Die Information des BM für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den…
…der Bestimmung der Anschaffungskosten und für Zwecke des KESt-Abzugs ist jedoch auf den Kurs abzustellen, zu dem ein Kaufauftrag zustande kommt (Schlusskurs). Rz 6106b: Sollte in Ausnahmefällen aufgrund der technischen Abwicklung der Depoteinlieferung eine Situation entstehen, bei der ein Wertpapier weder beim Veräußerer bzw…
…bestehe. Die Rückerstattung der Quellensteuer sei daher antragsgemäß zu genehmigen. 2. Zur Relevanz der Depoteinlieferung führte die Bf. aus, dass die vom Finanzamt geforderte Einlieferung der Wertpapiere auf das Depot als Voraussetzung für den Anspruch auf KESt-Entlastung aus den folgenden Gründen abzulehnen sei: Damit…
…des jeweiligen Wertpapiers (Trading Day), der Rechtsvorgang, der Zeitpunkt der Depoteinlieferung (t+3) sowie der Verkaufszeitpunkt des jeweiligen Wertpapiers zu entnehmen. Laut diesen Bestätigungen wurden die gegenständlichen Wertpapiere von der Bf. jeweils am Cum-Tag - dem letzten Tag, an dem mit Dividendenanspruch gekauft werden kann…
20.2.2.5.3.3 Depots mit Sonderstatus Rz 6170: Werden zu einem bestehenden, in Alleininhaberschaft stehenden Depot weitere Depotinhaber zugelassen, die dann entweder alleine (Oder-Depot) oder nur gemeinsam mit anderen Depotinhabern (Und-Depot) über die hinterlegten Wertpapiere zu verfügen berechtigt sind, liegt…
Da Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und Teilschuldverschreibungen durch Massenemission und Stückelung (Schaffung kleinerer Einheiten) gekennzeichnet sind und die gesonderte Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich…
20.2.2.4 20.2.2.5 Depotübertragung 20.2.2.45.1 Allgemeines Rz 61476159: Während die neu eingeführten, die Substanz erfassenden Haupttatbestände des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 die Steuerpflicht stets an einen tatsächlichen Realisierungsvorgang (etwa einem Verkauf) anknüpfen, stellt…
20.2.2.5.3.2 Unentgeltliche Übertragungen auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen 20.2.2.5.3.2.1 Allgemeines Rz 6167: Unentgeltliche Übertragungen auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen sollen systematisch den Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen gleichgestellt werden. Da das…
29.2.2 Depotführende Stelle bei realisierten Wertsteigerungen und verbrieften Derivaten 29.2.2.1 Allgemeines Rz 7707: Bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und aus Derivaten gemäß § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988, ausgenommen nicht verbriefte Derivate, liegen inländische Einkünfte vor, wenn…