…Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Am 5.8.2018 langte beim Finanzamt über FinanzOnline ein Anbringen des VN NN, in der Folge mit Bf. bezeichnet…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfrage, ob die Einbringung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der Finanzstrafbehörde per FinanzOnline erfolgen kann, ist im Gesetz eindeutig geregelt. Eine ordentliche…
…Vorbringen seitens der Bf., dass § 86a BAO die Einbringung per E-Mail zuließe, nicht gefolgt werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine E-Mail (in den von der Bundesfinanzverwaltung geführten Abgabenverfahren und auch im daran anschließenden Rechtsmittelverfahren) derart nichtig, dass hinsichtlich ihr nicht einmal…
…eingebrachten Antrages auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens direkt aus dem Gesetz ableitbar sind, liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Hinsichtlich der Einbringung eines solchen Antrages per FinanzOnline, E-Mail und E-Fax wird auf das Gesetz sowie die zitierte Rechtsprechung des VwGH verwiesen.  …
… BFG 09.03.2020, RV/7105573/2019). Die Einbringung der Beschwerde per FinanzOnline am 27.04.2021 (ebenfalls unbestritten), erfolgte somit (weit) verspätet und war daher mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Zur vom FA dem BFG nachträglich vorgelegten "Anregung auf Wiederaufnahme" ist auszuführen…
…BFG 17.12.2015, RV/5101482/2015). Die Einbringung der Beschwerde per FinanzOnline am 06.03.2018 (ebenfalls unbestritten), erfolgte – da nach obigen Feststellungen kein Fristverlängerungsansuchen eingebracht wurde – somit verspätet und war daher mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision: Gegen einen…
…Weg vorgehen, jedoch eine Einbringung über Findok, welche aber unbestrittenermaßen nicht erfolgt ist. Nach Ansicht des Finanzamtes ist eine rechtzeitige Versendung der Berufung auf postalischem Weg nicht erfolgt. Dass die Berufung, wie behauptet, doppelt - per E-Mail und schriftlich - versendet worden sein soll, ist nicht…
…27. September 2012, 2012/16/0082). Die vom Beschwerdeführer ohne weiter Ausführungen geäußerten Bedenken gegen die Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Einbringung von Eingaben per E-Mail im Verfahren nach der BAO waren nicht geeignet, die Gesetzes- und Verfassungskonformität dessen in Zweifel zu ziehen…
…Anwalt unverständlicher Paragrafen ausgesprochen. Es könne nicht im Sinne der Bürger und Steuerzahler sein, sofort eine negative Erledigung zu setzen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Zur Einbringung des Einspruchs gegen die Strafverfügung per FinanzOnline ist wie folgt auszuführen: Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG für Anbringen…
…vorgesehen sei auch telegraphisch, fernschriftlich oder - soweit durch VO des BMF zugelassen im Wege automationsunterstützer Datenübertragung eingereicht werden können, eine Einbringung per E-mail jedoch nicht zulässig sei. Die Berufungsvorentscheidung sei am 30.8.2013 zugestellt worden, weshalb die Berufungsfrist am 30.9. geendet habe…
…3.11.2014". Es wurde per Fax im Zollamt Wien eingebracht vom Faxgerät der Anwaltskanzlei aus mit dem Sendevermerk "04/11/2014 09.06". Dazu hat das Bundesfinanzgericht erwogen: Die Einbringung der Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid Zl. 100000/90.443/31/2013-AFC/Cs ist…
…welche die Einbringung mittels Telekopierer (Fax) gestattet, und die Verordnung BGBl II Nr. 97/2006 i.d.F. BGBl II Nr. 190/2022 (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), welche die Einbringung über das Portal FinanzOnline gestattet. Eine Verordnung, welche die Einbringung per E-Mail zulassen…
…Akt) und die vom Bundesfinanzgericht am 4. September 2018 durchgeführte Abfrage aus derselben Datenbank (S 132 bis 134 BFG-Akt)). Gegen die angeführte Beschwerdevorentscheidung vom 5. Februar 2018 brachte die steuerliche Vertreterin per FinanzOnline am 6. März 2018 einen Vorlageantrag ein, in dem sie ua…
…welche die Einbringung mittels Telekopierer (Fax) gestattet, und die Verordnung BGBl II Nr. 97/2006 i.d.F. BGBl II Nr. 190/2022 (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), welche die Einbringung über das Portal FinanzOnline gestattet. Eine Verordnung, welche die Einbringung per E-Mail zulassen…
…welche die Einbringung mittels Telekopierer (Fax) gestattet, und die Verordnung BGBl II Nr. 97/2006 i.d.F. BGBl II Nr. 190/2022 (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), welche die Einbringung über das Portal FinanzOnline gestattet. Eine Verordnung, welche die Einbringung per E-Mail zulassen…
…Diese BVE wurde per Finanzonline am selben Tag der Bf zu Handen ihrer Zustellungsbevollmächtigten zugestellt. Mit Schreiben vom 8. Mai 2020, somit nach Ablauf der Frist von einem Monat (§ 264 Abs 1 BAO) für die Einbringung eines Vorlageantrages brachte die Bf durch ihre steuerliche Vertreterin…
…§ 25 Abs. 1 FinStrG) per Mail an die Mailadresse Z am 27.4.2015 Beschwerde eingebracht. Das Zollamt Feldkirch Wolfurt hat den Strafakt am 22.5.2015 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Zur Einbringung per Mail ist wie folgt auszuführen: Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG…
…Finanzamt die Beschwerde vom 2.9.2021 gemäß § 260 BAO als unzulässig zurück: Das Finanzamt hat am 2.6.2021 betreffend Ihre beiden Kinder einen Rückforderungsbescheid ausgefertigt. Dieser Bescheid wurde mit gleichem Datum per Finanzonline in Ihre Databox zugestellt. Gemäß § 98 Abs.2 Bundesabgabenordnung (BAO)…
…BGBl. 494/1991 idgF; FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II 97/2006 idgF) nicht ausdrücklich zur zulässigen Einbringungsart erklärt, weshalb die Einbringung per E-Mail unzulässig ist. Nach der ständigen Rechtsprechung sind dennoch per E-Mail eingebrachte Anbringen rechtlich inexistent (Ritz/Koran, BAO7 § 86a Rz 4…
…Arbeitsmittel. 2. Mit Vorhalt vom 05.06.2019 ersuchte die belangte Behörde per FinanzOnline den Bf. um die Übermittlung von weiteren Unterlagen. 3. Mit Schreiben vom 09.07.2019 per FinanzOnline sowie mit Schreiben vom 17.07.2019 beantwortete Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ***1***, welcher seit…