…Es ist daher als zweites Zwischenergebnis festzuhalten, dass das seitens des Zollamtes der SpeditionNN bzw. deren Inhaber zur Last gelegte Handeln (das eben erwähnten „Vorbeifahren“) keine Verwirklichung des Tatbestands der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung nach sich zieht. 3. Zuständigkeit für die Abgabenfestsetzung Selbst wenn…
…subsidiär bei Verfehlungen, die nicht bereits ein Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gem. Art. 203 Abs. 1 leg. cit. zur Folge haben, in Betracht kommt. Dessen ungeachtet ist aber nach dem dargestellten Sachverhalt die Vorschreibung der Eingangsabgaben sowohl für die Zigaretten, als auch…
…einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirklicht, ihn aber nicht herbeiführen will. Dabei ist die Strafbarkeit eines solchen fahrlässigen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung für die gemäß § 4 Abs…
…dass das Fehlen der Ware nicht durch den Kontrollmanager im Zuge einer Beschau festgestellt worden sei, sondern die Warenanmelderin selbst habe die Zollbehörde auf diesen Umstand unaufgefordert hingewiesen. Auch sei eine Entziehung aus der zollamtliche Überwachung im gegenständlichen Fall erst nach Beendigung des NCTS-Versandverfahrens…
…die vom Zollamt angenommene Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung in Frage und brachte weiters vor, dass die Ware im unmittelbaren Anschluss an die Einfuhr zur Ausführung von innergemeinschaftlicher Lieferungen verwendet worden sei. Dies sei nachgewiesen worden. Weiters seien die Waren gemäß der oben angeführten Verbindlichen…
…wobei der Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung jedwede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird…
…Der Vollständigkeit halber wird aber dennoch auf weitere Umstände hingewiesen, die ebenso für eine Stattgabe des Beschwerdevorbringens sprechen: 2. Liegt ein zollschuldbegründendes Handeln der BF. vor? Laut Bescheidbegründungen (außer bei Subzahl 114) erblickt das Zollamt die Verwirklichung des Tatbestandmerkmals des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung…
…die das Zollamt der Firma1 zur Last gelegt hat. 3. Zuständigkeit für die Abgabenfestsetzung Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass doch keine Gestellung stattgefunden hat und dass es durch eine andere Handlung als dem „Vorbeifahren“ zu einer Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung gekommen ist…
…Ansicht der Beschwerdeführerin vom Führen von Gesprächen bei einer Anmietung eines Geschäftslokales bzw. das Tätigwerden als Dolmetscherin bezüglich einer Investitionsablöse oder die Anstellung als Buchhalterin bzw. das Fungieren als Kontaktperson für die Steuerberatungskanzlei nicht eine Beteiligung an der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung der Speichermodule…
…führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird. Zudem ist es für die Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung nicht erforderlich…
…Wesentlichen darauf gestützt, es sei das Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung eine reine Tathandlung und es werde derjenige zum Zollschuldner, der bewirkt habe, dass die zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht mehr vorgenommen werden konnten. Dagegen wendet sich die als Vorlageantrag zu wertende Beschwerde vom 5. November 2013…
…durch Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung gegebenenfalls bereits am 6. November 2007 entstanden ist. Betreffend die Artikelnummern 512581, 512584, 512585 und 512586, die in den am 12. November 2007 gestellten Containern 4, 3 und 5 enthalten waren, ist hingegen die Angabe des Warenortes bei der…
…Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Diese Frist wird ab dem Zeitpunkt ausgesetzt (gehemmt), in dem ein Rechtsbehelf gem. Art. 243 ZK eingelegt wird, und zwar für die Dauer des Rechtsbehelfes. Im Streitfall entstand die Zollschuld mit der Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall ist die hier aufgeworfene Rechtsfrage, ob durch das Unterbleiben einer Ankunftsanzeige ein Entziehen der betroffenen Waren aus der zollamtlichen Überwachung vorliegt, durch…
…der Waren hindeutenden insofern mangelhaften Anmeldung, als in deren Feld 30 ein nicht zutreffender Warenort angeführt war, indem derartiges als bloßer (sonstiger) Formalfehler einzustufen ist, keine (weitere) zollschuldrechtliche Relevanz iSd Art. 203 Abs. 1 ZK zukommt, sodass insgesamt daher eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung…
…Im Schrifttum wurde mehrmals die Ansicht geäußert, dass der Vorrang des Art. 203 gegenüber Art. 204 nicht zwingend sei, sondern dass man unabhängig davon, ob eine Verfehlung grundsätzlich als ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung zu qualifizieren sei, bei einem Träger spezieller zollrechtlicher Pflichten die…
…203 ZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. In den betroffenen Fällen, in denen die verfahrensgegenständlichen Waren unter eine unzutreffende Warennummer eingereiht worden seien, sei daher zu untersuchen gewesen, ob die Angabe in den Zollanmeldungen den Mindesterfordernissen zur eindeutig feststellbaren Identität der darin angeführten Waren…
…führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird. Zudem ist es für die Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung nicht erforderlich…
…führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird. Zudem ist es für die Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung nicht erforderlich…
…führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird. Zudem ist es für die Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung nicht erforderlich…