3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
21.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines 21.9.1. Vorsteuerabzug des nicht im Inland ansässigen Unternehmers - Anzuwendendes Verfahren 21.9.1.1. Vorsteuerabzug des Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland Rz 2822: Umsätze eines Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland…
106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994) 106a.1. Voraussetzung für die Registrierung zum Verfahren Rz 3972: Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, haben die Möglichkeit, über ein eigens hierfür eingerichtetes Portal die Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu…
20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
4.1.2 Arten der Gewinnermittlung Rz 420: Folgende Gewinnermittlungsarten sind nach dem KStG 1988 möglich (siehe EStR 2000 Rz 414): Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG 1988 Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen…
30.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988) 30.2.1 Erhebungsformen Rz 7994: Die Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht wird entweder durch Steuerabzug (§§ 70, 93 und 99 EStG 1988) oder durch Veranlagung (§ 102 EStG 1988) erhoben. Ist ein Steuerabzug…
1.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) Rz 7: Inländische Einkünfte erzielende Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, eines (anderen) EWR-Staates oder eines Staates, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs. 1…
6.1.27. Kleinunternehmer 6.1.27.1 Kleinunternehmer (ab 1.1.2025) 6.1.27.1.1. Anwendungsbereich Rz 994: Voraussetzung für die Regelung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zunächst, dass der Unternehmer sein Unternehmen im Inland oder in einem…
…neue PKW bei einem österreichischen Fahrzeughändler und ließ sie in Deutschland zum Verkehr zu. Für diese Fahrzeuge führte er die deutsche Umsatzsteuer im Wege von Einzelbesteuerungsverfahren ab. Das Finanzamt schrieb im April bzw. Mai 2003 für diese beiden Fahrzeuge die Normverbrauchsabgabe (1999 und 2001) und…
A. Allgemeines zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren A.1. Zielsetzung der Verfahren DBA haben das Ziel, Doppelbesteuerung sowie Doppelnichtbesteuerung zu vermeiden. In seltenen Fällen wird dieses Ziel jedoch aufgrund von Besteuerungskonflikten zwischen den Vertragsstaaten nicht erreicht. Konflikte können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Vertragsstaaten…
103.8. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs Rz 3776: Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet jenes Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Das gilt auch, wenn der Gegenstand nach Ausführung der Lieferung im Auftrag des Abnehmers im…
…um eine Jahresabgabe, sondern um eine Abzugssteuer, die in einem Einzelbesteuerungsverfahren für jeden einem Gesellschafter zugewendeten Vorteil getrennt abzuführen ist (BFG 11.09.2014, RV/4100058/2012). Zur Bemessungsgrundlage und damit zum Bescheidspruch gehört ggf auch die Anführung des Zeitraums oder des Zeitpunktes, für den…
…es sich nicht um eine Jahresabgabe, sondern um eine Abzugssteuer, die in einem Einzelbesteuerungsverfahren für jeden einem Gesellschafter zugewendeten Vorteil getrennt abzuführen ist. Bei ihrer bescheidmäßigen Vorschreibung tritt aus diesem Grund die Angabe des (Prüfungs)Zeitraumes in den Hintergrund. Diese Angabe ist nicht dazu geeignet…
…muss daher ebenfalls zu dessen ersatzloser Aufhebung führen. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich nicht um eine Jahresabgabe, sondern um eine Abzugssteuer, die in einem Einzelbesteuerungsverfahren für jeden einzelnen einem Gesellschafter zugewendeten Vorteil getrennt abzuführen ist (vgl. BFG 17.04.2014, RV/7101548/2013). Gemäß …
…angeführt werden. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich nicht um eine Jahresabgabe sondern um eine Abzugssteuer, die in einem Einzelbesteuerungsverfahren für jedem einem Gesellschafter zugewendeten Vorteil getrennt abzuführen ist. Bei ihrer bescheidmäßigen Vorschreibung tritt aus diesem Grund die Angabe des (Prüfungs)Zeitraumes in den Hintergrund…
…angeführt werden. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich nicht um eine Jahresabgabe sondern um eine Abzugssteuer, die in einem Einzelbesteuerungsverfahren für jedem einem Gesellschafter zugewendeten Vorteil getrennt abzuführen ist. Bei ihrer bescheidmäßigen Vorschreibung tritt aus diesem Grund die Angabe des (Prüfungs)Zeitraumes in den Hintergrund…
…auch keine Kapitalertragsteuer. Zudem handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer nicht um eine Jahresabgabe, sondern um eine Abzugssteuer, die in einem Einzelbesteuerungsverfahren für jeden einem Gesellschafter zugewendeten Vorteil getrennt abzuführen ist. § 201 Abs. 4 BAO lautet: "Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben…
…ÖStZ 2001/1029). Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich nicht um eine Jahresabgabe, sondern um eine Abzugssteuer, die in einem Einzelbesteuerungsverfahren für jeden einem Gesellschafter zugewendeten Vorteil getrennt abzuführen ist. § 201 Abs. 4 BAO lautet: "Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrere Abgaben desselben Kalenderjahres…
…eine Jahresabgabe, sondern um eine Abzugssteuer handle, die in einem Einzelbesteuerungsverfahren für jeden zugewendeten Vorteil und für jeden Empfänger der Kapitalerträge getrennt abzuführen sei, komme der exakten Fixierung des Zuflusszeitpunktes sowie dem konkreten Nachweis des Empfängers jeder einzelnen verdeckten Gewinnausschüttung erhöhte verfahrensrechtliche Bedeutung zu. Daher…