…geb. 1 sowie AL, geb. 2, nach Art. 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine gebürtige Rumänin, beantragte am 16. Mai 2011 mit den Formularen Beih…
…von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert. Gemäß Artikel 3 der VO EWG 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt…
… 106a Tz 1 - zum Ergebnis, dass der mit dem Steuerreformgesetz 2009 eingeführte Kinderfreibetrag als Maßnahme zur (zusätzlichen) Berücksichtigung der mit Kindern verbundenen finanziellen Belastungen konzipiert und als "Familienleistung" iSd VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. der VO (EG) Nr. 883/2004 anzusehen ist. Das BFG…
…bezahlen, wenn es im Beschäftigungsstaat der Eltern keine oder nur geringere gleichartige Familienleistungen gibt. Die EWG VO Nr 1408/71 und Nr 574/72 sollen gewährleisten, dass die Empfänger die Familienleistungen entweder auf dem Niveau des Wohnsitzstaates oder des Beschäftigerstaates erhalten - je nach dem, welches…
…vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 1. Februar 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Differenzzahlung (Art 76 EWG-VO 1408/71) für den Zeitraum 1. März 2009 bis 31. Dezember 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…dass Österreich mit 1.1.1994 dem Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. 909/1993) und mit 1.1.1995 der Europäischen Union beigetreten und somit auch im Prüfungszeitraum die EWG VO 1408/71, über die Koordinierung der unterschiedlichen Sozialrechtsvorschriften im EWR-Raum im Hinblick auf grenzüberschreitende Sachverhalte…
…die obzitierte EWG-Verordnung. Danach unterliegt eine nicht im internationalen Verkehrswesen tätige Person ausschließlich den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dessen Gebiet sie wohnt, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil im Gebiet dieses Staates ausübt (Art. 14 Ziffer 2 Buchstabe b i) EWG-VO 1408/71)…
…betreffend Differenzzahlung für ihren Sohn Name, geb. TT.MM.JJJJ, nach Art 76 EWG-VO 1408/71 ab 1. Jänner 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Differenzzahlung wird für die Monate Jänner 2007 bis Juli 2007 gewährt. Im Übrigen wird die Berufung…
…Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der konsolidierten Fassung ABlEG Nr. L 28 vom 30. Jänner 1997 (im Folgenden VO) gilt…
…Juli 2011, betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum Juni 2007 bis Dezember 2010 und gegen den Abweisungsbescheid vom 24. Jänner 2012 betreffend Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Februar 2011 bis April 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…vom 12. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Jänner 2010 betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…daraufhin mit Bescheid vom 23.5.2011 den Antrag der Bf auf Familienbeihilfe für den Zeitraum "ab Mai 2011" abgewiesen. In der Begründung wird ausgeführt: Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 müsse vorrangig jener Mitgliedstaat die Familienleistungen gewähren, in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werde…
…vom 6. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 21. Juni 2010 betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum 1. September 2009 bis 31. Dezember 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des…
…März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 1. März 2010 betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 für die Zeiträume Jänner 2008 bis Mai 2008, August 2008 bis September 2008 und Jänner 2009 bis Dezember 2009 entschieden: Der…
…der Bw. ab, wobei es sich auf die Artikeln 2, 3, 4, 13 und 73 der EWG VO 1408/71 stützte, die ihrem Gehalt darauf abzielen, dass Arbeitnehmer und Selbständige, die im Gebiet eines Mitgliedsstaates wohnen, dort auch Anspruch auf staatliche Familienleistungen haben, wie sie…
…vom 8. September 2009 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 18. August 2009 betreffend Familienbeihilfe (Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71) für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…die Berufung der Bw., vertreten durch Wirtschaftstreuhandgesellschaft yy, gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 für das Kind x, für den Zeitraum Mai 2004 bis Dezember 2004 sowie die Kalenderjahre 2005, 2006 und 2007 entschieden…
…Art 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum Jänner 2008 bis Juli 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Juni 2009 wurde dem Antragsteller Differenzzahlung nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und…
…13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum 2004 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) war von 1988 bis 2002 verheiratet. Dieser Ehe entstammen 4 Kinder, die bei…
…vom 25. August 2011, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. Juli 2011 betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum 1. April 2009 bis 31. Juli 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…