…Klientenstock, Patentrechte) sollte im Teilungsvertrag beschrieben werden. 5.3.2. Zwingende Buchwertübertragung Rz 1601: Soweit das UmgrStG Buchwertfortführung vorsieht, ist diese - abgesehen von den dort normierten Ausnahmen - zwingend vorzunehmen. Zu einem (anteiligen) Veräußerungsgewinn kommt es nur dann, wenn die Buchwertfortführung entweder auf Grund der Bestimmungen…
…2 und 5 EStG 1988) keinen Einfluss. Im Falle der Buchwertfortführung (insb. bei der unentgeltlichen Betriebsübernahme gemäß § 6 Z 9 EStG 1988 und Buchwertübertragungen im Sinne der Art. II, IV und V UmgrStG) sind die Zeiträume zusammenzurechnen; die Frist berechnet sich jeweils pro Betrieb bzw…
Werden Wertpapiere aus einer amerikanischen und einer englischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) in die inländische Stammhausbetriebstätte überführt, muss dieser Vorgang auf der Grundlage von Artikel 7 der DBA mit den USA und mit Großbritannien sowie auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 für steuerliche Belange…
2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…
…2 KStG 1988 werden daher durch § 4 UmgrStG nicht berührt. Rz 188: Das Recht auf den Verlustvortragsübergang ist mit der Buchwertübertragung der verlustverursachenden (verlustproduzierenden) Einkunftsquelle verknüpft (Grundsatz des objektbezogenen Verlustvortragsübergangs). Das Recht auf fortgesetzten Verlustabzug bei der übernehmenden Körperschaft ist mit dem Vorhandensein des verlusterzeugenden…
…und Lauf der siebenjährigen Frist keinen Einfluss. Im Falle der Buchwertfortführung (insbesondere bei der unentgeltlichen Betriebsübernahme gemäß §§ 6 Z 9 EStG 1988 6 Z 9 EStG 1988,oder Buchwertübertragungen iSd Art. II, IV und V UmgrStG) sind die Zeiträume zusammenzurechnen; die Frist berechnet sich jeweils…
24.4 Bewertung des übertragenen Vermögens Rz 7025: Unter dem Wert des übertragenen Betriebsvermögens (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen) versteht man die Summe der Teilwerte aller Wirtschaftsgüter einschließlich selbst geschaffener unkörperlicher Wirtschaftsgüter (= 100%). Das übertragene Einzelwirtschaftsgut ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen, unabhängig davon…
…eines Unternehmens, Betriebes oder Teilbetriebes auf einen anderen auch auf diesen über (siehe Rz 1467 ff). 4.3.1.1. Fiktive steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge Rz 1452: Die übernehmende Personengesellschaft tritt im Rahmen der Buchwertübertragung in die bilanzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten des Übertragenden ein (§ 25 Abs. 1…
…und den Buchwerten der als Gegenleistung für das übernommene Vermögen abgegebenen Wirtschaftsgüter sind daher bei Verschmelzungen auf betrieblicher Grundlage bei der übernehmenden Körperschaft steuerwirksam. Rz 398: Da bei einer nicht unter Art. I UmgrStG fallenden Verschmelzung eine Buchwertübertragung ausgeschlossen ist, hat die übernehmende Körperschaft gemäß …
… 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG vor. Das UmgrStG setzt die dem allgemeinen Steuerrecht entsprechenden Steuerwirkungen außer Kraft und behandelt den Tatbestand körperschaftsteuerrechtlich als bloße Vermögensverlagerung mit zwingender Buchwertübertragung und auf der Anteilsinhaberebene im Wege des § 20 Abs. 4 Z 3 UmgrStG als bloße Beteiligungsverschiebung…
…1 UmgrStG). Dabei handelt es sich idR um die steuerlichen Jahresabschluss- bzw. Zwischenbilanzwerte des Übertragenden (Grundprinzip der Buchwertübertragung). Ebenso wie bei allen anderen Umgründungstatbeständen gilt auch für die Bewertung des übertragenen Vermögens der Grundsatz der zwingenden Buchwertfortführung, dh. es besteht kein Wahlrecht zugunsten einer steuerwirksamen…
…Bestandsgebäudes mit Schlussfolgerung, dass Neuerrichtung besser wäre am 25.08.2009 3)Abriss und Neubau ab Herbst 2009 durch ***8*** 4)Buchwertübertragung von ***13*** an ***8*** am 31.12.2011 sofortige Abschreibung bei GmbH bei der ***13*** wurde der BW am 31.12. 2011 abgeschrieben…
…Die gesetzlichen Bestimmungen des § 24 Abs. 2 UmgrStG sehen als Voraussetzung für die Buchwertübertragung lediglich "eine" Vorsorge zur Vermeidung einer endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung vor. Die von der steuerlichen Vertreterin der Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung als "Merkposten" und im Vertrag über die Begründung der…
…oder Einzelrechtsnachfolge der X2 eingetreten sei, stützt sich das Zollamt auf § 25 Abs.1 UmgrStG, wonach die Rechtsnachfolge der übernehmenden Personengesellschaft beschränkt sei auf die Buchwertübertragung, d.h., über den Bereich des Bilanzsteuerrechts hinaus bewirke der Zusammenschluss keine Rechtsnachfolge, insbesondere liege keine Gesamtrechtsnachfolge im Sinne…
…s auf die Bw: übertragen wurden, führt diesbezüglich nur zu einer Einzelrechtsnachfolge hinsichtlich der übertragenen Betriebe. Gemäß § 25 UmgrStG ist die übernehmende Personengesellschaft im Rahmen einer Buchwertübertragung für Zwecke der Gewinnermittlung so zu behandeln , als ob sie Gesamtrechtsnachfolger wäre. Aufgrund dieser Fiktion einer Gesamtrechtsnachfolge für…
…Teilbetrieb oder nicht einem Betrieb zurechenbare Vermögensteil am Verschmelzungs- bzw. Einbringungsstichtag tatsächlich nicht mehr vorhanden ist. Das Recht auf den Verlustvortragsübergang ist mit der Buchwertübertragung der verlustverursachenden (verlustproduzierenden) Einkunftsquelle verknüpft (Grundsatz des objektbezogenen Verlustvortragsübergangs). Das Recht auf fortgesetzten Verlustabzug bei der übernehmenden Körperschaft ist mit…
…Juli 1988, in dem die neuen Beträge der Festkapitalkonten und die Anteile nach den Buchwertübertragungen dargestellt sind. Zweiter Schritt: Schenkungen von Anteilen von zwei Mitunternehmern an ihre Söhne - Schenkung zu Buchwerten In weiterer Folge schenkte mit Schenkungsvertrag vom 21. Juli 1988 DI W*** B*** ebenfalls…
…von der Bf weiters ins Treffen geführten § 25 UmgrStG sei im vorliegenden Fall nichts zu gewinnen, weil jene Bestimmung lediglich die (ertragsteuerliche) Gewinnermittlung bei den Buchwertübertragungen regle; keineswegs könne darunter auch der Übergang verbrauchsteuerrechtlicher Begünstigungen subsumiert werden. Im Übrigen handle es sich bei der das…
…von der Bf weiters ins Treffen geführten § 25 UmgrStG sei im vorliegenden Fall nichts zu gewinnen, weil jene Bestimmung lediglich die (ertragsteuerliche) Gewinnermittlung bei den Buchwertübertragungen regle; keineswegs könne darunter auch der Übergang verbrauchsteuerrechtlicher Begünstigungen subsumiert werden. Im Übrigen handle es sich bei der das…
…von der Bf weiters ins Treffen geführten § 25 UmgrStG sei im vorliegenden Fall nichts zu gewinnen, weil jene Bestimmung lediglich die (ertragsteuerliche) Gewinnermittlung bei den Buchwertübertragungen regle; keineswegs könne darunter auch der Übergang verbrauchsteuerrechtlicher Begünstigungen subsumiert werden. Im Übrigen handle es sich bei der das…