…gegen die Feststellungen der der Säumniszuschlagsvorschreibung zu Grunde liegenden Abgabenprüfung Berufung erhoben wurde. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Festsetzungen von Säumniszuschlägen Abgabennachforderungen für die irrtümlich als Dienstnehmer behandelten Geschäftsführer der Gesellschaft, J.D. und E.W., betreffen und in der Folge nur Einwendungen gegen…
…Kudlichstr. 41, vom 1. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Juni 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Wien 1/23 erließ am 9. Juni 2010…
…0147). Wenn nun die Bf. im Pfändungsverfahren vorbringt, ihre Einkünfte seien unter der Freigrenze gelegen, weshalb der Abgabenanspruch nicht bestehe, ist eine unbeachtliche Einwendung gegen den Exekutionstitel und die darauf fußende Pfändung. Abgesehen davon umfasst der Rückstandsausweis, anders als die Bf. vermeint, keine Einkommensteuerschuld. Der…
…248, Tz 16; VwGH 28.6.2001, 2000/16/0886). Aus dieser Rechtslage folgt für den Streitfall, dass die Einwendungen des Bf. gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung vom Finanzamt in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren zu prüfen sein werden (vgl. VwGH 29.3.2007…
…Berufungsverfahren sind nicht geeignet, eine Rechtswidrigkeit des Pfändungsbescheides aufzuzeigen. Die Unzulässigkeit der Pfändung auf eine behauptete Rechtswidrigkeit seiner Haftungsinanspruchnahme zu stützen geht von vornherein fehl. Im Vollstreckungsverfahren können keine Einwendungen, die sich gegen die Heranziehung zur Haftung richten, geltend gemacht werden (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung Kommentar…
…Ausgehend vom unzutreffenden Standpunkt, es läge ein rechtswirksamer Umsatzsteuerbescheid vor, hat es das Finanzamt unterlassen, sich mit den vom Bw. vorgetragenen Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenanspruches zu befassen. Dazu ist zunächst festzustellen, dass die Schätzungsberechtigung gemäß § 184 BAO gegeben war, weil die Grundlagen für…
…nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Einwendungen gegen den Abgabenanspruch selbst oder gegen die Höhe der Abgabe können jedoch nicht mehr im Vollstreckungsverfahren erhoben werden (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung: Kommentar, § 12 Rz 3f). Mit den Ausführungen in der Berufung bekämpft der Bw…
…erhebt der Bw. in seiner Berufung gegen den Haftungsbescheid ausschließlich Einwendungen gegen den Abgabenanspruch betreffend Umsatzsteuer 2004 und führt aus, in diesem Jahr wären keine Umsätze erzielt worden. Gleichzeitig erhob er auch gegen den Umsatzsteuerbescheid 2004 Berufung und übermittelte eine Umsatzsteuererklärung 2004, in welcher er…
…Berufungen wandte sich der Berufungswerber (Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer, ohne Einwendungen gegen die angefochtenen Anspruchszinsen vorzubringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen…
…Haftungsbestimmungen aus, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenanspruches nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem Verfahren gemäß § 248 BAO zu erheben seien. Die Ausführungen betreffend die Höhe des Sachbezuges seien im Haftungsverfahren unbeachtlich und "mittels separater Berufung" gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen. Gemäß § 224…
…Beschwerdeführers, die Vorschreibungen der Wasser/-Abwassergebühr seien nicht zugestellt worden, ist nicht im Beschwerdeverfahren gegen den Pfändungsgebührenbescheid zu behandeln. Einwendungen gegen den Anspruch und Einwendungen gegen den Exekutionstitel sind nicht im Verfahren betreffend die mit der Amtshandlung angefallenen Pfändungsgebühr zu behandeln (vgl. VwGH 17. Mai…
…der Rechtsschutzversicherung unterlassen hätte, die Forderung gegen die S. im Klagswege hereinzubringen, weshalb diese nunmehr endgültig uneinbringlich und damit die Umsatzsteuer 04/2003 zu berichtigen wäre, müsse entgegengehalten werden, dass Einwendungen gegen den Abgabenanspruch nicht mit Erfolg im Haftungsverfahren vorgebracht werden könnten, sondern ausschließlich im…
…2004 bis 2006 daher ausschließlich mit der Begründung, dass sich bei Berücksichtigung der von ihr vertretenen Rechtsansicht keine Nachforderungen an Umsatz- und Einkommensteuer ergeben würden und somit keineAnspruchszinsen festzusetzen wären. Die Einwendungen gegen die Abgabenbescheide sind nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung vonAnspruchszinsen in Frage…
…2380). Etwaige Einwendungen gegen den Abgabenanspruch wären daher mit Berufung/Beschwerde gegen die Abgabenbescheide geltend zu machen gewesen (vgl. schon VwGH 17.5.1989, 88/13/0089) und stellen unzulässige Einwendungen gegen den Exekutionstitel dar (VwGH 29.9.1997, 96/17/0454). Nur die Einstellung…
…Semrau, vom 29.2.2016 gegen den Bescheid vom 26.1.2016 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Umsatz- und Einkommensteuern 2002-2005 im Gesamtbetrag von € 276.193,61 wurde von ihm im gegenständlichen Vorlageantrag angesprochen und wird daher auszugsweise wiedergegeben: „A. Zur…
…einer Bescheidbeschwerde gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Bescheidbeschwerde gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Bescheidbeschwerde einbringen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches…
…Die weiteren Berufungsausführungen betreffen ausschließlich Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 19.10.2011 abgewiesen und dies damit begründet, dass die Säumniszuschlagspflicht nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetze, die nicht rechtzeitig entrichtet werde. Einer gegen den Bemessungsgrundlagenbescheid eingebrachte Berufung komme…
…2097 und 2008 daher ausschließlich mit der Begründung, dass sich bei Berücksichtigung der von ihm vertretenen Rechtsansicht keine Nachforderungen an Einkommensteuer ergeben würden und somit keine Anspruchszinsen festzusetzen wären. Die Einwendungen gegen die Abgabenbescheide sind nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage…
…Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt. Geht der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung aber kein Abgabenbescheid voran, so gibt es eine solche Bindung nicht, ob und in welchen Ausmaß ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist in diesem Fall als…
…Berufung wandte sich die Berufungswerberin (Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer, ohne Einwendungen gegen die angefochtenen Anspruchszinsen vorzubringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen…