…März 2008, Geschäftsfälle A/2008, B/2008 und C/2008, fehlen für die Probenahme wichtige Angaben (siehe DIN 51 750 Teil 1, Abschnitt 5). Mangels Dokumentation kann somit nicht festgestellt werden, ob die einschlägigen Normen für die Probenahme und Prüfung flüssiger Mineralölerzeugnisse eingehalten worden sind…
…Selbst unter Berücksichtigung der Daten im ETOS-Antrag vom 17. März 2008, Geschäftsfall 000/2008, fehlen für die Probenahme wichtige Angaben (siehe DIN 51 750 Teil 1, Abschnitt 5). Mangels Dokumentation kann somit nicht festgestellt werden, ob die einschlägigen Normen für die Probenahme und Prüfung…
…Selbst unter Berücksichtigung der Daten im ETOS-Antrag vom 18. März 2008, Geschäftsfall 000A/2008, fehlen für die Probenahme wichtige Angaben (siehe DIN 51 750 Teil 1, Abschnitt 5). Mangels Dokumentation kann somit nicht festgestellt werden, ob die einschlägigen Normen für die Probenahme und Prüfung…
…sein, kann mangels Dokumentation nicht festgestellt werden, ob die einschlägigen Normen für die Probenahme und Prüfung flüssiger Mineralölerzeugnisse (siehe DIN 51 750) eingehalten worden sind. Schon aus diesem Grund wäre ein - im konkreten Fall ohnehin nicht vorliegender - Untersuchungsbefund als Nachweis für eine verbotswidrige Herstellung ungeeignet…
…sein, kann mangels Dokumentation nicht festgestellt werden, ob die einschlägigen Normen für die Probenahme und Prüfung flüssiger Mineralölerzeugnisse (siehe DIN 51 750) eingehalten worden sind. Schon aus diesem Grund wäre ein - im konkreten Fall ohnehin nicht vorliegender - Untersuchungsbefund als Nachweis für eine verbotswidrige Herstellung ungeeignet…
…deren Herstellung Mineralöl verwendet wurde oder verwendet werden konnte. Die Prüfung von Mineralölen, so auch die Vorbereitung und Durchführung der Probenahme von flüssigen Mineralölerzeugnissen, ist in der DIN 51 750, Ausgabe Dezember 1990, festgelegt. Bei der Probenahme nach dieser Norm soll aus dem Prüfgut eine…
…beachtlich. 4. Die Prüfung von Mineralölen, so auch die Vorbereitung und Durchführung der Probenahme von flüssigen Mineralölerzeugnissen, ist in der DIN 51 750, Ausgabe Dezember 1990, festgelegt. Bei der Probenahme nach dieser Norm soll aus dem Prüfgut eine repräsentative Probe entnommen werden. Dadurch soll es…
…deren Herstellung Mineralöl verwendet wurde oder verwendet werden konnte. Die Prüfung von Mineralölen, so auch die Vorbereitung und Durchführung der Probenahme von flüssigen Mineralölerzeugnissen, ist in der DIN 51 750, Ausgabe Dezember 1990, festgelegt. Bei der Probenahme nach dieser Norm soll aus dem Prüfgut eine…
…Jänner 2014, Zahl MA 67-PA-xxx, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, Abl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl. Nr. 9/2006 in der geltenden Fassung, nach am 28…
…Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit a FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 21. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten…
…Abzug. Den Aufwendungen für Wohnraumsanierung sei der Abzug zu versagen. Im Vorlageantrag beantragte der Bf. Sonderausgaben in Höhe von € 13.492,51. Er wies wiederum auf das unter € 6.000,00 liegende Einkommen der Ehegattin hin. Zu den Sonderausgaben brachte er vor, dass…
…| Einkommen | 1.115.500,00 | 81.066,55 | 925.400,00 | 67.251,44 | Einkommensteuer | 443.750,00 | 32.248,57 | 349.200,00 | 25.377,35 | | | | | | Einkommensteuer |…
…die in Deutschland zum steuerrechtlich freien Verkehr überlassen werden. 51.Aktive Veredelung Erläuterung: Aktive Veredelung gemäß Artikel 256 Zollkodex. 53.Einfuhr zwecks Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung. Beispiel: Vorübergehende Verwendung etwa zu Ausstellungszwecken. 54.Aktive Veredelung in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren…
…Übergangsbestimmungen § 11. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kontrolleinrichtungenverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, zuletzt geändert durch ABl. der Stadt Wien Nr. 1/2008, außer Kraft. Sie ist aber auf Sachverhalte weiterhin anzuwenden, die sich…
…3/4, betreffend Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, nach am 27. 10. 2014 im Beisein der Schriftführerin E am Bundesfinanzgericht in Wien durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Isa B***** wird gemäß § 45 Abs. 1…
…und 2. Zurückweisung des Einspruches gegen die oben angegebene Strafverfügung, womit über den Beschuldigten wegen Übertretung des § 5 Abs 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 idgF iVm § 4 Abs 1 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006 idgF, eine Geldstrafe, im…
…27. Oktober 2025, GZ. MA67/GZ/2025, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 idF. ABl. der Stadt Wien Nr. 20/2020, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9…
…für den Abstellungsort nicht gültige Tagespauschalkarte Nr. Nr1 befunden), eine Verwaltungsübertretung gem. § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, begangen. Die belangte Behörde…
…Magistratsabteilung 67, vom 4. November 2020, Zl. Zahl, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerbgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, idF. ABl. der Stadt Wien Nr. 46/2016, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006…
… 25a Abs. 4 VwGG nicht zulässig, da bei Verwaltungsstrafsachen, bei denen eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro verhängt werden darf und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro verhängt wird, eine Verletzung in subjektiven Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 BVG…