…durch die Behinderung des Sohnes verursachten Fahrten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Es sind die in der Beschwerde begehrten 171,45 € zusätzlich (zu den bereits berücksichtigten Beträgen) als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abzuziehen. VI) zur Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist…
…des Sohnes J. in Höhe von 1.111,- € als außergewöhnliche Belastung (§34 EStG 1988) berücksichtigt. Gegenüber der Berufungsvorentscheidung vom 24.Oktober 2006 ergeben sich dadurch keine Änderungen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), verheiratet, Alleinverdiener, bezieht Familienbeihilfe für drei Kinder, wobei für einen Sohn wegen Behinderung…
…Das Gewähren von Familienbeihilfe sei dem Bw. und seiner Gattin gegenüber mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Behinderung des A erst nach dessen 21. Lebensjahr eingetreten sei. Der Berufung waren beigeschlossen: - Ein (fach-)ärztliches Sachverständigengutachten betreffend A vom 1. September 2009 (S 8 Arbeitnehmerveranlagungsakt…
…70 als Werbungskostenaufwand als auch die mit der Behinderung des Bf. im Zusammenhang stehende Krankendiätverpflegung im Rahmen des Pauschbetrages nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen eigener Behinderung berücksichtigt. Nach wie vor unberücksichtigt blieben die als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Internatskosten des Sohnes des Bf…
…als unbegründet abgewiesen, da für den Zeitraum November 2019 bis November 2021 keine erhebliche Behinderung des Sohnes festgestellt worden sei. Die am 22.2.2023 von der Bf. eingebrachte Beschwerde wurde vom Finanzamt als Vorlageantrag gewertet (Dok.6). Ein erneutes SMS-Gutachten wurde am 27…
…Behindertenpass vom 28. August 2000 ausgewiesenen Grad der Behinderung von 60 vH - die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe beantragt. Im ärztlichen Gutachten vom 19. Mai 2006 bescheinigt der ärztliche Leiter des Bundessozialamtes, Dr. K.B., den Grad der Behinderung des Sohnes der Bw. mit 60 vH…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Antrag vom 5. April 2017 begehrte die Beihilfenbezieherin die Zuerkennung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung ihres Sohnes [Name]. Dieser leide unter: "neuromotorische Entwicklungsstörung, Wahrnehmungsstörung…
…mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 80 % fallen dabei Entwicklungseinschränkungen in folgenden Fällen: ernsthafte und durchgängige soziale Beeinträchtigung in 1 bis 2 Bereichen; Globaler Unterstützungsbedarf beim Lernen; Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung. Der mit 50 % festgestellte Grad der Behinderung des Sohnes der Beschwerdeführerin ist unstrittig…
…2016 ersucht, ob sich durch diesen Befund am Zeitpunkt des Eintritts der attestierten Behinderung des Sohnes der BF etwas ändert. vorliegende Vorgutachten: Aktenmäßiges VGA 27 05 2008: komb. Entwicklungsstörung GdB 30%, verminderte Vitalkapazität Gdb 20%, Gesamtgrad der Behinderung: GdB 30% Nervenfachärztliches VGA Dr. B 13…
…hat und alle anderen Möglichkeiten ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. Wie bereits oben dargelegt weist die auf Grund der genannten ärztlichen Sachverständigengutachten erstellte Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen unter Berücksichtigung der vorgelegten Befunde den Grad der Behinderung des Sohnes der Bw…
…(= Kindesmutter) einen Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Sohnes. C. wurde im Zuge des Antragsverfahrens untersucht und folgendes Gutachten erstellt: Fach/Ärztliches Sachverständigengutachten Betr.: D.C. Vers.Nr.: 1234 Untersuchung am: 2012-05-15 10:15 Ordination Identität nachgewiesen durch…
…über den Behandlungszeitraum nicht aber über den Grad der Behinderung Auskunft und ist deshalb ebenfalls nicht geeignet, eine Unschlüssigkeit der vorliegenden Sachverständigengutachten aufzuzeigen. Es war daher davon auszugehen, dass es erst im August 2009 zu einer derart gravierenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Sohnes der Bw…
…die Mehraufwendungen auf Grund der Behinderung des Sohnes ist gemäß § 5 Abs. 1 VO der Pauschalbetrag von 262 € monatlich bzw. 3.144 € jährlich zu berücksichtigen, wobei der Pauschalbetrag um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen zu vermindern ist. Anstelle des pauschalen Freibetrages können nach…
…des Grades der Behinderung zuständig ist, ist nur dann sinnvoll, wenn für den Zeitraum von Juli 2011 bis Mai 2014 (für diesen Zeitraum wurde der Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe abgewiesen) entweder Befunde (auch vom Hausarzt) gebracht werden können, welche die Probleme Ihres Sohnes…
…ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die diesbezüglichen Kosten sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu ersetzen. Wie bereits oben dargelegt weist die auf Grund der genannten ärztlichen Sachverständigengutachten erstellte Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen den Grad der Behinderung des Sohnes des Bw. mit lediglich…
…der Grad der Behinderung erst ab August 2008 50% beträgt. Dies gründet sich auf folgende Beweiswürdigung: Während im Erstgutachten noch ein weniger gravierender Entwicklungsrückstand diagnostiziert wird, ergibt sich aus dem im Rahmen der weiteren Untersuchung vorgelegten Befund eine Verschlechterung des Zustandes des Sohnes der Bw…
…die erhöhte Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2003. Auf Grund dieses Antrages ersuchte das Finanzamt das Bundessozialamt um Erstellung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens. Nach Untersuchung des Sohnes am 9. Jänner 2005 wurde folgendes Gutachten erstellt: Anamnese: Microphthalmus li seit Geburt ist links blind 2000 Glaucom Op li…
…Landesstelle Kärnten (vom 13.03.2024): Der Anspruch auf Pflegegeld wird ab 1. Februar 2024 in der Höhe der Stufe 1 anerkannt. Über Anforderung des Finanzamtes wurde vom Sozialministeriumservice am 18. April 2024 ein Grad der Behinderung des Sohnes der Bf. von 50% ab 1…
…Behörde die Beschwerde des Bf. vom 04. Jänner 2023 gegen den Abweisungsbescheid vom 29. Dezember 2022 als unbegründet abgewiesen. Der Bf. brachte daraufhin fristgerecht am 10. Oktober 2023 einen Vorlageantrag ein und führte in diesem im Wesentlichen aus, dass die Behinderung seines Sohnes ab Geburt…
…eine Einstufung des Sohnes der Beschwerdeführerin erst ab Vorliegen von entsprechenden Befunden (und somit ab November 2022) möglich war. Für den Zeitraum ab Geburt (d.h. Juni 2018) bis November 2022 wurden keine Befunde vorgelegt, die eine weiter zurückreichende Festlegung des Grades der Behinderung für…