…des Bestandobjektes. Hätte der Vermieter die Einrichtungskosten in voller Höhe getragen, so hätte er wohl einen anderen Bestandzins erzielen können. Um also die Bestandsache für den beabsichtigten Zweck gebrauchen zu können, musste der Bw nicht nur den Bestandzins, sondern auch die Einrichtungskosten aufwenden. Diese beiden…
…20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Zu den unvermeidbaren Mehraufwendungen zählen: Miete einer Wohnung: Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten bezogen auf eine Kleinwohnung (rund 55 m²). Kauf einer Wohnung: Bei Eigentumswohnungen ist zu prüfen, ob nicht die berufliche Veranlassung durch private Gründe (zB Vermögensschaffung, künftige…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HF gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 vom 12. September 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid angeführten Abgabe bleiben…
Die erforderlichen Zustimmungserklärungen aller übrigen Wohnungseigentümer lagen laut Aussage der Auskunftsperson P erst im Laufe des Jahres 2006 vollständig vor; angesichts des Umstandes, dass die Umwidmung erst am 29.11.2006 angezeigt wurde (Irrtum der BP: nicht bei der MA 37 "beantragt", sondern pflichtgemäß an…
…von 19.225,11 € (12.520,00 € Mietkosten, 6.705,11 € Einrichtungskosten). Im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2013 bejahte das Finanzamt das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung dem Grunde nach, kürzte allerdings die Miet- und Betriebskosten für die ab…
…Dabei handelt es sich um Miet- bzw. Einrichtungskosten betreffend eine Wohnung in Wien. Im angefochtenen Bescheid wurden die beantragten Werbungskosten nicht berücksichtigt, weil nach Ansicht des Finanzamtes die Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung im vorliegenden Fall nicht erfüllt seien. In der Berufung wurde dagegen vorgebracht…
…dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der alleinstehende Berufungswerber (Bw) beantragte im Rahmen der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 die Kosten der doppelten Haushaltsführung (Miet-, Betriebs-, und Einrichtungskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort, Umzugskosten, Familienheimfahrten)…
…Der unverheiratete Berufungswerber (Bw.) beantragte im Rahmen der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2006 die Kosten der doppelten Haushaltsführung (Miet- und Betriebskosten, Einrichtungskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort, Kosten für Familienheimfahrten) in Höhe von insgesamt 5.826,19 € als Werbungskosten zu berücksichtigen. Begründend führte er ua…
…angemietet habe. Als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kämen unvermeidbare Mehrkosten in Betracht, die für eine zweckentsprechende Unterkunft aufzuwenden wären. Hierzu zählten die Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten bezogen auf eine Kleinwohnung (ca. 55 m²), verwiesen wird hierbei auf: Lohnsteuerrichtlinien 2022, Rz 349. Die Wohnung…
…um Nachreichung des Dienstvertrages und des Mietvertrages für die Wohnung in Wien, Rechnungen und Einzahlungsbelege zu den Einrichtungskosten und einen Nachweis über die Wohnkosten in der Ukraine ab März 2020. Die Bf übermittelte den Dienstvertrag vom 1.4.2020, den Mietvertrag vom 20.2.2020…
…einer Wohnung wie es der Bf gemacht habe, errechneten sich die Kriterien für die Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Unterkunft am Beschäftigungsort mit Abschreibung, Betriebs- und Einrichtungskosten, bezogen auf eine Kleinwohnung (maximal 55 bis 60 m²). Er wiederholte seinen Antrag auf Berücksichtigung der Kosten…
…sich der Dienstgeber gegenüber der Bf, die Kosten für die Maklercourtage oder ähnliche Aufwendungen zu übernehmen und sich ferner mit einer einmaligen Bruttozahlung von € 5.000,00 an den Einrichtungskosten für die Wohnung am Berufsort Wien zu beteiligen. Die dem Einkommensteuerbescheid 2010 zu Grunde…
…2014 bejahte die belangte Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung. Da nur eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung vorliege, wurden die Kosten für die Anschaffung von Einrichtungskosten iHv. 1.800 € nicht berücksichtigt, so dass ein verbleibender Betrag von 4.895,00 € an Kosten…
…die Vorsteuern folgendermaßen errechnen (in Euro): | Gesamtbetrag der Vorsteuern laut Bescheid | 382.069,34 | Zuzüglich auf den privaten Teil (Errichtungskosten) entfallende Vorsteuern | 54.488,40 | Abzüglich auf den Kachelofen entfallende Vorsteuer | -1.640,- | Vorsteuern laut Erkenntnis | 434…
…1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Zu den unvermeidbaren Mehraufwendungen zählen bei Miete einer Wohnung: Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten bezogen auf eine Kleinwohnung (max. 55 m2). Die geltend gemachten Kosten der doppelten Haushaltsführung wurden anteilig auf dieses Ausmaß reduziert. Laut der eingereichten Sachverhaltsdarstellung wurden Sie von…
…Aufwendungen von 5.700,76 € beantragt. Letzterer Betrag setzte sich zusammen aus "Aufwendungen für Wohnung" (1.800,00 €), "Einrichtungskosten" (528,76 €) sowie "Familienheimfahrten" (3.372,00 €). Am 19. Jänner 2012 erging ein Ergänzungsersuchen des Finanzamtes an den Bw. mit folgendem Wortlaut: …
…Einrichtungsgegenständen nicht mehr möglich. Es werde darauf hingewiesen, dass bei einer doppelten Haushaltsführung lediglich die Betriebs- und Einrichtungskosten bezogen auf eine Kleinwohnung (maximal 55m²) abgesetzt werden könnten. In weiterer Folge brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein und wiederholte sein bisheriges Berufungsbegehren. Ergänzend führte der Bw…
…520km/Richtung 12x/Jahr | € 2.931,00 | Einrichtungskosten € 2.000,00 x 5 Monate | € 11.000,00 | Pauschale für Bewerbungen | € 132,00 | Summe | € 22.488,00 Mit Schreiben vom 20.9.2009 wurde…
…errechnet sich daher anhand folgender Kriterien: Miete einer Wohnung: Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten bezogen auf eine Kleinwohnung (maximal 55 m2) bzw. bei Kauf einer Wohnung: AfA, Betriebskosten und Einrichtungskosten bezogen auf eine Kleinwohnung (ebenfalls maximal 55 m2); Im berufungsgegenständlichen Fall nutzt der BW den (ehemaligen…
…20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Zu den unvermeidbaren Mehraufwendungen zählen: -Miete einer Wohnung: Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten bezogen auf eine Kleinwohnung (maximal 55 m²). -Kauf einer Wohnung: Bei Eigentumswohnungen ist zu prüfen, ob nicht die berufliche Veranlassung durch private Gründe (zB Vermögensschaffung, künftige…