…für den Esstisch und den Schrank (Schweiz) zu berücksichtigenden Mehraufwendungen offengeblieben seien, wozu folgender Sachverhalt gemäß § 183 Abs 4 BAO mitgeteilt werde: "Die Bf verbrachte vom Familienwohnsitz an den Berufswohnsitz auf privater Basis gemeinsam mit ihrem Ehemann ein geschnitztes, massives Nussholzbett, das im Familienbesitz steht…
…zu den Werbungskosten aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Als Folge der Pauschalierung sind aber die tatsächlichen Aufwendungen nicht abziehbar. Unterhält der Steuerpflichtige neben seinem Wohnsitz am Familienwohnort (Familienwohnsitz) einen zweiten Wohnsitz am Ort der Beschäftigung (Berufswohnsitz), dann sind die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz…
…Arbeitsstelle und Familienwohnsitz relevant, wogegen die Entfernung zwischen Familienwohnsitz und Berufswohnsitz (Zweitwohnsitz im Einzugsbereich der Arbeitsstelle) irrelevant ist. Die gegenständliche Entfernung (für eine Fahrtstrecke) liegt knapp unter 80 Kilometer und ist für sich allein nicht unzumutbar für die tägliche Anfahrt und Rückfahrt. Jedoch sind die…
…Familienwohnsitzes (vgl. Jakom/Lenneis, EStG § 16 Rz 56). Aufwendungen für Fahrten zwischen dem Berufswohnsitz und dem Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) sind bei einem steuerlich anerkannten Doppelwohnsitz Werbungskosten. Über die anzuerkennende Häufigkeit der Familienheimfahrten bestehen keine gesetzlichen Regelungen (VwGH 08.02.07, 2004/15/0102). Bei einem verheirateten…
…sind dann als Werbungskosten absetzbar, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz), und die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zumutbar ist. Als Arbeitsort ist jener Ort zu verstehen, der eine persönliche Anwesenheit zur…
…13/0086). Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger (bzw. geschiedener)…
…Beilage zum Schriftsatz vom 19.7.2006 (Vorhaltsbeantwortung, FA-Akt, Bl 11ff) übermittelt wurde, ihre Tätigkeit auf. Ebenfalls am 01.09.2002 begründete die Bw den Berufswohnsitz in Sarajevo, wohingegen der Familienwohnsitz in R, Kärnten, verblieb, weil der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw im Wohnhaus…
…EUR 10.423,68) anerkannt worden, wobei das Mietverhältnis für den Berufswohnsitz erst mit Mai 2000 zu laufen begann. Mit dem angefochtenen Bescheid 2001 anerkannte die belangte Behörde zunächst die geltend gemachten Studiengebühren von ATS 5.402,00. Die geltend gemachten Mehraufwendungen für die doppelte…
…ihren Anträgen auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung beantragte diese die steuerliche Anerkennung von Kosten, welche ihr in den Streitjahren aufgrund der Haltung eines Berufswohnsitzes in *W* erwachsen sind unter dem Titel der doppelten Haushaltsführung (2017: € 9.454,80; 2018: € 9.750,00). Zur Sachverhaltsfeststellung…
…Beleg 27, ATS 2.450,00) iRd BERUFLICH veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht erschlossen. Eheringe sind keine Einrichtungsgegenstände des Berufswohnsitzes. Notwendigkeit der Unterbringungskosten Als nicht notwendig wurden mit dem angefochtenen Bescheid die Kosten für GIS und Telekabel ausgeschieden. Diese rechtliche Beurteilung ist nicht zu beanstanden. Mit…
…mitbewohnt. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist beim Berufswohnsitz eines Steuerpflichtigen für die Anerkennung der Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung ein eigener Hausstand im Sinne des § 4 Abs. 2 Pendlerverordnung nicht erforderlich. Einen Berufswohnsitz für die Berücksichtigung von Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung stellt die…
…wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig sind. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden und zwar einer am Familienwohnort und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Gemäß § 16 Abs 1 erster Satz EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben…
…2013). Von einer doppelten Haushaltsführung wird hingegen erst dann gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger…
…Bf genutzte Wohnung geschlossen hat, vorgelegt. Strittig ist, -) ob der Sachverhalt unter Art 15 Abs 2 DBA Österreich-Slowakei fällt und -) ob der Sachbezug für den Berufswohnsitz unter rechtlichen Aspekten von dritter Seite gewährt wurde. Anlässlich einer telefonischen Rücksprache vom 15. Dezember 2020 teilte die…
…steuerlich berücksichtigungswürdigen doppelten Haushaltsführung wird daher gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Ein allein stehender Steuerpflichtiger hat seinen Familienwohnsitz dort, wo er seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Eltern, Freunde) hat. Mehraufwendungen…
…Werbungskosten zu berücksichtigen. Außerdem beantragte er die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht. Die belangte Behörde berücksichtigte in der Beschwerdevorentscheidung vom 5.10.2016 die über Vorhalt nachgewiesenen Kosten für eine Mietwohnung am Berufswohnsitz in Höhe von 1.320,00 €. Diese Entscheidung enthält…
…dass die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nicht gegeben seien. Diese würden vorliegen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, einer am Familienort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gelte u.a. jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen…
…Haushaltsführung. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Werbungskosten aus einer doppelten Haushaltsführung kommen nur die unvermeidbaren Mehraufwendungen in Betracht, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass…
…berücksichtigen. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Arbeits(Tätigkeitsort)ort oder Beschäftigungsort ist nur jener Ort zu verstehen, der eine persönliche Anwesenheit zur Arbeitsleistung erfordert…
…steuerlichen Sinn dann gegeben ist, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der…