IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., B. gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 20.6.2014, mit denen die Beschwerde betreffend die Einkommensteuerbescheide 2008 bis 2012 als verspätet zurückgewiesen wurde zu Recht erkannt…
…2 leg. cit., die an das Unternehmen erbracht werden, übersteigen (Nettoproduktionswert). Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt, dass die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., G. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 15.07.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision…
…Z 1 leg cit vor, dass der Antrag mit Bescheid zu erledigen ist und den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen hat. Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X über die Beschwerde der G, vertreten durch Stb, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 22.10.2009 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2008 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Christina Buchner MBA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Juli 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Juli 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, betreffend den Einkommensteuerbescheid 2012 des Finanzamtes vom 01.07.2014 beschlossen: Die Beschwerde vom 23.09.2014 wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b iVm § 278 Abs. 1 lit. a BAO als…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 17. Jänner 2012 betreffend Einkommensteuer für 2010 beschlossen: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Liegt der von der belangten Behörde angenommene Zurückweisungsgrund nicht vor, so ist der Zurückweisungsbescheid ersatzlos mit der Konsequenz zu beheben, dass die Abgabenbehörde über den Antrag unter Abstandnahme von dem zunächst gebrauchten Zurückweisungsgrund zu entscheiden hat (vgl. VwGH 28.2.2008, 2006/16/0129). § 216…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse1 (vormals Adresse2), vom 15. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 14. Dezember 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab November 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch den Sachwalter Dr. Y., vom 26. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 24. März 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe für den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 13. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde vom 13. Jänner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 13.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 16.01.2018, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinABC in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Adresse vertreten durch die WTH, AdresseII, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.04.2014, betreffend die Erstattung von Vorsteuern 10-12/2013, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
…2 leg. cit., die an das Unternehmen erbracht werden, übersteigen (Nettoproduktionswert). Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt, dass die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 3. Mai 1999 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für D. A., Datum1 , D. B., Datum2 und D. C., geb. Datum3, für den Zeitraum vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf, Straße, Nr, Ort, gegen die Bescheide (Beschwerdevorentscheidungen) des Finanzamtes *** vom 4.3. bzw. 13.3.2015, mit denen die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagungen) 2010 bis 2013 gem. § 260 BAO als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit der Parteien ***Bf1*** (Beschwerdeführer), Stadt1, und ***FA*** als Amtspartei und als Gesamtrechtsnachfolger des Finanzamtes FA über die Beschwerde vom 31.12.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 18.9…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht beschließt durch die Richterin Mag. Julia Schlegl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 22. November 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 5. September 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** : I. Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1…