…Seite die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt und gelangen nur insoweit zur Anwendung, als die Einkünfte "nach diesem Abkommen" im anderen Vertragsstaat (Belarus) besteuert werden dürfen. Wird die in Art. 13 DBA vorgesehene Verteilungsnorm aufgrund der Suspendierung nicht mehr angewandt, dürfen diese Einkünfte nicht "nach diesem Abkommen"…
…am Sitz der Gesellschaft der Gewinn zu versteuern sei"). Wie die belangte Behörde zu Recht ausführt, beschränken DBA die Besteuerungsbefugnisse, können diese aber nicht begründen (bspw. VwGH 25.9.2001, 99/14/0217). Die tatsächlich durchgeführte Besteuerung in Belarus, bei dem das alleinige Besteuerungsrecht liegt…
…Schweizer Seite in Abrede gestellt werden, dass eine Pensionsabfindung vor Eintritt des Pensionsalters von Art. 18 des Abkommens erfasst sein könnte, dann lägen im Abkommen "nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte" vor, die nach Art. 21 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995…
… 1 Abs. 2 EStG 1988 zur unbeschränkten Steuerpflicht führt und auch nach deutschen Rechtsvorschriften unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet wird, ist gemäß Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 DBA Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, zu prüfen, in welchem Staat die engeren persönlichen und…
…so z. B. für Belarus (Weißrussland). Die Entsendung der Bw. erfolgte in das Gebiet der Russischen Föderation, sodass genanntes DBA anzuwenden ist. Dieses weicht in vielen Punkten von den Prinzipien des OECD-Musterabkommens ab. Daher kann das Musterabkommen nicht oder nur sehr begrenzt als Interpretationshilfe…
…Ausschluss bei der Veranlagung jener Jahre, in denen die Verluste entstanden sind, nicht unter Berufung auf DBA-Wirkungen versagt werden. Nur dann, wenn eine Verlustverwertung im Ausland möglich ist (im vorliegenden Fall durch Erlangung einer Rückzahlung jener weißrussischen Steuern, die auf die nunmehr rückgezahlten Arbeitslöhne…
…der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des Abkommens gegenüber der Russischen Föderation, der Ukraine, der Republik Weißrussland (Belarus), der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, der Republik Kasachstan, Turkmenistan, der Republik Usbekistan, der Republik Moldau…
…DBA Bulgarien für Sozialversicherungspensionen und ähnlichen Zahlungen aus dem Sozialversicherungssystem – abweichend vom OECD-Musterabkommen – das Kassenstaatsprinzip und damit das Besteuerungsrecht des Quellenstaates normiert (vgl. Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Pkt. 19.4. Sozialversicherungspensionen, Pistone/Stiastny, Dienstnehmereinkünfte in den österr. DBA Pkt. 4.3.): „Algerien, Belgien, Belarus…
…DBA-Bulgarien für Sozialversicherungspensionen und ähnlichen Zahlungen aus dem Sozialversicherungssystem – abweichend vom OECD-Musterabkommen – das Kassenstaatsprinzip und damit das Besteuerungsrecht des Quellenstaates normiert (vgl. Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Pkt. 19.4. Sozialversicherungspensionen, Pistone/Stiastny, Dienstnehmereinkünfte in den österr. DBA Pkt. 4.3.): „Algerien, Belgien, , Belarus…
…DBA-Auskunftsklauseln bzw. Abkommen über den Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreements - TIEA) in Betracht. Mit folgenden Staaten und Territorien besteht mit Stand 1. Jänner 2026 eine "umfassende" Amtshilfe: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus…
…| 18 | Australien | 18 | Bahamas | 18 | Bahrain | 21 | Bangladesch | 18 | Barbados | 18 | Belarus (Weißrussland) | 18 | Belize | 18 | Benin | 18 | Bhutan | 18 | Bolivien | 18 | Bosnien…