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5 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
EAS 2949Engagement eines polnischen Chores mit öffentlicher Subventionierung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0888-IV/4/200828.03.2008

Artikel 17 Abs. 2 DBA-Polen teilt Österreich das Besteuerungsrecht an Vergütungen zu, die ein polnischer Chorverein für ein Gastspiel in Österreich erhält. Absatz 2 des Artikels 17 bezieht sich hierbei auf die Einkünfte des Rechtsträgers des Chores (Chorverein), während Absatz 1 des Artikels 17…

BFG RV/4100394/2021Werbungskosten eines Vizebürgermeisters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2025

…Er habe Behördentermine in Anspruch nehmen müssen. Er verfüge nicht mehr über sämtliche Belege. Vorgelegt wurden das Fahrtenbuch in Kopie, Rechnungen über Kaffeehausbesuche, Eintrittskarten zu Singabenden und Chorveranstaltungen, zwei Eintrittskarten zu einem Theaterstück, Eintrittskarten zum Feuerwehr- und Sängerball, sowie ein Beleg über eine Zahlung an…

EAS 1555Deutsche Chor-GMBH mit Gastauftritten in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 451/1/1-IV/4/9917.11.1999

Tritt ein deutscher Chor, der von einer deutschen GmbH betrieben wird, in Österreich auf, unterliegen die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im "Orchestererlaß" (AÖFV. Nr. 112/1995, Abs. 4 Z. 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für…

EAS 1994Lettischer Kammerchor
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 493/1-IV/4/0201.03.2002

Wird ein lettischer Kammerchor zur Abhaltung eines österreichischen Konzertes verpflichtet, wobei die an den Chor gezahlte Vergütung 6.000 ATS pro Chormitglied nicht überschreitet, dann ist zunächst abzuklären, wer Vertragspartner des österreichischen Veranstalters ist. Ist dies eine juristische Person, z.B. weil der Kammerchor von…

EAS 370Slowakischer Stadtchor
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4522/1-IV/4/9330.12.1993

Eine slowakische Stadtgemeinde, die einen Chor betreibt, wird hiebei nicht im Rahmen ihrer hoheitlichen Funktionen tätig; vielmehr liegt eine "kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit" im Sinne von Artikel 19 Abs. 2 DBA-CSSR vor, die eine Steuerfreistellung der von der Stadtgemeinde an die Chormitglieder gezahlten Vergütungen…