…100/91.393/11/97-Str.III/Hd wurde der Bf. die Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und 3 erster Anstrich iVm. § 2 Abs.1 ZollR-DG im Ausmaß von S:43.120,00.- an Zoll und S:204.624,00.- an Einfuhrumsatzsteuer vorgeschrieben…
…natürlich zu berücksichtigen sein. Dr.A sagt zu, dass er versuchen wird die erforderlichen Nachweise zur Forderungsabschreibung K/S zu beschaffen und diese unverzüglich an die Referentin und an das Finanzamt übermitteln wird und erklärt sich einverstanden, dass er im Falle einer Anerkennung der Forderungsabschreibung…
…2009, unter Anwendung ihrer Sonder-UID-Nr die Überführung von Mobiltelefonen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr unter Inanspruchnahme der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art 6 Abs 3 UStG 1994 (Verfahrenscode 4200 im Feld 37) als indirekte Vertreterin folgender Unternehmen: ***M*** (***M-Adresse***)…
…2010 bis 18. Februar 2011 als Anmelderin in 13 Zollanmeldungen die Überführung von Parfümeriewaren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr unter Inanspruchnahme der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art 6 Abs 3 UStG 1994 durch Angabe des Verfahrenscodes 4200 im Feld 37. Als Bestimmungsland…
…der ***X-Konzerns*** eingebunden. Eine ernsthafte Existenzgefährdung durch die Abgabenbelastung wurde im gegenständlichen Beschwerdefall unter Berücksichtigung der Angaben der vorliegenden Unterlagen nicht nachgewiesen. Die Nachforderung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von insgesamt EUR 769.685,58 bzw von insgesamt ca. zwei Millionen Euro, unter Einbeziehung der…
…1 Buchst. d dieser Richtlinie in der durch die Richtlinie 2009/69/EG des Rates vom 25. Juni 2009 geänderten Fassung dahin auszulegen sind, dass die darin normierte Einfuhrumsatzsteuerbefreiung dem gemäß Art. 201 dieser Richtlinie als Steuerschuldner bestimmten oder anerkannten Importeur nicht zu versagen ist…
…65055/2016 (siehe Spruchpunkt 2.) und der Beschwerde gegen den Bescheid I zu Zl. 420000/65056/2016 (siehe Spruchpunkt 3.) war daher Folge zu geben und die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufzuheben. Zu Spruchpunkt 1. Bescheid II und Spruchpunkt 3. Bescheid II betreffend Einfuhrumsatzsteuer: Gemäß Art…
…in dieser Rechnung enthaltenen Informationen gelten. Feststellungen darüber, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nicht erfüllt sind bzw. das Vorliegen nicht nachgewiesen worden sei oder ein Missbrauch der Befreiungsbestimmungen vorliegen würde, sind vom Zollamt nicht getroffen worden und ergeben sich…
…nach dem Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld erfolgt, soll eine abweichende Fälligkeitsbestimmung gelten und sich die Fälligkeit jeweils in jenen Kalendermonat verschieben, in dem die Verbuchung bis zum 15. Tag des Monates erfolgt ist. § 25 Abs. 5 lit. a UStG ist daher unter Berücksichtigung all dieser Umstände…
…2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer Prüfung nach § 99 FinStrG bei der Fa. B…
…die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist als gesichert anzunehmen. 2. Beweiswürdigung Die Beweiserhebung seitens des Bundesfinanzgerichtes erfolgte durch Einsichtnahme in die vom Zollamt elektronisch vorgelegten Verwaltungsakte und unter zusätzlicher Berücksichtigung der Ergebnisse des eignen Ermittlungsverfahrens. Daraus ergibt sich der oben wiedergegebene Sachverhalt und der geschilderte Verfahrensgang…
…Überschuldung im Sinne der Insolvenzrechts zu beurteilen sein. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist aufgrund der gesellschaftlichen Verflechtung neben der Einbeziehung der Vermögenslage der ***4*** auch zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführerin in den Konzern ***5*** eingebunden und konzernintern versichert bzw. rückversichert ist. Die Einfuhrumsatzsteuerschuld wurde aus…
…zusätzliche) Tätigkeit bei der Beschwerdeführerin keine eigene Entlohnung erhalten. Eine ernsthafte Existenzgefährdung durch die Abgabenbelastung wurde im gegenständlichen Beschwerdefall unter Berücksichtigung der Angaben des Geschäftsführers ***5*** im Rah-men der mündlichen Verhandlung und der vorliegenden Unterlagen nicht nachgewiesen. Die Nachforderung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von…
…entsprochen hätten. Es sei somit auch kein Zweifel an der tatsächlichen Durchführung der jeweiligen innergemeinschaftlichen Lieferungen vorgelegen. Tatsächlich habe die Beschwerdeführerin das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erbringen können, sodass für die Beschwerdeführerin keine Einfuhrzoll- bzw. Einfuhrumsatzsteuerschuld entstanden sei. Es sei dabei auch zu berücksichtigen, dass sich…
…nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b ZK am 8. April 2009 entstandene Einfuhrumsatzsteuerschuld im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides am 10. April 2012 bereits erloschen. Dieser Umstand stand in diesen Fällen einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Mitteilung des Abgabenbetrages entgegen (vgl. VwGH 2…
…die Einhebung der Abgaben maßgeblichen Bestimmungen der BAO unter Berücksichtigung der in § 26 Abs. 5 UStG 1994 angeführten Besonderheiten. Nach § 26 Abs. 5 lit. c UStG 1994 ist die Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit den Verrechnungsvorschriften als eigene Abgabe anzusehen. Eine gesonderte Verbuchung der abziehbaren Vorsteuer…
…Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Gemäß § 26 Abs. 1 UStG 1994 gelten, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß. Art…
…78 Abs. 3 ZK unter Beachtung der gegebenenfalls erlassenen Vorschriften die erforderlichen Maßnahmen, um den Fall unter Berücksichtigung der ihnen bekannten neuen Umstände zu regeln. Gemäß § 26 Abs. 1 UStG 1994 gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, soweit in diesem Bundesgesetz nichts…
…1 Buchst. d dieser Richtlinie in der durch die Richtlinie 2009/69/EG des Rates vom 25. Juni 2009 geänderten Fassung dahin auszulegen sind, dass die darin normierte Einfuhrumsatzsteuerbefreiung dem gemäß Art. 201 dieser Richtlinie als Steuerschuldner bestimmten oder anerkannten Importeur nicht zu versagen ist…
…Dabei ist zu berücksichtigen, dass es Fälle geben kann, in denen die Anwendung des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG - insbesondere im Hinblick auf den in den Materialien zu dieser Bestimmung angesprochenen Verlust des Anmelders über die Kontrollmöglichkeit über die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer - gerade nicht…