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BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

VERSICHERUNGSSTEUERGESETZ 1. § 1 Abs. 2 VersStG Captives Sachverhalt: Bei den Versicherungen im Europäischen Wirtschaftsraum treten immer mehr so genannte Captives (konzerneigene Versicherungen, das sind zum Konzern gehörige Gesellschaften) auf. Teilweise sind diese zum Dienstleistungsverkehr angemeldet, teilweise jedoch nicht. Frage: Unterliegen die Versicherungsverträge, die bei diesen…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 2/2

Laufzeit von 10 Jahren und laufender, im Wesentlichen gleich bleibender Prämienzahlung vor. Im 6. Jahr erfolgt eine Prämienfreistellung für die Restlaufzeit. Im 8. Jahr kommt es zum Rückkauf. 2. Es liegt eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren und laufender, im Wesentlichen gleich bleibender…

EStR 2000 Rz 1271–12745.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung
geltende FassungRichtlinien05.12.2007

5.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1271: Als Betriebsausgaben absetzbar sind auch Prämien zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche den Schaden ersetzt, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadenereignisses, wie zB Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand, Explosion, eintritt (VwGH…

EStR 2000 Rz 5401–540717 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

17 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) 17.1 Begriffsbestimmung Rz 5401: Der Begriff des Gewerbebetriebes in § 23 Z 1 EStG 1988 entspricht jenem in § 28 BAO. Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam…

UFSL RV/1017-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 2/2

Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft - und somit nicht ein fertiges Produkt seiner Arbeit - schuldet. Das ist der Fall, wenn eine Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder…