…dass die genannte Rechtslage, wie gegenständlich zu erkennen ist, bei konkursbedingten Bezugsnachzahlungen durch den IAF zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen kann. Ein derartiger Nachteil würde etwa auch dann eintreten, wenn der Arbeitnehmer im Folgejahr bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt wäre und neben den laufenden Bezügen…
…der Unterhaltsabsetzbetrag ungekürzt zu. Der Steuerpflichtige hat über Verlangen die Richtigkeit seiner Berechnung darzulegen. Randzahlen 10805, 10807 und 10808: entfallen Rz 10809: § 16 Abs. 3 EStG 1988 - Werbungskostenpauschale für Pensionisten bei Bezugsnachzahlung aus Aktivzeiten (Rz 320 und Rz 809) Siehe Rz 10320 Randzahl 10811: entfallen
8.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich…
19.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988) Rz 1105: Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Siehe auch Beispiel Rz 11105. Rz 1105a: Nachzahlungen für abgelaufene…
3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
…Rückzahlung herangezogen. In der Berufung vom 30. Oktober 2011 wird ausgeführt, die Partnerin des Bw. habe durch eine vorzeitige Beendigung der Herabsetzung (frühzeitiger Mutterschutz) eine Bezugsnachzahlung für den Zeitraum 11. November 2004 bis 31. Dezember 2004 gehabt. Diese Nachzahlung von brutto € 2.006,03…
…Rz 10320: § 16 Abs. 3 EStG 1988 - Werbungskostenpauschale für Pensionisten bei Bezugsnachzahlung aus Aktivzeiten (Rz 320 und Rz 809) (2001) Ein Pensionist bezieht im Kalenderjahr 2001 lediglich eine Pension seitens der PVA (in Pension seit 1.1.2001; Pensionsbezug vom 1.1. bis 31.12…
…des früheren Geschäftsführers dargestellt. Insbesondere habe er der Gesellschaft widerrechtlich Mittel entzogen, indem er eine Bezugsnachzahlung von 7.200 € veranlasst, Leistungserlöse in Höhe von insgesamt 16.467 € und Gegenstände des Firmenvermögens im Werte von 4.800 € veruntreut hätte. Beim Verkauf eines Firmenfahrzeuges…
…1999 die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, die Lohnsteuer sowie der Belastungsprozentsatz im Jahre 1999. Da dieser rechtlich die Steuerberechnungsgrundlage für die im Jahre 2000 vom Dienstgeber erhaltene Bezugsnachzahlung für die Jahre 1990 - 1997 darstellte, aber nachträglich durch die Arbeitnehmerveranlagung 1999 in seiner Höhe abgeändert wurde, wird um die…
…seien. Zu seiner Tätigkeit als Personalvertreter und Mitglied des Zentralausschusses wiederholte er im Wesentlichen sein bisheriges Vorbringen. Den elektronischen Schriftverkehr mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Landesschulrat für Oberösterreich betreffend die Bezugsnachzahlung schloss er dem Vorlageantrag an. Mit Vorhalt vom 28. Mai 2003 wurde der Bw…
…im Folgejahr durch die eintretende Progressionswirkung erhebliche Steuernachforderungen entstehen. Damit einhergehend ergibt sich eine Verzerrung der Gesamtbelastung. Die im Zusammenhang mit zeitversetzten Bezugsnachzahlungen durch die IAF-Service GmbH sich ergebende Problematik wurde durch den Steuergesetzgeber erkannt, welcher durch das Abgabenänderungsgesetz 2005 eine Entschärfung der Situation…
…dargestellten gesetzlichen Bestimmungen geht klar hervor, dass der Gesetzgeber ab dem Veranlagungsjahr 2001 die Besteuerung von Bezugsnachzahlungen durch die IAF Service GmbH sowie im Zuge einer folgenden Veranlagung abschließend geregelt hat. Auf Grund der dargestellten Regelungen sind daher z.B. in den Nachzahlungen enthaltene Abfertigungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 24. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 2. Februar 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Ausgleichszahlung für die Kinder xx, für die Zeit von…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
19.1.2 Arten der sonstigen Bezüge Rz 1052: Neben dem in § 67 Abs. 1 EStG 1988 beispielhaft aufgezählten 13. und 14. Monatsbezug gehören zu den sonstigen Bezügen etwa auch eine nach dem Jahresumsatz bemessene Provision, die nur einmal und in einem Betrag gezahlt wird…
40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…
Die Feststellung, dass die Klage gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) vom 12.12.2017 zurückgezogen wurde, gründet sich vor allem auf die Auskunft des Landesgerichts Wr. Neustadt, die vom Bundesfinanzgericht eingeholt wurde. Darin wird bekannt gegeben, dass das Verfahren "***GZ_ASG***" durch Klagsrückziehung am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF als Rechtsnachfolgerin der RECHTSVORGÄNGERIN, ADRESSE, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 4. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 25. August 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt nahm mit Bescheid vom 25.8.2008…