…1 FinStrG liegen daher nunmehr vor. Diese Entscheidung auf Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens konnte gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs.1 FinStrG bereits im Vorverfahren vor Einberufung des Finanzstrafsenates durch den Senatsvorsitzenden getroffen werden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art…
…1 FinStrG liegen daher vor. Diese Entscheidung auf Einstellung des Finanzstrafverfahrens konnte nach Herstellung eines Einvernehmens mit der Amtsbeauftragten bereits ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 160 Abs. 1 FinStrG) im Vorverfahren ohne Befassung eines Senates getroffen werden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist…
…begangen habe. Es sei auch nicht richtig, dass A es vorgezogen hätte, im Vorverfahren und auch zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat [ergänze: nicht] zu erscheinen. Sie habe schlichtweg keine Ladung erhalten, da sie ansonsten ihren ständigen Rechtsvertreter mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte…
…vor. 10. Diese Entscheidung konnte gemäß § 160 Abs. 1 FinStrG - nach zuvor dem Amtsbeauftragten gewährtem Parteiengehör - bereits im Vorverfahren ohne Befassung eines Senates getroffen werden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da…
…13. Diese Entscheidungen auf Einstellung der anhängigen Finanzstrafverfahren konnten gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs. 1 FinStrG aufgrund der insoweit sicheren Beweislage bereits im Vorverfahren vor Einberufung des Finanzstrafsenates durch den Senatsvorsitzenden getroffen werden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art…
…121a BAO nicht strafbar. Es war somit spruchgemäß vorzugehen. Diese Entscheidung auf Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens konnte gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs. 1 FinStrG aufgrund der insoweit sicheren Beweislage bereits im Vorverfahren vor Einberufung des Finanzstrafsenates durch den Senatsvorsitzenden getroffen werden. Zur…
Weitere GZ. RV/5300006/2021 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde, Amtsbeauftragter Mag.Q, unter der GZ. qqqqq gegen A, geb. xxxxx, whft. XXX, vertreten durch Dr. Paul Fuchs…
…im Zweifel zu ihren Gunsten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG einzustellen, kann daher nicht erfolgreich entgegengetreten werden. 10. Diese Entscheidung auf Bestätigung der Einstellung des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens konnte gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs. 1 FinStrG aufgrund der insoweit sicheren Beweislage bereits im Vorverfahren…
…selbst zur Wahrheitserforschung oder zur Gewinnung eines Eindruckes von der Persönlichkeit des Beschuldigten für erforderlich, steht es ihm frei, eine solche Einvernahme im Vorverfahren als Teil eines ergänzenden, nicht öffentlichen Untersuchungsverfahrens durchzuführen. Zu dieser Beweisaufnahme wären zweckmäßigerweise die weiteren Mitglieder des Spruchsenates und - zumal zur…
…lit. c Fall 1 FinStrG. Diese Entscheidung auf Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens konnte gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs. 1 FinStrG bereits im Vorverfahren vor Einberufung des Finanzstrafsenates durch den Senatsvorsitzenden getroffen werden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133…
…Lenken eines Fahrzeuges im alkoholisierten Zustand) rechtskräftig verweigert wurde, wobei auch seine negative Einstellung gegenüber Österreich bemerkt wurde. Jedenfalls ist aus diesem Haftbefehl zu entnehmen, dass ein Urteil des Kreisgerichtes Budweis (Ceske Budejovice) existiert, aufgrund dessen der Haftbefehl erlassen wurde. Dieses - im Vorverfahren nicht bekannte…
…Antrags, und zwar a) auf Beigabe eines kostenfreien Verteidigers im Vorverfahren zwecks Erstellung eines den komplexen verfahrensrechtlichen Vorschriften fehlerfrei entsprechenden Einspruchs gegen die Strafverfügung SN., Konto-Nr., StNr. vom 08.11.2004 im Sinne des § 64 Abs. 1 Z 3 ZPO und im Sinne des …
…ersichtlich wie die Liegenschaften bzw die Gebäude zum 1.1.2023 tatsächlich genutzt wurden. Im Vorverfahren zu RV/5101233/2019 dürften vom FA als Beweismittel aus dem Jahr 2013 stammende Luftbilder vorgelegt worden sein. Diese Bilder waren zum Stichtag 1.1.2014 zwar noch aussagekräftig…
…nach Herstellung eines Einvernehmens mit dem Amtsbeauftragten bereits ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 160 Abs. 1 FinStrG) im Vorverfahren ohne Befassung eines Senates getroffen werden konnte. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig…
…Bf.) durchschlägt. Im Hinblick auf den Sachverhalt und die vom Verwaltungsgerichtshof nicht beanstandeten Teile der rechtlichen Würdigung wird auf das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 5. März 2020, RV/1100226/2016, verwiesen. Der im Vorverfahren festgestellte und unstrittige Sachverhalt und die bereits im ersten Rechtsgang dargestellten…
…wurde im Vorverfahren (2010), dass bei Bauleistungen offenkundig den Sublieferanten nicht mitgeteilt wurde, dass die Bf. mit den Montagearbeiten beauftragt war. Diese Tatsache ist daher als bekannt vorauszusetzen (Niederschrift vom 16. März 2010). Bei der Folgeprüfung (Besprechungsprogramm vom 5. März 2014) wurden wiederum, diesmal im…
…Jahr 2003 enthalten. Diesen Umstand konnte X insofern entkräften, indem er seine polnische Steuererklärung im Vorverfahren vorlegte, die bewies, dass er die erhaltenen Beträge versteuert hat. SJ sagte im Strafverfahren aus, dass X persönlich nach Wien zur Übergabe von Barschecks gekommen ist, die eingelöst wurden…
…dahingehend abgeändert, dass der Verspätungszuschlag nunmehr zur Normverbrauchsabgabe für den Kalendermonat April 2014 mit 489,10 € (10 % der Bemessungsgrundlage) festgesetzt wurde. Durch die (im Vorverfahren vor dem Bundesfinanzgericht) beigebrachten Unterlagen sei erwiesen, dass die Abgabepflichtige das gegenständliche Kraftfahrzeug wöchentlich ins Ausland verbracht habe. Bis…
…Geldstrafe in der Höhe von € 13.200,00 verhängt worden. Der Schaden sei vollständig gutgemacht. Trotz Übernahme des Einleitungsbescheides sei im Vorverfahren keine Stellungnahme abgegeben worden. Mit 30.9.2015 sei die Umsatzsteuererklärung für 2014 beim Finanzamt Baden Mödling eingebracht und mit 1.4…
…und dies nicht zeitnah durch die Erfassung einer (realen) Forderung der GmbH ausgleicht. Wenn hingegen die Überlassung eines Vorteils durch die GmbH an den Gesellschafter sofort im Wege der Einstellung einer Forderung an den Gesellschafter ausgeglichen wird, ist der Vorgang nicht als Ausschüttung zu werten…