…§ 212 Tz 3 und die dort angeführte Judikatur). Der Hinweis auf zukünftige ungewisse Ereignisse ist nicht geeignet darzutun, dass keine Einbringlichkeitsgefährdung vorliegt (UFS 8.8.2005, RV/1706-W/04). Ist eine Gefährdung der Einbringlichkeit durch den begehrten Aufschub nicht auszuschließen, dann kommt eine Zahlungserleichterung…
…§ 212 Tz 3 und die dort angeführte Judikatur). Der Hinweis auf zukünftige ungewisse Ereignisse sei nicht geeignet darzutun, dass keine Einbringlichkeitsgefährdung vorliege (UFS 08.08.2005, RV/1706-W/04). Sei eine Gefährdung der Einbringlichkeit durch den begehrten Aufschub nicht auszuschließen, dann komme eine Zahlungserleichterung…
… 212a Tz 1), zu zahlen bereit war bzw zu zahlen hatte. Dementsprechend kann aber auch die bloße Einbringlichkeitsgefährdung und auch deren Anstieg kein tauglicher Grund dafür sein, eine Aussetzung der Einhebung zu widerrufen. Dies haben beide Parteien des Berufungsverfahrens verkannt. Über Vorhalt des UFS vom…
Der Beschwerdevertreter bringt vor, dass der Beschwerdeführer Geschäftsführerbezüge in Form von Honorarzahlungen erhalten habe, die in den Abgabenerklärungen der Jahre 2009 und 2010 enthalten seien. Darüber hinaus seien aus dem Werkvertrag vom 15.5.2009 keine Zahlungen geflossen. Es sei bekannt, dass sich der Gesellschaftergeschäftsführer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., L., R.-Straße 14, vertreten durch Jelenik & Partner AG, Advokaturbüro, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 30. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Mag. Joachim Loretz, vom 2. April 2009 betreffend…
Im Ersuchen führe das Bundesfinanzgericht als Grundlage eine Tabelle an, mit welcher die Abgaben, für die der Bf. haften möge, aufgelistet würden. Im Unterschied zum beschwerdegegenständlichem Haftungsbescheid weise diese Tabelle eine Spalte mit "Fälligkeiten bzw. Ratenzahlungsterminen" auf, die der Haftungsbescheid im Spruch mit Verweis "laut…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., B., vertreten durch C.G., B, dieser wiederum vertreten durch die Ghesla Treuhand, Steuerberatung GmbH, 6922 Wolfurt, Holzriedstraße 33, vom 9. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf vertreten durch V1 und vertreten durch V2 gegen den Bescheid-Sicherstellungsauftrag des FA Finanzamt vom 12.06.2013, zu StNr. XY, zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Mag. Alfred Zinöcker, Mag. Martin Daxner und Mag. Waltraud Schirz im Beisein der Schriftführerin Tanja Grottenthaler über die Berufung des O, vertreten durch Czepl & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 4560…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache X.GmbH, Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt RA, über die Beschwerde vom 03.05.2020 gegen den Bescheid - Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 26.02.2020, Abgabenkontonummer ***BF1StNr1***, betreffend die Sicherstellung…
Beschlussaufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, über den Antrag des Finanzamtes Österreich (Revisionswerbende Partei) vom 23. Jänner 2026, im Zusammenhang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache von Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom 27. Juni 2018 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Bonafide Treuhand- und Revisions GmbH, Berggasse 10, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 24.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die KAPAS Steuerberatung GmbH, Birkfelder Straße 25, 8160 Weiz, vom 24.06.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 23.05.2019 betreffend Abweisung eines…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, Adresse, vertreten durch die steuerl. Vertretung, gegen die Bescheide des Finanzamtes X betreffend Körperschaftsteuer 2008 und 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1*** in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 30.06.2021 gegen den Bescheid - Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes Österreich vom 16.03.2021, Abgabenkontonummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der BF BF2 GesmbH, vertreten durch die LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H., 8021 Graz, Niesenbergergasse 37, gegen die Kapitalertragsteuerhaftungsbescheide 2006-2009 des Finanzamtes FA vom 1.6.2011 zu…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
In der Beschwerde wird unter vorangestellter Judikatur die erhebliche Härte damit begründet, dass die sofortige Entrichtung des gesamten Abgabenbetrages den Bestand der Erwerbsquelle der Beschwerdeführerin (Bf.) ernsthaft gefährden würde; bei gebührender Berücksichtigung der aus Österreich stammenden Einnahmen im Zeitraum Jänner bis November 2015 der Bf…