…Werden Ausgaben, die dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen, mit Darlehen/Krediten beglichen, stellt nicht schon die Bestreitung der Kosten, sondern erst die Rückzahlung der Schulden eine außergewöhnliche Belastung dar. Erst diese wird als echte Einkommensbelastung angesehen (vgl. Jakom/Baldauf, EStG, 2012, § 34 Rz…
…außergewöhnliche Belastung (bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen) durch Fremdmittel finanziert, dann ist nicht die Bezahlung steuerwirksam, sondern erst die Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen. Erst die Rückzahlung des Darlehens bedeutet eine "echte" Einkommensbelastung (Belastungsprinzip statt Abflussprinzip - vgl. Doralt, EStG4, § 34 Tz 18, VwGH 15.7.1998…
…Darlehen beglichen, stellt nicht schon die Bestreitung der Kosten, sondern erst die Rückzahlung der Schulden eine außergewöhnliche Belastung dar (VwGH 23.05.1996, 93/15/0242). Erst diese wird als „echte“ Einkommensbelastung angesehen (Rechtsprechung seit VwGH 17.11.1961, 575/59; Jakom/Vock, EStG, 2017…
…18: Wird die außergewöhnliche Belastung durch Fremdmittel finanziert, dann ist nicht die Bezahlung der außergewöhnlichen Belastung steuerwirksam, sondern erst die Rückzahlung des Darlehens (einschließlich Zinsen). Erst die Rückzahlung des Darlehens bedeutet eine "echte" Einkommensbelastung ("Belastungsprinzip" statt Abflussprinzip). Gemäß Hofstätter-Reichel, EStG-Kommentar, Tz. 2 zu …
…der Vollständigkeit halber sei darauf verwiesen, dass der deutsche Bundesfinanzhof - bei vergleichbarer Rechtslage - von der Auffassung abgerückt ist, dass erst die Rückzahlung der Fremdmittel eine "echte" Einkommensbelastung bewirke. Das Belastungsprinzip stellt danach nur ein Korrektiv für den Fall dar, dass der Steuerpflichtige in Zusammenhang mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…"Nettolohnvereinbarung", in welcher vereinbart wird, dass der Dienstgeber den Betrag in Höhe der fiktiven deutschen Steuer ("hypotax") einbehält und im Gegenzug die echten Steuern im Einsatzland bzw. Österreich übernimmt. Im Falle der Inlandsentsendung eines ausländischen Arbeitnehmers kann - um eine sog. "tax equalisation" zu erreichen - eine…
12.3.2 Belastung des Einkommens Rz 821: Eine "Belastung" im Sinne des § 34 EStG 1988 setzt grundsätzlich Geldausgaben des Steuerpflichtigen voraus, von denen nicht nur sein Vermögen, sondern sein laufendes Einkommen betroffen ist (vgl. VwGH 15.03.1988, 87/14/0071, betr. die Hingabe…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
17.3.3 Ermittlung der Steuerbelastung 17.3.3.1 Glaubhaftmachung Rz 1248bh: Gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 erster Satz VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften hat die beteiligte Körperschaft für Zwecke der Ermittlung der Niedrigbesteuerung die auf das Wirtschaftsjahr der beherrschten Körperschaft entfallenden Steuern glaubhaft…
Die Bilanzberichtigung ist somit auch vorzunehmen, wenn die steuerliche Erfassung der berichtigten Bilanzposition (zB Lieferforderung oder Lieferverbindlichkeit) etwa wegen des Eintritts der Bemessungsverjährung nicht mehr möglich ist (VwGH 4.11.1998, 93/13/0186; 17.2.1993, 88/14/0097; 21.10. 1966, 349/66…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertreter***, ***Adresse***, und Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11. Juli 2024 gegen…
11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988) 11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) Rz 767: Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2022 | für die ersten 11.000 Euro | 0% | für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro | 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 21. Dezember 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. November 2020 betreffend…
17.3 Niedrigbesteuerung gemäß § 10a Abs. 3 KStG 1988 17.3.1 Allgemeines Rz 1248aw: Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft im Sinne des § 10a KStG 1988 liegt vor, wenn deren tatsächliche Steuerbelastung des (gesamten) Einkommens im Ausland nicht mehr als 12,5% beträgt. Für die Beurteilung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.H, geb. 17. April 1963, 1-, R-straße,vom 15. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. P,vom 17. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache N.N. über die Beschwerde vom 4.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 11.11.2016, mit dem der Antrag vom 3.11.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 13. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
11.14 Berechnung der Lohnsteuer 11.14.1 Schrittweise Berechnung nach § 33 EStG 1988 Rz 813a: Der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn vor Abzug des Werbungskostenpauschbetrages (der Sonderausgabenpauschbetrag entfällt ab 1.1.2021) ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden und bei einem…
11.14.2 Berechnung mittels Effektiv-Tarif Rz 813b: Die Lohnsteuer kann auch direkt unter Anwendung des so genannten Effektiv-Tarifs (siehe Rz 1406) berechnet werden. Der anteilige Werbungskostenpauschbetrag (monatlich 11 Euro, täglich 0,376 Euro) ist in der Effektiv-Tabelle bereits berücksichtigt. Der Monatslohn…