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BFG RV/7101563/2025Betriebsratsumlage, Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2025

…in Höhe von 124,00 Euro, aber keinen Familienbonus Plus. Der Beschwerdeführer (abgekürzt: Bf.) beantragte in seiner Beschwerde den Abzug der Betriebsratsumlage in Höhe von 282,78 Euro (als Werbungskosten) sowie den halben Familienbonus Plus für das Jahr 2023, was so mit der Kindesmutter besprochen…

BFG RV/7103225/2016Betriebsratsumlage als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2017

…Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: … 3. a) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. … (3) Für Werbungskosten, die bei nichtselbständigen Einkünften erwachsen, ist ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich abzusetzen. Dies gilt…

BFG RV/5100481/2016Betriebsratsumlage ist nicht neben dem Journalistenpauschale als Werbungskosten abzugsfähig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2016

…wurde beantragt, Kinderbetreuungskosten in Höhe von insgesamt 1.535,20 € sowie die Betriebsratsumlage mit einem Betrag von 270,72 € zu berücksichtigen. < Hortkosten: 980,20 € < Essensbeitrag Kindergarten: 455,00 € < Bastelgeld: 100,00 € Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. März 2016…

UFSW RV/2328-W/09Betriebsratsumlage neben dem Vertreterpauschale als Werbungskosten abzugsfähig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2010

…Höhe von 144,60 Euro nicht einkünftemindernd berücksichtigt. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung beantragte der steuerliche Vertreter der Bw. die Berücksichtigung der Betriebsratsumlage in Höhe von 144,60 Euro zusätzlich zum Vertreterpauschale und führte unter Hinweis auf Pkt. 6.9 der Lohnsteuerrichtlinien begründend aus…

UFSG RV/0102-G/09Auch die Betriebsratsumlage ist nicht neben dem Vertreterpauschale als Werbungskosten abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…Berufungswerber hat mit seiner elektronisch eingebrachten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 unter anderem beantragt, zusätzlich zum so genannten "Vertreterpauschale" von ihm gezahlte Betriebsratsumlagen in Höhe von 228,60 Euro als Werbungskosten im Sinn des § 16 EStG 1988 abzuziehen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 30…

BFG RV/7103710/2017Keine Sonderausgaben ohne Nachweis! Keine Anrechnung der Betriebsratsumlage auf den Pauschbetrag gemäß § 16 Abs. 3 EStG!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2021

…Sonderausgabe im Sinn des § 18 EStG 1988 wurde beantragt. Die Betriebsratsumlage in Höhe von 52,10 € für das 2014 wurde als gemäß § 16 EStG 1988 in Abzug zu bringender Werbungskostenbetrag angeführt. Infolge Nichtentsprechung dem abgabenbehördlichen Schreiben vom 13.09.2016, mit dem der Bf…

BFG RV/7105291/2014Unterhaltsabsetzbetrag, Betriebsratsumlage, Reisekosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.11.2016

…dass der Unterhaltsabsetzbetrag, die bezahlte Betriebsratsumlage iHv Euro 260,87 sowie Reisekosten iHv Euro 551,87 in diesem unberücksichtigt geblieben seien. Das Finanzamt erließ am 27. August 2014 eine abändernde Beschwerdevorentscheidung und brachte in dieser den beantragten Unterhaltsabsetzbetrag im Ausmaß von Euro 306,00 zum…

BFG RV/7101495/2024Anerkennung diverser Werbungskosten (digitale Arbeitsmittel, Betriebsratsumlage, Business-Englisch-Kurs) und Schätzung von Fahrtkosten bei nicht ordnungsgemäß geführtem Fahrtenbuch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2025

…diverser Werbungskosten (digitale Arbeitsmittel, Reisekosten, Ausbildungskosten und Betriebsratsumlage). In dem - nach durchgeführten Vorhalteverfahren - am 26. August 2022 erlassenen Einkommensteuerbescheid des Beschwerdeführers wurden die beantragten Reise- und übrigen Werbungskosten nicht berücksichtigt und stattdessen das Berufsgruppenpauschale für Vertreter angesetzt. Mit Beschwerde vom 12. September 2022 wurde um…

UFSL RV/0751-L/05A) Zustehen des AVAB´s ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Gatten B) Nicht ausbezahlte Löhne können nicht als Werbungskosten "rückgeholt" werden; die durch einen aus privaten Gründen (Eheschließung) motivierten Umzug entstandenen Kosten sind keine Werbungskosten, auch wenn dadurch der Wohnort an den Dienstort verlegt wurde; Betriebsratsumlagen sind Werbungskosten, die mit dem Werbungskostenpauschbetrag abgegolten sind C) Jahr des Verlustabzugs kann nicht willkürlich gewählt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…die sich zusammensetzen aus: Betriebsratsumlage 4,36 €/Monat x 12 = 52,32 € vom Arbeitgeber nicht ausbezahlte Kollektivvertragserhöhung per 1.5.2004 = 59,00 € und betreffend Überstundenpauschale von Mai bis Dezember = 95,52 € Umzugskosten vom bisherigen Wohnort an den…

EStR 2000 Rz 12975.5.2.3 Zuwendungen an den Betriebsratsfonds (§ 4 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.5.2.3 Zuwendungen an den Betriebsratsfonds (§ 4 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) Rz 1297: Dem Grunde nach sind alle Zuwendungen an den Betriebsratsfonds als Betriebsausgabe abzugsfähig, unabhängig davon, ob die Zuwendungen an den Fonds im Interesse aller, einer bestimmten Gruppe oder nur…

UFSL RV/0553-L/08Verschiedene Werbungskosten eines Arbeitnehmers, der keine weiteren Beweismittel vorlegt und nur im geringen Ausmaß an der Feststellung des Sachverhaltes mitwirkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.02.2011

…die bereits erklärten Werbungskosten anzuerkennen. In den jeweiligen Beilagen führte der Berufungswerber die Werbungskosten wie folgt an: | | 2004 | 2006 | Betriebsratsumlage | 209,77 | 248,70 | Fachliteratur | 81,60 | 81,60 | Erfindungsvergütung | 218,01 | 218…

UFSW RV/0766-W/12Aufwendungen iZm einer nachgeholten Matura als Ausbildungskosten abziehbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…gab die Berufungswerberin an, dass es sich um ihre im Jahr 2011 bezahlten Betriebsratsumlagen handle und legte zum beispielhaften Nachweis einen monatlichen Lohnzettel vor. Mit Berufungsvorentscheidung anerkannte das Finanzamt im Zusammenhang mit den Sonderausgaben lediglich den Betrag iHv 2.935,80 €, da für den…

LStR 2002 Rz 241–2425.2.3 Art der Berücksichtigung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Geltendmachung), so kann die Geltendmachung auch im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens beim FA erfolgen. Unabhängig von der Art der Berücksichtigung sind Berufsförderungsbeiträge nicht auf das Werbungskostenpauschale anzurechnen. Rz 242: Betriebsratsumlagen sind stets im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung geltend zu machen. Sie werden auf das Werbungskostenpauschale angerechnet.

LStR 2002 Rz 116420.6 Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen im Krankheitsfall und an freigestellte Mitglieder des Betriebsratsfonds (§ 68 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

20.6 Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen im Krankheitsfall und an freigestellte Mitglieder des Betriebsratsfonds (§ 68 Abs. 7 EStG 1988) Rz 1164: Gemäß § 68 Abs. 7 EStG 1988 ist die Bestimmung des den höheren Freibetrag von 540600 Euro betreffenden § 68 Abs. 6 EStG(bis 2023…

BFG RV/2100585/2022Arbeitsmittel eines IT-Engineers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.03.2023Teil 3/3

Dienstnehmerhaftpflichtversicherung + 273,71 € Betriebsratsumlage + 80,21 € Summe 2.670,64 € Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit der ordentlichen Revision Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig…

EStR 2000 Rz 4038–404210.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

10.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten Zu den Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, Betriebsratsumlage), § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 (Pflichtversicherungsbeiträge), § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale), § 16 Abs. 1 Z 7 EStG…

LStR 2002 Rz 1029–103816.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…einer Aufrollung gemäß § 77 EStG 1988 (siehe Rz 1191), geltend gemacht werden. Rz 1030: Die Betriebsratsumlage stellt keinen Pflichtbeitrag zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage dar (VwGH 26.9.1972, 0498/71) und darf daher vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt im…

BFG RV/7101300/2026Abzugsfähigkeit von Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2026

…Juni 2025 unter anderem Werbungskosten gem § 16 EStG 1988 für sonstige Arbeitsmittel in Höhe von 783,98 Euro und die Betriebsratsumlage in Höhe von 87,84 Euro geltend. Im Erstbescheid vom 30. Juni 2025 wurden sämtliche beantragten Werbungskosten in voller Höhe berücksichtigt. Mit Beschwerde vom…

BFG RV/7103228/20211. Werbungskosten nicht nachgewiesen 2. Sonderausgaben für Personenversicherungen nicht nachgewiesen bzw Vertragsabschluss nach dem 1.1.2016 3. Außergewöhnliche Belastung wegen Krankheit bei einem Gesamtgrad der Behinderung von 30 Prozent, tatsächliche Kosten, Medikamente ohne Nachweis des Zusammenhanges mit der Behinderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2022

…Nachweis (Punkte 1 bis 4) beigebracht wurde oder für die die berufliche Veranlassung nicht dargelegt wurde (Punkte 5 bis 7) sowie die Betriebsratsumlage. Darüber hinaus sind noch strittig die Aufwendungen für eine Pensionsvorsorge mit aufgeschobener Pensionszahlung für die minderjährige Tochter als Sonderausgaben und die Aufwendungen…

BFG RV/5100001/2022Notwendigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2022

…seiner Antwort vom 20.07.2021 den Posten "Sonstige Werbungskosten" folgendermaßen auf und machte zusätzlich zu den bereits beantragten Aufwendungen für das Arbeitszimmer laufende Kosten hierfür geltend: - Betriebsratsumlage = 86,80 € - Arbeitszimmer: AfA 365,89 € + laufende anteilige Kosten für 9,27 m2 (Strom…