…Zeitraum 09/2015-01/2017. Mit Zurückweisungsbescheid vom 05.01.2021 wurden die Anträge vom 08.10.2020 für den gesamten Zeitraum wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gegen den Bescheid wurde 29.01.2021 Beschwerde erhoben und die Gewährung der Familienbeihilfe begehrt. Begründet wurde dies im…
…das Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservices vom 19.07.2016. Mit Eingaben, eingelangt am 29.06.2018, beantragte die Beschwerdeführerin neuerlich die Zuerkennung von Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe in Eigenbezug ab Juli 2016. Diese Anträge wies die Abgabenbehörde mit Bescheid vom 21.03.2019 wegen entschiedener Sache…
…am xy2004, vor, so erweist sich der (neuerliche) Antrag des Beschwerdeführers vom 21.11.2016 auf Gewährung von Familienbeihilfe für dieselben Kinder und für denselben Zeitraum als unzulässig, weil diesem Antrag die entschiedene Sache (res iudicata) entgegensteht (vgl. VwGH 29.09.2011, 2011/16/0157)…
…weiterhin dem Rechtsbestand an, würde sich der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2011 vom 9. 10. 2013 infolge des Hindernisses der entschiedenen Sache als rechtswidrig erweisen und wäre vom Gericht aufzuheben. Die Bf gab durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter am 2. 6. 2014 folgende Äußerung ab: ... Einen Bescheid vom…
…eine Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung, die eine in Betracht kommende ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides zu Unrecht ausspricht, anstatt diesen abzuändern, das Hindernis der entschiedenen Sache für eine neuerliche Bescheiderlassung darstellt (VwGH 11.09.2014, 2013/16/0156; VwGH 29.08.2013, 2011/16/0105 und…
…Umstände (Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird. (3) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, durch Verordnung die für die Ermessensübung bedeutsamem Umstände zu bestimmen. Entschiedene Sache Entschiedene Sache, also Identität der Verwaltungssache, über die bereits mit einem formell rechtskräftigen Bescheid abgesprochen wurde, liegt…
…die eine in Betracht kommende ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides zu Unrecht ausspricht, anstatt diesen abzuändern, stellt das Hindernis der entschiedenen Sache für eine neue Bescheiderlassung dar, auch wenn mit der Aufhebung beabsichtigt war, in der Bescheidbegründung auf die einschlägigen Bestimmungen abstellen zu können (VwGH…
…Abweisungsbescheid vom 14.1.2015 bekämpft werden soll. Für eine Deutung des Zweitantrags als Rechtsbehelf gegen den Abweisungsbescheid ist in den Verwaltungsakten kein Anhaltspunkt vorhanden. Entschiedene Sache Solange der Abweisungsbescheid vom 14.1.2015 dem Rechtsbestand angehört, darf kein neuerlicher Bescheid für den Zeitraum erlassen…
…Berufungsentscheidung, die eine in Betracht kommende ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides zu Unrecht ausspricht, anstatt diesen abzuändern, stellt das Hindernis der entschiedenen Sache für eine neuerliche Bescheiderlassung dar, auch wenn die Aufhebung lediglich zur Ermöglichung "formal richtiger" Bescheide beabsichtigt war (vgl. VwGH 24.11.2017…
…Ra 2014/04/0022 oder VwGH 25. 4. 2014, Ro 2014/21/0033). Dass bei entschiedener Sache auch in Familienbeihilfeverfahren ein neuerlicher Antrag als unzulässig zurückzuweisen ist, entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 29.9.2011, 2011/16/0157). Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß…
…Von zentraler Entscheidungsrelevanz war im gegebenen Zusammenhang, ob die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide trotz bereits entschiedener Sache (res iudicata) ergangen sind. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis in idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen…
…es somit seine ursprünglich im Spruch manifestierte Willensäußerung bezüglich Wiederaufnahme revidiert hatte und damit die "Sache" entschieden war. Auf Grund obiger Erwägungen musste dem gegen die Wiederaufnahmebescheide gerichteten Berufungsbegehren stattgegeben und die entsprechenden Bescheide ersatzlos aufgehoben werden. 2) Zur Umsatz- und Körperschaftsteuer 2003 bis 2005…
…eines Abrechnungsbescheides vom 8. September 2006 bereits mit Bescheid vom 16. Jänner 2007 entschieden worden sei. Der Antrag vom 9. August 2006 (Anm: richtig wohl 8. September 2006) beinhaltet denselben Sachverhalt wie der gegenständliche Antrag. Durch den weiteren Antrag vom 13. März 2007 könne das…
…vor. Da dies bereits in der Begründung für den ersten ausgefertigten Wiederaufnahmebescheid für das Jahr 1996 angeführt wurde, liege eine bereits entschiedene Sache vor, welcher einer neuerliche Wiederaufnahme nicht zugänglich ist. Unzutreffend sei auch die Ausführung des Finanzamtes hinsichtlich des geltend gemachten "neuen Wiederaufnahmegrundes". So…
…II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der von der belangten Behörde als Begründung für das vorliegen einer entschiedenen Sache herangezogene Bescheid vom 9.11.2018 erging nicht gegenüber dem Beschwerdeführer. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich aus den mit dem Vorlagebericht übermittelten Unterlagen. 3…
…Mai 2023 wurde ausgeführt: "Ich erhebe Beschwerde: res iudicata - entschiedene Sache: das Verfahren wurde eingestellt & wieder neu begonnen, das ist nicht zulässig!" Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhalt und Beweiswürdigung Das kontrollierende Parkraumüberwachungsorgan (Meldungsleger) hat das Abstellen des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen ***1…
…2008/15/0327). Fehlen Wiederaufnahmegründe liegt keine entschiedene Sache hinsichtlich eines bestimmten Wiederaufnahmegrundes vor (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0367). Der Bf bringt vor, dass dem Finanzamt der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannt gewesen sei und die nunmehr angeführten Wiederaufnahmegründe bereits im…
…auf Grund der Strafverfügung vom 07.07.2020; 3) Beschwerde vom 06.04.2021 gegen VVF Zahl MA67/Zahl3/2020 vom 31.03.2021 auf Grund der Strafverfügung vom 10.07.2020 beschlossen: Die drei Beschwerden werden wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gemäß Art. 133 Abs…
…Rechtskraft. Fraglich ist nun ob die Abgabenbehörde berechtigt war, neuerlich eine Abgabenvorschreibung für 2003 vorzunehmen oder sie vielmehr wegen des Grundsatzes der "entschiedenen Sache" daran gehindert war. Dem Grunde nach - und das bedarf keiner weiteren Begründung - ist es der Spruch des Bescheides, der Rechtswirkungen erzeugt…
…der Familienbeihilfe für seine Tochter A. ab dem Jahr 2012. Das FA wies den Antrag mit Bescheid vom 07.01.2016 wegen entschiedener Sache zurück. Die dagegen eingebrachte Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 27.07.2016 abgewiesen. Der Bf. beantragte am 06.09.2016 die…