…darauf an, ob der Kreditbetrag tatsächlich zugezählt wurde, sondern ist es ausreichend, dass eine Willenseinigung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer über die Zurverfügungstellung eines bestimmten Geldbetrages erfolgt ist. Der gegenständliche Bierlieferungsvertrag erfüllt daher alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 TP 19 Abs. 1 GebG. Nach § 15 Abs. 1…
…Unterlagen vor: Das Schreiben betreffend die Eröffnung des Sanierungs(plan)verfahrens. In diesem heißt es wie folgt: "2.) Gründe der Insolvenz - Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit: Anlässlich der Gründung der Gesellschaft wurde ein Bierlieferungsvertrag abgeschlossen, der nicht erfüllt werden konnte und musste im Jahr 2005 eine Rückzahlung…
…Bf. die Schließung des Lokales im ersten Halbjahr 2015 bestätigt haben solle. Denn über ein solches Wissen im Tatsachenbereich hätte der Finanzbeamte gar nicht verfügen können. Die regelmäßige Entrichtung des Pachtzinses, der Abschluss des Bierlieferungsvertrages, der Einkauf von Speisen und Getränken, die Abfuhr von Sozialversicherungsbeträgen…
…Weiters hat der OGH in seiner Entscheidung vom 19.9.2002, 8 Ob 71/02b, grundsätzlich den Darlehens- bzw. Kreditcharakter eines Bierlieferungsvertrages bestätigt. Ist der Vertrag als Kreditvertrag im Rechtssinn zu verstehen, so ist die daran anknüpfende gebührenrechtliche Konsequenz, dass gemäß § 33 TP 19 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der S Ges.m.b.H., 1234L, vom 20. Juni 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch vom 30. Mai 2005, Zl. 900/00000/2003, betreffend die Festsetzung von Biersteuer gem. § 201 BAO iVm § 23 Abs.1…
once harvested the product, X***** will carry out the drying (if necessary), cleanning of impurities and sampling of each batch. The samples have to be send to Y***** before end of November 2012. The samples have to be labelled with the batch number, Y*****'s…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes X betreffend Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Nathalie Kovacs, den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** (vormals ***Bf***), vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 16. November 2017 gegen den…
- der Mieter eine Vertragspflicht beharrlich verletzt. Eine solche beharrliche Verletzung liegt vor, wenn der Mieter die Verletzung seiner Vertragspflicht trotz eingeschriebener Mahnung unter angemessener Nachfristsetzung fortsetzt oder die Vertragspflicht erneut verletzt. 7.5 Kündigungen müssen zur Wirksamkeit schriftlich erfolgen und - sofern vorstehend keine Spezialregelung getroffen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 24. April 2015, Zl. 100000/13157/2013-24, betreffend Biersteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. Dezember 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. November 2021, Erf. Nr. ***1***, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr (gem. § 33 TP 9 GebG), Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den vorsitzenden Richter R1, den beisitzenden Richter R2 sowie die fachkundige Laienrichterin L1 und den fachkundigen Laienrichter L2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die Beschwerde vom…
Weder als Bestandverträge im Sinne der §§ 1090 ff ABGB noch als "sonstige Verträge" im Sinn des § 33 TP 5 Abs. 1 GebG können Vereinbarungen gewertet werden, die ihrem Wesen nach einer anderen Art von Rechtsgeschäft entsprechen, das entweder einer anderen Tarifpost des § 33 GebG unterliegt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rathausstrasse 11, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 7. Oktober 2015, Zl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Michael Augustin, Mag. Peter Haslinger, Mag. Thomas Böchzelt, Krottendorferstr 4, 8700 Leoben, über die Beschwerde vom 6. Februar 2018 gegen die Bescheide des ***69…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch PKF Corti & Partner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Neubaugasse 55 /1, 8020 Graz, vertreten durch Dr. Kotschnigg Michael Wirtschaftstreuhänder / Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über…
3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dkfm. Otto Frummel Ges.m.b.H., Wirtschaftstreuhänder, 2136 Laa/Thaya, Stadtplatz 16, vom 15. Oktober 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 7. August 2008, Zl. 23000…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch denSenatXY über die Berufung der Bw., vertreten durch ECOWT Wirtschafts- und Steuerberatungs-Ges.mbH., 8010 Graz, Einspinnergasse 1/II, vom 30. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 22. August 2005 betreffend Umsatzsteuer und…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…