…€ 132), die steuerliche Anerkennung von "sonstigen nichtbelegten Aufwendungen" (€ 129,04) sowie von Reisekosten im Zusammenhang mit Truppenübungen als Differenzwerbungskosten (€ 407,88). Konkret führte der Bf zu den einzelnen Beschwerdepunkten aus: (1) Zum Kinderfreibetrag: Die Gattin des Bf habe für ihren mj. Sohn …
…Werbungskosten bzw. Differenzwerbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 können nur insoweit geltend gemacht werden, als ein abzugeltender eigener Aufwand dem Grunde nach entstehen kann. Für Tage, an welchen das fliegende Personal im Flugzeug voll verpflegt wird, stehen Tagesgelder daher nicht zu. Für…
…die der Bf. in den Arbeitnehmerveranlagungen als Differenzwerbungskosten geltend gemacht. Es lag jeweils eine Reisedauer von mehr als 3 Stunden vor. Sämtliche Reiseziele sind mehr als 25 km von der Dienststelle entfernt. Davon ausgenommen ist der Truppenübungsplatz ***3***, der in einer Entfernung von 19,3…
…die der Bf. in den Arbeitnehmerveranlagungen als Differenzwerbungskosten geltend gemacht. Es lag jeweils eine Reisedauer von mehr als 3 Stunden vor. Sämtliche Reiseziele sind mehr als 25 km von der Dienststelle entfernt. Davon ausgenommen ist der Truppenübungsplatz ***2***, der in einer Entfernung von 19,3…
5.6.7.5 Inlandsreisen Rz 311: Der Werbungskostenabzug für den Verpflegungsmehraufwand beträgt 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) für 24 Stunden. Die Aliquotierung erfolgt stets nach 24-Stunden-Zeiträumen. Diese Frist wird durch jede Reise ausgelöst. Eine Fortbewegung bis zu drei Stunden löst…
…14.06.1989, 88/13/0156). Ggf. sind auch die Bestimmungen bezüglich Familienheimfahrten zu beachten. Wird für diese Fahrten ein arbeitgebereigenes Fahrzeug verwendet siehe Rz 289. Tagesgelder, sofern eine Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 vorliegt (vgl. dazu Ausführungen zu…
…in Folge von Truppenübungen, Kursen bzw. Aufenthalten in anderen Kasernen beantragten Verpflegungsmehraufwand ist zu sagen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wenn die Verpflegung am auswärtigen Tätigkeitsort zu den gleichen Bedingungen wie an der ständigen Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann, die Tagesgelder (über das…
5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…
…Dienstreise außerhalb des Nahbereichs). In beiden Fällen müsse die Dienstreise im Auftrag der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers erfolgen. Die Unterscheidung sei aber für die Dauer der Gewährung steuerfreier Tagesgelder wichtig. Die steuerliche Behandlung von Dienstreisen im Nahbereich sei für die Dienstreise des Bw. nicht relevant…
…Der Dienstort sei also ***Ort_1*** (ihr Wohnort), weshalb ein Pendlerpauschale nicht zustehe. Die Berücksichtigung der beantragten Differenzwerbungskosten komme nicht in Betracht, weil deren Ermittlung nicht nachvollziehbar sei. 1.4. In der gegen den angeführten Bescheid erhobenen Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 13.09.2010 wurde…
…bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase (fünf bzw. fünfzehn Tage; siehe Rz 300 bis 310) zu. Dies gilt grundsätzlich in gleicher Weise für…
…anderen Arbeitnehmern zusätzlich zu allfälligen Fahrtkosten unter der Voraussetzung des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 pauschale Tagesgelder zu. Die Berücksichtigung von pauschalen Tages- und Nächtigungsgeldern setzt voraus, dass die Reiseentfernung 25 Kilometer in eine Richtung überschreitet (VwGH 12.4.1983, 82/14/0227)…
5.6.5 Absetzbare Aufwendungen Rz 285: Werbungskosten aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), VerpflegungsmehraufwandTagesgelder gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 iVm § 26…
5.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise Rz 314: Die Aufwendungen für "Arbeitsessen" mit ausschließlichem oder weitaus überwiegendem Werbecharakter im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Hälfte…
5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…
…2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist beim Österreichischen Bundesheer beschäftigt und beantragte im Zuge der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 Differenzwerbungskosten in Höhe von insgesamt € 3.223,94 für Tagesgelder…
…als den Pauschalbetrag, aber mehr, als er dem Arbeitgeber für das Nächtigungsquartier zu zahlen hat, so ist die Geltendmachung von Differenzwerbungskosten ("Aufstockung auf das Nächtigungspauschale") nicht zulässig (VwGH 24.2.1993, 91/13/0252). Kostenbeiträge für eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Nächtigungsmöglichkeit, die außerhalb…
…Reise im Sinne des § 16 EStG mehr vorliege. In der Berufung gegen den in diesem Sinne ergangenen Einkommensteuerbescheid für 2007 beantragte der Bw die Berücksichtigung der Differenzwerbungskosten für die Dienstreisen nach Y in der Höhe von 3.318,60 EUR, weil es sich hierbei um…
…Kostenersätze des Arbeitgebers Tagesgelder für 92 Tage in E und 62 Tage in L in Höhe von 2.042,80 € sowie Fahrtkosten für die An- und Abreise und wöchentliche Heimfahrten in Höhe von 5.359,96 € geltend. Insgesamt wurden Differenzwerbungskosten in Höhe von…
…meist unter den Beträgen gemäß § 26 Z 4 lit. b EStG 1988 liegen. Grundsätzlich können Differenzwerbungskosten geltend gemacht werden, wenn die vom Arbeitgeber ausgezahlten Kilometer- bzw. Tagesgelder unter den gesetzlichen Sätzen liegen (Kirchmayr/Rimböck in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21a § 26 Tz 73 und 96…