…dass im Fall einer Bermuda Exempted Company diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Weitere Vergleichbarkeitsvoraussetzung wird allerdings auch sein, dass die Existenz der Bermuda-Gesellschaft nicht vertraglich zeitlich begrenzt…
…Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht der British Virgin Islands errichteten "International Business Company" (IBC) diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor…
…nicht anwendbar. Es kommen die allgemeinen steuerlichen Grundsätze zur Anwendung. Beispiel: Es ist zu beurteilen, ob eine Bermuda Exempted Company mit einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Dazu wird ein Gutachten einer österreichischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt, in dem diese mit ausführlichen Begründungen zum Schluss kommt, dass die…
…Mehrheitseigentum der Österreicher stehende GmbH gegründet, die ihrerseits auf den Bermuda-Inseln eine Tochterkapitalgesellschaft errichtet, deren Aufgabe im Aufspüren und Heben von historischen Schiffswracks im Atlantik besteht, dann sind Gewinnausschüttungen der Bermuda-Gesellschaft aus dieser Tätigkeit an die österreichische GmbH nach Maßgabe des § 10 Abs…
…vermag keine Steuerpflicht der Gewinnausschüttungen in Österreich zu begründen (siehe auch EAS 520 betr. steuerfreie Bahamas-Gesellschaft und EAS 637 betr. steuerfreie Bermuda-Gesellschaft). Denn nicht nur die zivilrechtliche, sondern auch die steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes durch den Ansässigkeitsstaat ist für die inländische Vergleichbarkeitsbewertung…