…da die Bw ihren Arbeitsort im Inland und nicht im Ausland hat. Diese Rechtslage hat zur Folge, dass Botschaftsangestellten weder der Arbeitnehmerabsetzbetrag noch der Grenzgängerabsetzbetrag zusteht (Doralt, EStG6, § 33 Tz 58). Der angefochtene Bescheid steht somit im Einklang mit den Bestimmungen des EStG. Gemäß Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R. über die Beschwerde des Bf, W., gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 25.04.2014, betreffend Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe für die Kinder L. Wi, geb. xxx und L…
Gemäß Artikel 19 Abs. 1 lit. b des österreichisch-finnischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 26. Juli 2000 unterliegen die Bezüge der Angestellten der finnischen Botschaft in Wien, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nur dann der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn diese Angestellten "nicht ausschließlich deshalb in Österreich ansässig…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Bescheid Der Beschwerdeführer (Bf.), ein Botschaftsangestellter, gab in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2012 vom 13. Juni 2013 (L 1-2012) an: - Sonderausgaben Versicherungen, Pensionskasse, freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen…
…der Lenkerauskunft ein Telefonat mit der österreichischen Botschaft in Minsk, Weißrussland und nicht wie im AV angeführt mit der russischen Botschaft. Ein Botschaftsangestellter teilte ihr die im AV angeführten Informationen mit." Am 2. März 2017 erging an den Bf. folgender Vorhalt: "Sie haben eine im…
…keine Betriebsstätte (§ 81) des ArbG besteht (z.B. bei Grenzgängern); der (völkerrechtl. privilegierte) ArbG im Inland nicht zum StAbzug verhalten werden kann (z.B. bei Botschaftsangestellten); Entgelte von dritter Seite vorliegen (z.B. bei Versicherungsprovisionen eine Autoverkäufers; Zahlungen, die von der "Kontaktstelle" an österr. Beamte…
Gemäß Artikel XI des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, sind Bezüge der Wiener US-Botschaft an alle Bediensteten, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Botschaftsbedienstete mit ausschließlich französischer Staatsbürgerschaft sind mit ihren Botschaftsbezügen…
Gemäß Artikel 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, ist das Verwaltungs- und technische Personal von Botschaften - soferne es weder die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates besitzt, noch dort vor Dienstantritt bereits ansässig war - mit den Auslandseinkünften von der Besteuerung befreit. Dies hat auf…
Ist im Jahr 1992 ein chilenischer Staatsbürger nach Österreich eingewandert und als Dienstnehmer bei der argentinischen Botschaft in Wien angestellt worden, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß Artikel 19 Abs. 1 lit. a DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt…
Soweit Bedienste der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives…
Übersiedelt ein US-Staatsbürger aus Japan nach Österreich, um hier einen Posten an der indonesischen Botschaft anzutreten, so sind die Botschaftseinkünfte in Österreich gemäß Artikel 19 DBA-Indonesien von der Besteuerung freizustellen. Steuerpflicht würde in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 2 lit. b (Ortskräftevorbehalt) nur…
Das BM für Finanzen vertritt die Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden bei Erfüllung der zu ihrem Aufgabenbereich zählenden Tätigkeiten in Ausübung öffentlicher Funktionen im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen tätig sind; da diese Tätigkeit durch die Gesamtheit der zum Personalstand…
3.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer Rz 123: Die oben genannten natürlichen Personen können Arbeitnehmer im Sinne des § 47 Abs. 1 EStG 1988 sein. Allerdings sind sie (nach Maßgabe der jeweils zutreffenden Rechtsgrundlage) in dieser Funktion persönlich steuerbefreit, weshalb ihre Arbeitslöhne weder durch Lohnsteuerabzug noch…