…Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verwaltungsgeschehen: Der angefochtene Bescheid enthielt die Begründung, A, der Sohn der Beschwerdeführerin…
…dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht-und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Erreicht der oder die Studierende…
…Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) stellte am 22. Juni 2011 einen Antrag auf Weitergewährung der Familienbeihilfe ab September 2011 für seine Tochter O. …
…4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bescheid Mit Bescheid Einzahlung vom 19.1.2022 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer (Bf) ***1*** ***2*** zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den im August 2000 geborenen ***5*** ***2*** und für die im August 1997 geborene…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Für den volljährigen Sohn der Beschwerdeführerin, welcher im Wintersemester 2015/16 mit dem Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Innsbruck begann, wurde bis Juni 2018 Familienbeihilfe gewährt. Im Zuge der Überprüfung…
…nur einer der beiden Unterrichtsfächer von einer Fortführung desselben (Lehramts)Studiums nicht mehr gesprochen werden kann. Lt. Anrechnungsbescheid wurden 24 ECTS Punkte angerechnet. Die Wartezeit verkürzt sich somit um 1 Semester. Die Familienbeihilfe ist 4 Semester von Oktober 2009 bis September 2011 auszusetzen." Die dagegen…
…wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) bezog für ihren Sohn ***1***, geb. ***2***, im Zeitraum 10…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist, ob der Beschwerdeführer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2021 bis Juni 2024 zurückzahlen muss. Mit Bescheid vom…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Für die Tochter ***1*** der Beschwerdeführerin (Bf.) wurde nach einem Anspruchsüberprüfungsverfahren Familienbeihilfe mit Bescheid vom 15.07.2024 für 08/2022 -06/2024 zurückgefordert mit der Begründung, dass sie ihr…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Einkommensteuerbescheid 2013 vom 6. Mai 2014 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2013 unter Berücksichtigung des Werbungskostenpauschales sowie Sonderausgabenpauschales festgesetzt. Mit Eingabe vom 30. März 2015 wurde Beschwerde gegen…
…1967) mit der Begründung zurück, dass die Tochter des Bw. für das erste Studienjahr den erforderlichen Studienerfolg von 16 ECTS-Punkten nicht nachweisen habe können. Der Bw. brachte gegen den Rückforderungsbescheid Berufung ein und führte darin im Wesentlichen aus, dass seine Tochter die STEOP-Prüfungen…
…nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn für das vorhergehende Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen werde. Erreiche der oder die Studierende im…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin, ***Bf1*** (SV-Nr.: ***XXXX-TTMMJJ***; in der Folge auch als "Kindesmutter" oder…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem an die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.) gerichteten Bescheid vom 28.1.2015 wurden (von der Bf.) nach abgabenbehördlicher Ansicht zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für Februar 2014 bis September 2014 iHv…
…besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Der Nachweis…
…vom 11. März 2009 brachte A beim zuständigen Finanzamt form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein. Begründend führt er darin aus, er wäre als Berufssoldat im Dienstverhältnis in das Ausland entsandt worden. Seines Erachtens wäre die Erstbehörde irrtümlich davon ausgegangen, er sei Präsenzdiener gewesen;…
…Aktenlage und allen Ausführungen des Vertreters des Berufungswerbers wurden aus dem Vorstudium lediglich Prüfungen im Umfang von 13 Semesterwochenstunden mit einer Wertigkeit von insgesamt 21 so genannten ECTS Credits angerechnet. Tatsächlich wurden daher nicht die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt…
…Sohn der Bw im Zeitraum 25.01.2007 bis 15.07.2008 neun Prüfungen positiv abgelegt hat und zwar im Ausmaß von 39 ECTS-Credits und im Gesamtumfang von 24,5 Semesterstunden und eine weitere Bestätigung des Studienerfolges der Technischen Universität Wien im Bachelorstudium "Finanz…
…von einem inländischen Unternehmen vermitteltes und beworbenes Fernstudium (Bachelorstudiengang für HAK - Absolventen) an einer ausländischen Hochschule betreibt, das mit einem vollwertigen Bachelorabschluss mit 180 ECTS - Punkten abgeschlossen wird. Es handelt sich daher bei diesem Studium um ein so genanntes "ausländisches Studium". Dieser Antrag wurde mit…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 30.8.2016 forderte das Finanzamt die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für das Kind M geb. xx, in Höhe von € 3.495,40…