17. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Istbesteuerung (§ 17 UStG 1994) 17.1. Soll-Istbesteuerung Rz 2451: Die Sollbesteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) ist die grundsätzliche Besteuerungsart. Die Istbesteuerung ist nur für die im § 17 UStG 1994 angeführten Fälle vorgesehen. 17.1.1. Istbesteuerung für freiberufliche und…
…gelte. Die Bw brachte am 7.11.2007 einen Schriftsatz vom 6.11.2007 ein, in welchem insbesondere die Buchführungspflicht der Bw bestritten worden ist. Zur Frage der Besteuerung nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten: Die Bw. hatte keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (BP-Bericht…
…wurde, als die Leistung der Zahlung im Falle der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei stattgefundenen Überrechnungen nicht mehr vorausgesetzt ist. Im gegenständlichen Fall wurde zwar am 27.11.2013 die Überrechnung der gesamten Vorsteuer von € 149.152,40 auf das Abgabenkonto des Verkäufers durchgeführt…
…lit. b Satz 1 UStG 1994 entsteht die Steuerschuld in den Fällen der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17) mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (Istbesteuerung). § 17 UStG stellt auf die Vereinnahmung und nicht auf die Vereinbarung von Entgelten ab. Demnach…
…der Vereinnahmung des Entgeltes hat keinen Einfluss auf den Meldezeitraum der Zusammenfassenden Meldung. Da der Umsatz nicht steuerbar in Österreich ist, erfolgt keine Erfassung in der österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung und daher kommen die Regelungen zum Entstehen der Steuerschuld bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß …
…habe bei der Käuferin festgestellt, dass die Einräumung eines Darlehens keine Zahlung darstelle und daher bei anzuwendender Ist-Besteuerung erst bei tatsächlicher Zahlung der Vorsteuerabzug zustehe. Das Gleiche müsse aber auch auf Verkäuferseite für die noch nicht vereinnahmten Entgelte gelten. Es mögen daher die €…
…Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON3.02 § 16 Tz 14). Bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten tritt eine Änderung der Bemessungsgrundlage ein, wenn Entgelt tatsächlich zurückgewährt wird. Sofern der leistende Unternehmer das Entgelt bereits vereinnahmt hat, ist die Berichtigung in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem das…
…zumal die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 UStG 1994 vorgelegen seien, nach vereinnahmten Entgelten versteuert und die Vorsteuern selbst in Anlehnung an die Verwaltungspraxis in jenem Besteuerungszeitraum geltend gemacht, in dem die Bezahlung der Rechnung erfolgt sei, so der Bw. Im Weiteren wurde im Berufungsschriftsatz…
…UStG-Kommentar5, § 17 Tz. 32). Grundsätzlich entspricht die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten dem einkommensteuerlichen Prinzip der Besteuerung nach Maßgabe des Zuflusses. Judikatur und Lehre betreffend Zuflussprinzip sind daher auf die Umsatzsteuer übertragbar. Demnach liegt Vereinnahmung in dem Zeitpunkt vor, in dem der Unternehmer über den…
…und mit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit b UStG (Istbesteuerung) zu sehen: In diesen Fällen entsteht die Umsatzsteuerschuld nach dem Istprinzip bereits dann, wenn das (Teil-)Entgelt vereinnahmt, die Lieferung oder sonstige Leistung aber noch nicht ausgeführt wurde…
…4. den Tag der Lieferung, 5. das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung, 6. die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Art. 7…
…berufsmäßiger Parteienvertreter. Als solchem war ihm die grundlegende umsatzsteuerrechtliche Bestimmung betreffend die Entstehung der Steuerschuld im Zusammenhang mit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zweifelsohne bekannt. Kein grobes Verschulden an der Versäumung einer Zahlungsfrist liegt in der Regel vor, wenn eine Abgabenentrichtung unmöglich oder unzumutbar wäre…
…Vorsteuerabzug des Bw. keine Umsatzsteuerzahlungen von Mag. S , der die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten entrichtet, entgegensteht. Der Einwand des Bw. wonach seiner Verbindlichkeit von 934.000 S gegenüber Mag. S eine offene Forderung gegenüber der A GmbH von 839.000 S gegenüber stehe, vermag die…
…4. den Tag der Lieferung, 5. das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung, 6. die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Art. 7…
…berufsmäßiger Parteienvertreter. Als solchem war ihm die grundlegende umsatzsteuerrechtliche Bestimmung betreffend die Entstehung der Steuerschuld im Zusammenhang mit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zweifelsohne bekannt. Kein grobes Verschulden an der Versäumung einer Zahlungsfrist liegt in der Regel vor, wenn eine Abgabenentrichtung unmöglich oder unzumutbar wäre…
…2 Z 1 lit. b UStG entsteht die Steuerschuld für Lieferungen und sonstige Leistungen bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt wurden. Der Bw. ist den Ausführungen in Tz. 14 des Betriebsprüfungsberichtes nicht entgegen getreten. Auch die im…
…ist die Versteuerung nicht in den einzelnen Leistungszeiträumen, sondern nach Maßgabe der Vereinnahmung vorzunehmen. (Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz: Kommentar6, § 19 Rz 108 u. 115). Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entspricht dem einkommensteuerlichen Prinzip der Besteuerung nach Maßgabe des Zuflusses. Judikatur und Lehre zum Zuflussprinzip sind daher…
…4. den Tag der Lieferung, 5. das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung, 6. die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Art. 7…
…4. den Tag der Lieferung, 5. das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung, 6. die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Art. 7…
…des Gegenstandes der Lieferung (Z 3), den Tag der Lieferung (Z 4), das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung (Z 5), die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder…