…7 Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen Rz 6126: Im Falle der Einlösung eines Wechsels oder einer Anweisung vor dem Fälligkeitszeitpunkt wird das Forderungsnominale um den Diskontbetrag gekürzt. Dieser Betrag ist das Äquivalent für die Zinsen, die zwischen Anschaffung und Fälligkeit der Forderung anfallen. Der Diskontbetrag…
Artikel 130 Preisnachlässe (Artikel 70 Absätze 1 und 2 des Zollkodex) (1) Preisnachlässe werden bei der Bestimmung des Zollwerts gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex berücksichtigt, wenn der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung deren Anwendung und Höhe ausweist. (2) Preisnachlässe für frühzeitige…
…und 4 des § 27 EStG 1988 in der Fassung vor dem BBG 2011 zusammengefasst. § 27 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 enthält Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen und entspricht § 27 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 in der Fassung vor dem BBG 2011. § 27 Abs…
16. Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994) 16.1. Minderung, Erhöhung 16.1.1. Allgemeines Rz 2381: Voraussetzung für die Berichtigungspflicht ist das Vorliegen eines steuerpflichtigen Umsatzes (vgl. VwGH 24.8.2023, Ra 2023/13/0052 mVa VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025…
9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…
…verbriefen" (Z 2 1. TS), "Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]" (Z 3), "Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), "Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), "Unterschiedsbeträge zwischen…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z 3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt" (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen…
…verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]“ (Z3), „Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen“ (Z 4), „Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher [...] weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle [...] handelt“ (Z 5), „Unterschiedsbeträge zwischen der…
…aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen; 3. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen; 4. Gewinnanteile aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter sowie aus der Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters, soweit sie nicht zur Auffüllung einer durch Verluste…
…keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; | 3. | Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter sowie aus der Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters; | 4. | Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen; | 5. | Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim…
…für beschränkt steuerpflichtige stille Beteiligte eine Abzugsteuer in § 99 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 vorgesehen. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen (Z 4) Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, wenn es sich beim Entleiher (Pensionsnehmer) weder um ein Kreditinstitut noch um eine Zweigstelle im Sinne des § 95 Abs…
…BGBl. I Nr. 77/2016), Erträge aus Privatdarlehen (einschließlich partiarischer Darlehen), weil diese keinem KESt-Abzug unterliegen, Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen, weil diese keinem KESt-Abzug unterliegen, Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung, weil diese keinem KESt-Abzug unterliegen, Zinsen, die die…