…lautenden, Partizipationsscheinen um Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 Bankwesengesetz (BWG) ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung und ohne Wandlungsrecht handle. Laut den erwähnten Emissionsbedingungen war dort im § 5 Abs. 1 eine bei Vorliegen der gesetzlichen Bedingungen zu leistende Dividende auf die Partizipationsscheine in Höhe von 6% p.a., bezogen…
B.6.2.3. Maßgebliche CO2-Emissionswerte (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) B.6.2.3.1. Rechtslage ab 1. Jänner 2020 (WLTP) Rz 1007: Der maßgebliche CO2-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen…
B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991) Rz 912: Für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe ist der nach dem WLTP (Kraftwagen) oder WMTC (Krafträder) Messverfahren ermittelte kombinierte CO2-Ausstoß heranzuziehen. Für extern aufladbare Elektro-Hybridfahrzeuge ist der gewichtete kombinierte CO2-Ausstoß…
…erfasst, wenn der Veräußerer unterschiedliche Anschaffungskosten ausgewiesen hat (was nur beim Ersterwerber von Optionsanleihen, die in den Emissionsbedingungen eine Aufteilung vorsehen, zutrifft) und in allen anderen Fällen der gesamte Gewinn aus der Veräußerung (Anleihe und Optionsrecht) unter den Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß …
…100) erworben. Die Emissionsbedingungen sehen eine Wandlungsmöglichkeit zum fixen Umtauschverhältnis 3:2 (3 Stück der Anleihe in 2 Aktien) in Aktien mit einem Nennwert von je 30 vor oder eine Kombination aus Barzahlung und Wandlung vor. Das Wandlungsrecht wird am 1.3.2013 ausgeübt. Dabei…
…Die Emissionsbedingungen sehen eine jährliche Verzinsung der Anleihe mit 9 Prozent (Kuponfälligkeit halbjährlich) und eine Einlösung nach 2 Jahren zum Nominalwert oder durch Lieferung von Aktien vor. Bei Einlösung übt der Emittent sein Optionsrecht aus und liefert Aktien mit einem Kurswert von 85. Die laufenden…
…ist. Indizien, dass die Ausfolgung nicht ernsthaftprimär beabsichtigt ist, können sich aus den Emissionsbedingungen ergeben, etwa wenn eine hohe Mindestausfolgungsmenge sowie im Verhältnis zum Ertrag hohe Auslieferungskosten vorgesehen sind, oder wenn die Einzelheiten der Ausfolgung nicht geregelt sind (zB Art und Umstände der Lieferung, Kosten…
…00) abzuändern. Mit Berufungsentscheidung vom 27. 06.2013 (GZ.RV/3392-W/07) schloss sich die damals zuständige Rechtsmittelbehörde (UFS) unter Verweis auf die nachgewiesenen Emissionsbedingungen dieser Rechtsmeinung an und gab der Berufung in diesem Punkt statt. Hinsichtlich der übrigen im Berufungsverfahren nicht weiter strittigen…
…der tatsächlichen Dauer des Geschäftsjahres. Für den Fall der Liquidation würden die Partizipationsscheine ein Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös in Höhe des Nominales gebühren. Die Bf. übermittelte mit dem Schreiben und der Gesellschaftsteuererklärung die Emissionsbedingungen für die Partizipationsscheine 2009 (nicht datiert). Nach § 1 heißt es…
…erfolge, sei nach Auffassung der Bw der Abschnitt VIII der KWG-Novelle 1986 spätestens seit 1995 verfassungswidrig. 3. Die Emissionsbedingungen erfüllten nicht den verkehrsteuerlichen Besteuerungstatbestand. Ad 1. Gemeinschaftsrechtliche Bedenken Die Gesellschaftsteuer sei im Gemeinschaftsgebiet durch die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli…
…erfolge, sei nach Auffassung der Bw der Abschnitt VIII der KWG-Novelle 1986 spätestens seit 1995 verfassungswidrig. 3. Die Emissionsbedingungen erfüllten nicht den verkehrsteuerlichen Besteuerungstatbestand. Ad 1. Gemeinschaftsrechtliche Bedenken Die Gesellschaftsteuer sei im Gemeinschaftsgebiet durch die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli…
…Indizien: nach Emissionsbedingungen hohe Mindestausfolgungsmenge, im Verhältnis zum Ertrag hohe Auslieferungskosten oder Einzelheiten der Ausfolgung nicht geregelt). Umso mehr kommt es auf die Kriterien a) Möglichkeit physischer Ausfolgung nur theoretischer Natur b) Weder vom Emittenten noch vom Anleger ernsthaft beabsichtigt c) Nach Emissionsbedingung hohe Mindestausfolgungsmenge…
…falls damit das Wertpapier XS 0838 7646 85 gemeint ist, der Zinsertrag periodengerecht abzugrenzen. Laut § 4 der Emissionsbedingungen zu XS 0838 7646 85 werden 4% Zinsen jährlich bezahlt, fällig am 05. Oktober jeden Jahres, letzter Tag der Fälligkeit 05.Oktober 2018." Nachdem das Bundesfinanzgericht mit…
…Beschwerdeführerin ergebe sich - wenn man diese Aussagen mit dem vorliegenden Fall einer Agioverteilung in Verbindung bringe - eine praktisch idente Sachlage: "bei Erwerb eines Wertpapiers (egal, ob auf dem Primär- oder Sekundärmarkt) muss man die Emissionsbedingungen (=Vertrag) akzeptieren. In diesen ist (im Falle von Agios) festgeschrieben…
…falls damit das Wertpapier XS 0838 7646 85 gemeint ist, der Zinsertrag periodengerecht abzugrenzen. Laut § 4 der Emissionsbedingungen zu XS 0838 7646 85 werden 4% Zinsen jährlich bezahlt, fällig am 05. Oktober jeden Jahres, letzter Tag der Fälligkeit 05.Oktober 2018." Nachdem das Bundesfinanzgericht mit…
…Beschwerdeführerin ergebe sich - wenn man diese Aussagen mit dem vorliegenden Fall einer Agioverteilung in Verbindung bringe - eine praktisch idente Sachlage: "bei Erwerb eines Wertpapiers (egal, ob auf dem Primär- oder Sekundärmarkt) muss man die Emissionsbedingungen (=Vertrag) akzeptieren. In diesen ist (im Falle von Agios) festgeschrieben…
…Aktienanleihen die Einlösung der Wertpapiere zum Nominale ungewiss sei, da die Tilgung nach den Emissionsbedingungen auch durch Lieferung des Basiswertes erfolgen könne. Sollten die Anleihen kurz vor der Tilgung (etwa zum Kurs des zugrundeliegenden Basiswertes) erworben werden, die KESt auf die Stückzinsen gutgeschrieben worden sein…
…eingangs wiedergegebene § 5 der Vereinbarung zwischen der V-Q und der V A dem Partizipanten in Form des vorrangigen Dividendenanspruches als Anspruch auf gewinnabhängige Erträge entsprechend den Emissionsbedingungen sehr wohl eine Gewinnbeteiligung im Sinn der Richtlinie ein. Schließlich ergibt sich das in Art. 4 Abs…
…eingangs wiedergegebene § 5 der Vereinbarung zwischen der V-Q und der V A dem Partizipanten in Form des vorrangigen Dividendenanspruches als Anspruch auf gewinnabhängige Erträge entsprechend den Emissionsbedingungen sehr wohl eine Gewinnbeteiligung im Sinn der Richtlinie ein. Schließlich ergibt sich das in Art. 4 Abs…
…im Nominale von EUR 600.000.000 emittiert. Das Genussrechtskapital wurde zur Gänze von der Y-BankAG gezeichnet. Gemäß den Emissionsbedingungen ist das Genussrechtskapital auf Unternehmensdauer, dh ohne ordentliche und außerordentliche Kündigungsmöglichkeit der Zeichnerin des Genussrechtskapitals begeben. Es nimmt im gleichen Ausmaß wie das Aktienkapital…