4. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994) 4.1. Entgelt Rz 644: Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist Bemessungsgrundlage das Entgelt. Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zum Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag. Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne…
1.3 Abgabenschuldner 1.3.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung elektrischer Energie Rz 32: Wird die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von…
1. Die Steuersätze 1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995) | § 3 Abs.1 | Bezeichnung | KN-Codes | 1.000 | Steuersatz | Anmerkungen | | | "versteinert"aktualisiert | kg/l |…
…Nr. 201/1996, wurden unter anderem Energiesteuern auf elektrische Energie und auf Erdgas und eine Vergütung dieser Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt. Im Zuge einer Ökologisierung des Steuersystems und zur Erreichung des Kyoto-Zieles bzw. zur Verminderung des CO2-Ausstoßes wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2003…
3.2 Steuergegenstand 3.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 130: Die Definition des Steuergegenstandes erfolgt im § 2 KohleAbgG gemäß der EU-einheitlichen Kombinierten Nomenklatur (KN), wobei als der Besteuerung unterliegende Kohle Waren folgender Positionen der KN in Betracht kommen: 2701 der KN: Steinkohle; Steinkohlenbriketts…
…2 Abs 1 EnAbgVergG verneint und dazu ausgeführt: "Gegen die in Rede stehenden Regelungen des EnergieabgabenvergütungsG (in der Folge: EnAbgVergG) bestehen keine unionsrechtlichen Bedenken: Die Vergütung von Energiesteuern an energieintensive Betriebe findet ihre unionsrechtliche Deckung in Art 17 der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG. Wenn nach …
…von energiebelasteten Gütern entscheide, so müsse er im Rahmen des Gleichheitssatzes vorgehen und dürfe energiebelastete Dienstleistungen nicht anders behandeln. Letztlich liege der Belastungsgrund der Energiesteuern u.a. auch im Anreiz für einen sparsamen Umgang mit wertvollen Resourcen durch Verteuerung des Energieverbrauches. Dem entspreche eine grundsätzlich…
…von energiebelasteten Gütern entscheide, so müsse er im Rahmen des Gleichheitssatzes vorgehen und dürfe energiebelastete Dienstleistungen nicht anders behandeln. Letztlich liege der Belastungsgrund der Energiesteuern u.a. auch im Anreiz für einen sparsamen Umgang mit wertvollen Resourcen durch Verteuerung des Energieverbrauches. Dem entspreche eine grundsätzlich…
1.1.1. Verbleites Benzin Wenn im § 3 Abs. 1 Z 2 MinStG 1995 ein Steuersatz für verbleites Benzin vorgesehen ist, obwohl nach österreichischen Rechtsvorschriften das Inverkehrbringen von verbleitem Benzin verboten ist (Ausnahmen gelten bezüglich des Flugverkehrs) bedeutet dies, dass dieser Steuersatz zur Anwendung kommt…
…Umsatzsteuer, die Verkehrsteuern, die Normverbrauchsabgabe, die Energiesteuern, die Werbeabgabe und die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Übernahme lohnsteuerlicher Verhältnisse durch die übernehmende Körperschaft ist keine Rückwirkung vorgesehen. Rz 958: Soll eine Einbringung nach Art. III UmgrStG auf einen vom Regelbilanzstichtag der übernehmenden Körperschaft abweichenden Stichtag erfolgen, ändert…
…dass die Mitgliedstaaten in Anwendung der Verbrauchsteuersystemrichtlinie den allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten müssen. Die Verbrauchsteuerrichtlinie regelt ua, dass Energieerzeugnisse gemäß der Richtlinie 2003/96/EG (Energiesteuerrichtlinie) als verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten und somit grundsätzlich der Verbrauchsteuer unterliegen. Sofern es dem Ziel der Verbrauchsteuersystemrichtlinie nicht widerspricht…
…BGBl I 1999/106 eingeführt worden, wobei in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage folgende Begründung für die Erweiterung angeführt worden sei: „Auf Grund des Gesamtkonzeptes der Energiebesteuerung soll der Energieverbrauch innerhalb der Energieerzeugung und der Energieverteilung nicht mit Energiesteuern belastet sein. Die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe…
…Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, die keine zeitliche Einschränkung und auch keinen Hinweis auf den in der Freistellungsanzeige angeführten Zeitraum enthält, sodass die in Art 25 Abs 3 AGVO geforderte Begrenzung der Energiesteuervergütung auf 10 Jahre nur der Freistellungsanzeige zu entnehmen ist? c. (1) Ausgangspunkt…
…und Internationales Steuerrecht. Rz 59 und 61). Darüberhinaus ist zu beachten, dass gemäß Art. 17 lit. a Energiesteuerrichtlinie (im Folgenden EnStRL) Begünstigungen nur energieintensiven Betrieben gewährt werden können. Dabei wird den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Betriebsbegriff an verkaufswert-, prozess- und sektorbezogene Definitionen anzupassen. Wie diese Definitionen…
…8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline, gab es weder eine Energiesteuer-Richtlinie, Zl. 2003/96/EG, noch eine Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Der in § 2 Abs…
…8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline, gab es weder eine Energiesteuer-Richtlinie, Zl. 2003/96/EG, noch eine Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Der in § 2 Abs…
…2006/17/0118). Dies entspricht auch der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom (sog. "Energiesteuerrichtlinie"). Nach § 2 Abs. 1 des Energieabgabenvergütungsgesetzes besteht ein Anspruch auf Vergütung der Energieabgaben nur…
…daraus, dass die Freistellung nach Art. 25 nur für Umweltsteuern gelte, die durch die Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG geregelt seien. Das sei aber bei den österreichischen Energieabgaben und den damit korrespondierenden Vergütungsregelungen nicht der Fall. Die nationalen Bestimmungen würden aber auch für Produktionszweige gelten…
…2006/17/0118). Dies entspricht auch der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom (sog. "Energiesteuerrichtlinie"). Nach § 2 Abs. 1 des Energieabgabenvergütungsgesetzes besteht ein Anspruch auf Vergütung der Energieabgaben nur…
…2006/17/0118). Dies entspricht auch der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom (sog. "Energiesteuerrichtlinie"). Nach § 2 Abs. 1 des Energieabgabenvergütungsgesetzes besteht ein Anspruch auf Vergütung der Energieabgaben nur…