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Findok · Richtlinien

ZK-4200

Abschnitt 6

geltende FassungRichtlinie2026-0.618.201gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der ZK-4200

Wortlaut laut Findok

6. Risikoindikatoren sowie HinweiseAbschnitt 6 aufderzeit frei das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung angeführte Erwerber nimmt den Liefergegenstand aus irgendwelchen Gründen nicht an. Der Lieferer sucht einen neuen/anderen Erwerber. Der Anmelder beantragt eine nachträgliche unzulässige Empfängeränderung. falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung Der Erwerber ist in der Rechnung richtig angeführt, die UID stimmt mit den Erwerberdaten nicht überein. falsche Anführung des Erwerbers in der Anmeldung Die Erwerberdaten in der Anmeldung sind zwar ähnlich, jedoch nicht übereinstimmend mit den Erwerberdaten laut Rechnung. falsche UID des Lieferers in der Anmeldung Der Lieferer ist in der Rechnung richtig angeführt, die UID des Lieferers stimmt mit den Lieferer-Daten nicht überein. falsche Anführung des Lieferers in der Anmeldung Die angeführten Lieferer-Daten in der Anmeldung sind zwar ähnlich, mit jenen in der Rechnung jedoch nicht übereinstimmend; UID passt für Lieferer laut Rechnung. Ware verbleibt im Anwendungsgebiet Es liegt keine Rechnung über eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Es liegt kein Lieferschein im Falle der Beförderung vor. Es liegt kein Frachtbrief bei Versendung vor.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.618.201
GZ der Erstfassung
BMF-010300/0003-IV/6/2010
Stammnummer
45226
Enthalten in Fassung
5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF