IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***,Land, über die Beschwerde vom 23. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. August 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…Abgabenanspruch darzutun. Dem steht die Obliegenheit des Abgabepflichtigen gegenüber, seinen Einwand über die Einschränkung oder des Nichtbestehen des Abgabenanspruchs darzulegen. Während die Beweisführungspflicht im zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren regelmäßig den beiden Verfahrensparteien zukommt, liegt auf Seiten des UFS der Schwerpunkt in der unabhängigen Kontroll- und Rechtsschutzfunktion. Im…
…Mitwirkung der Partei gehen zu Lasten dessen, zu dessen Gunsten das erweisliche Vorliegen des behaupteten Treuhandverhältnisses gewirkt hätte (Stoll, a.a.O., Seiten 1279 f). Wird diese "erhöhte" Beweisführungspflicht verletzt, hat die Abgabenbehörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen. Nach § 167 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, über die Beschwerde vom 26. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30. September 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, zu…
• Alltagstheorien, Vorurteilen etc kommt kein ernstzunehmender Beweiswert zu. Das gilt bspw für die ungesicherte Meinung, dass derjenige, der sich in einem einer Aussage geirrt hat, auch in allen übrigen Punkten falsch liege (VwGH 20.02.1986, 85/02/0229; VwGH 27.07.2001, 95/08…
…im Burgenland und der Arbeitsstätte in Wien zurückgelegt hat. Der Bw. ist dieser, seiner Beweisführungspflicht weder im erstinstanzlichen noch im zweitinstanzlichen Abgabenverfahren nachgekommen. Seine Ausführungen sind über die bloße Behauptungsebene nicht hinausgegangen, sie sind in relevanten Sachfragen unvollständig und widersprüchlich und ermöglichen überdies nicht die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. August 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…dieses Verfahrens klar auf der Hand. Im Hinblick auf die Stellung des Verwaltungsgerichtes in einem kontradiktorischen Beschwerdeverfahren, den Anforderungen des Anklagegrundsatzes und des Grundsatzes der Waffengleichheit zwischen den beiden Parteien des Strafverfahrens, ist es in der Beweisführungspflicht der belangten Behörde gelegen, nachzuweisen, dass der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der VNBf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MERKUR taxaid Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Diefenbachgasse 53 Tür 1, 1150 Wien, vom 6. Juni 2017 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien…
…Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat der UFS im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter zu erforschen. Ansonsten liegt die Beweisführungspflicht grundsätzlich bei den Rechtsmittelparteien. Im gegenständlichen Fall hat der Bw. davon zu überzeugen, dass er mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., 1190 Wien, vom 13.03.2018, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 als Abgabenstrafbehörde, vom 12.02.2018, MA 67-PA-67, wegen…
Auch der Umstand, dass sich der Sohn nicht mehr erinnern konnte, warum bzw. wie es zum Wechsel der Steuererklärungen (von Einkommensteuererklärung hin zu Arbeitnehmerveranlagung) im Jahr 2010 und den damit im Zusammenhang stehenden Umstand, dass in weiterer Folge weder Kapitaleinkünfte erklärt respektive Kapitalertragssteuer beantragt wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C. A., 0000 Wien, A-Gasse 00, Appartement 135, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 5. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache VN NN, Adresse, über die Beschwerde vom 26.05.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs und Abgabewesen vom 29.04.2015, MA 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde des X1, A1, vom 18.01.2017 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde, vom 14.12.2016, MA 67-PA-1, wegen einer Verwaltungsübertretung nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. März 2018 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 6,Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Abgaben und Recht, Referat Landes- und Gemeindeabgaben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***, über die Beschwerde vom 19. Februar 2026 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 13. Februar 2026 betreffend die Feststellung gemäß § 8 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz…