der Gesellschaftsanteil innerhalb der vorgesehenen Fünfjahresfrist Gegenstand einer Umgründung war, bei der nicht alle Voraussetzungen für eine begünstigte Umgründung erfüllt wurden (Zweijahresfrist nach § 22 Abs. 4 UmgrStG). Die…
…ob steuerliche Betriebs- oder Privatvermögenseigenschaft gegeben ist; Der VfGH hat in seiner Rechtssprechung zum Erbschaftssteuergesetz bereits „Durchgriffsbetrachtungen zwischen Betriebs- und Privatvermögen” angestellt, um die Einmalwirksamkeit der Erbschaftsteuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG sicherzustellen (vgl. VfGH 22.6.2005, B 1349/04). 2.8…
…handelt, keiner Steuerabgeltung nach § 97 Abs. 2 EStG in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 12/1993 unterliegen, und können daher Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen, aus welchem diese Erträge flossen, auch nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG fallen…
…b EStG 1988 zum Zeitpunkt der Einlage des Grundstückes erfüllt und erfolgt die Veräußerung innerhalb von fünf Jahren ab der Aufgabe des Hauptwohnsitzes, ist die Hauptwohnsitzbefreiung hinsichtlich des nach § 30 EStG 1988 zu erfassenden Teiles des Veräußerungsgewinnes anzuwenden. Beispiel: Ein Gebäude des Altvermögens (AK 100…
…und Kommanditanteile) sind, wie in der Berufung vorgetragen, im Verhältnis der steuerlichen Werte aufzuteilen, sodass sich ein Verhältnis von ca. 50 zu 50 % ergibt und der Freibetrag nach § 15a ErbStG den Wert des unentgeltlich erworbenen Vermögens übersteigt (Berechnung siehe Berufungsvorentscheidung). Linz, am 26. Mai 2009
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
…ist wie folgt vorzugehen: 3.5.1 Verbleiben dem Erben nach Erfüllung aller Legats- und Pflichtteilsansprüche Vermögenswerte, die den Wert des im Nachlass enthaltenen endbesteuerten Vermögens übersteigen, steht die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG dem Erben zu. Beispiel: A verstirbt und setzt…
…für das Erbschaftsteuerverfahren ist daher der Erwerb dieses Grundvermögens (mit einem anteiligen dreifachen Einheitswert von € 33.356,83 für den Hälfteanteil) nicht nach § 15a ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Es ergibt sich somit folgende Neuberechnung der Erbschaftsteuer: | steuerpflichtiger Erwerb laut angefochtenem Bescheid |…
…nach § 3 Abs. 1 Z. 1 ErbStG jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes und nach der Ziffer 2 dieser Gesetzesstelle darüber hinaus jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Nach § 15a Abs. 1 ErbStG…
…Dabei ist festzustellen, in welchem Verhältnis bei der früheren gemischten Schenkung, nach steuerlichen Bewertungsmaßstäben (vgl. § 19 ErbStG) ermittelt, der Überschuss zum Gesamtwert der Zuwendung vor Abzug der Schulden und Lasten stand. Ein diesem Verhältnis entsprechender Teil des steuerlichen Wertes des Rückfalls bleibt dann steuerfrei (vgl…
…1 Z 5 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen. Der landwirtschaftliche Betrieb umfasse daher auch nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Bewertungsgesetzes nicht den übersteigenden Wohnungswert, sodass sich die Begünstigung des § 15a ErbStG nicht darauf erstrecke. Die Festsetzung der Schenkungssteuer sei somit richtig erfolgt. Im dagegen…
…wurde, heranzuziehen (= Zeitpunkt der seinerzeitigen Übertragung). 5.1 Verfahrenshinweise Da die Befreiung zunächst vorläufig gewährt wird und der Umfang der Abgabepflicht ungewiss ist, ist bei einer nach § 15a ErbStG begünstigten Übertragung die Steuer für den nicht begünstigten Teil mittels vorläufigem Bescheid gem. § 200 Abs…
… 8 Abs. 3 ErbStG auf 2,5% ermäßigte Steuersatz kann nicht zur Anwendung kommen, da dieser nur für Vermögensübergänge auf inländische gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen ist. Der Umstand, dass im reziproken Fall Deutschland nach seinem innerstaatlichen Recht Steuerfreiheit gewähren würde, falls von Österreich Gegenseitigkeit bestätigt wird…
…der Gemeinschaft und juristische Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft niedergelassen sind und eine Tätigkeit ohne Gewinnabsicht ausüben (Art. 20 ZBefrVO). Wer als Erbe oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt, richtet sich nach dem Erbrecht (§§ 531 ff ABGB). Voraussetzung ist der Tod einer natürlichen Person. Gegenstände…
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…
…nur dann zur Anwendung, wenn der Erblasser oder Geschenkgeber mindestens zu einem Viertel am Vermögen der Gesellschaft oder am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist und mindestens dieser Anteil übertragen wird." Tatbestandsvoraussetzung der Befreiungsbestimmung nach § 15a ErbStG sind bestimmte objektive und subjektive Voraussetzungen. In objektiver Hinsicht…
Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf…
…der Bw. keinen Anlassfall darstellt, finden die Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes auf den gegenständlichen Fall Anwendung. Nach § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen steuerfrei, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung gemäß § 97…
…2, sofern der Erwerber eine natürliche Person ist, und nach Maßgabe der Abs. 3 und 4 bis zu einem Wert von 365.000 Euro (Freibetrag) steuerfrei. Zum Vermögen zählen nach § 15a Abs. 2 Z 2 ErbStG Mitunternehmeranteile, das sind Anteile an inländischen Gesellschaften, bei denen…
…Betriebsvermögen der Bw. ausgewiesen gewesen sei, von Todes wegen erworben. Nach dem Wortlaut des § 15a ErbStG sei unter anderem der Erwerb bzw. die Übertragung von inländischen Betrieben die der Einkunftserzielung aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb dienen begünstigt. Dieser Bestimmung sei…