…Folge gegeben. Der Beschwerde betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 wird Folge gegeben. Die angefochtenen Sachbescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II…
Der Beschwerde war daher teilweise stattzugeben. Beilage 1 = Berechnungsblatt Einkommensteuer 2007 Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
Insgesamt war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 14. Mai 2012
- 35.407,00 S | Gutschrift in Euro | - 2.573,13 € Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 6. August 2008
ergibt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung neu 5.213,28 € Zur Berechnung der Einkommensteuer 2011 wird auf das beiliegende Berechnungsblatt verwiesen. 2. Fahrrad In der Beschwerdeschrift wird ausgeführt: "Das Fahrrad ist neu und unbenutzt! Man hätte auch die Möglichkeit das Rad im Rahmen anderer…
Die mit Haftungs- und Abgabenbescheid vorgeschriebene Kapitalertragsteuer beträgt daher (anstatt laut BP € 15.119,55) € 10.926,45. Beilage: 2 Berechnungsblätter Wien, am 19. Oktober 2011
…Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 BAO abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem beiliegenden Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Die ordentliche Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof ist unzulässig…
…Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem beiliegenden Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Eine ordentliche Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht…
…des FA Judenburg Liezen vom 17. Dezember 2008 betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Eine Revision an den…
…Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde vom 10.2.2009 wird teilweise stattgegeben. Die Bemessungsgrundlage und die festgesetzte Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Das Berechnungsblatt bildet einen Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Mödling, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2011 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem beiliegenden Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Spruchbestandteil dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist g emäß Art…
…der Beschwerdesache des Adr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 25.07.2016 hinsichtlich Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
…24.10.2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Spruchbestandteil dieses Erkenntnisses. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Bescheid des Finanzamtes K vom 5. April 2016, betreffend Einkommensteuer für das Jahre 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Einkommensteuergutschrift für das Jahr 2015 sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Eine Revision an…
…10.2013, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…2014 zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. II.) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…das Jahr 2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2010 wird abgeändert. Die Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2010 ist dem beigefügten Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil des Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…2014 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…