Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Berger und Hofrat Karl Heinz Klumpner, BA im Beisein der Schriftführerin, Frau Claudia Orasch, über die Beschwerde der A-GmbH, Anschrift, vertreten durch Wirtschaftstreuhand Kufstein Steuerberatungsgesellschaft…
…bei der Fa. P , um so der genannten Versenderin die Möglichkeit zu geben, das begleitende Verwaltungsdokument den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend zu erstellen oder das zuständige Zollamt (zwecks Berichtigung des Begleitdokuments) von der Empfängeränderung zu informieren. Der Einwand der Bf, dass die Fa. P das Bier…
…Bei anderen als Abgabenbescheiden sind diese Rechtsinstrumente weiterhin anwendbar. 3.9. Berichtigung der vertretenen Person ("Empfängeränderung") Wird nach Überlassung der Ware in der Zollanmeldung die irrtümliche Angabe einer unrichtigen Person als Vertretener festgestellt, so ist unter den Voraussetzungen dass im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung…
…Gründen nicht an. Der Lieferer sucht einen neuen/anderen Erwerber. Der Anmelder beantragt eine nachträgliche unzulässige Empfängeränderung. Kerndatenfalsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung der igL in der Zollanmeldung sind: Codierung 42.. oder 63..Der Erwerber ist in der Rechnung richtig angeführt, mit der…
…Der Lieferer sucht einen neuen/anderen Erwerber. Der Anmelder beantragt eine nachträgliche unzulässige Empfängeränderung. falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung Der Erwerber ist in der Rechnung richtig angeführt, die UID stimmt mit den Erwerberdaten nicht überein. falsche Anführung des Erwerbers in der Anmeldung…
…Österreich übermittelt wurde, wird vom Zollamt ebenfalls an das Steuerlager oder den registrierten Empfänger weitergeleitet. Sobald ein e-VD validiert wurde, kann es nicht mehr geändert werden (ausgenommen Empfängeränderung). Der Versender hat lediglich die Möglichkeit einer Annullierung (Abschnitt 3.3.3.3.) bzw. bis zur…
…angegebenen Abgangsort nicht verlassen hat und das v-e-VD zu Unrecht oder irrtümlich erstellt wurde, ist eine Empfängeränderung zurück zum Ort der Versendung nicht vorgesehen. 4.4.3.3. Änderung des Bestimmungsortes Während der Beförderung darf der zertifizierte Versender den Bestimmungsort auf einen anderen…
…nach der Überlassung vom ZA getroffen: Vorhalt gegenüber dem Anmelder. Sofern nachweislich Erwerberdaten irrtümlich in der Anmeldung falsch erfasst wurden, Empfängeränderung durch das Zollamt sowie berichtigte ZM-Daten an CLO. Sind die Erwerberdaten in der Anmeldung nicht nachweisbar irrtümlich falsch erfasst worden, sondern zB vorsätzlich…
…in Stadt, die Überführung von verschiedenen Waren (Möbel und Matratzen) in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Wirkung (Verfahren 4200). Mit der als "Antrag Empfängeränderung" bezeichneten Eingabe vom 18.06.2015 begehrte die Beschwerdeführerin die Änderung des Warenempfängers in der o.a. Anmeldung…
…auch für diese Erledigung aussagekräftig. Im Erkenntnis wird sinngemäß dargelegt, dass eine Empfängeränderung (Berichtigung der vertretenen Person in der Zollanmeldung) dadurch bezüglich der möglichen Zollschuldner eingeschränkt wird, da bei mangelnder Vertretungsmacht der in der Anmeldung erklärte Vertretene nicht Zollschuldner geworden ist, die Rechtsfolge des Art…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-29, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A.H.GmbH, in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-30, betreffend Berichtigung…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-32, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-28, betreffend Beerichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-27, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-31, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-26, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
5.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO Rz 1109: Die Abgabenbehörde kann vom Abgabepflichtigen, der Betriebsausgaben geltend macht, verlangen, den Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen (§ 162 Abs. 1 BAO). Die Behauptung, die Aufwendungen seien beim Empfänger nicht steuerpflichtig, befreit nicht von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-14, betreffend Berichtigung des Warenempfängers gem…