Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift, vertreten durch PVZ Steuer.- und UnternehmensberatungsGmbH, 5161 Elixhausen, Handelspark 2, vom 27. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch Dr. Christa Scharf, vom 27. April 2004 betreffend Umsatzsteuer…
…Wohneinheiten vergleichbarer Nutzungsmöglichkeit. Absetzbar sind nur die Ersatzbeschaffungskosten für den Hauptwohnsitz (in Anlehnung an die Beurteilung durch die Landesbehörden), nicht hingegen für Zweit- oder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten), Wohnmobile, Wohnwägen. In voller Höhe absetzbar sind auch die Mietkosten für ein Überbrückungsquartier. Wird ein beschädigtes…
…stand das Wasser im Erdgeschoss des Hauptgebäudes circa 60cm hoch. Die Wohnräume des Obergeschosses waren durch das Hochwasser nicht betroffen. Die Liegenschaft befindet sich im Hochwasserabflussgebiet der Donau und ist als „Bauland-Sondergebiet-Badehütten“ gewidmet. 2. Beweiswürdigung Der Hauptwohnsitz ist aktenkundig und ergibt sich aus…
…Diese Kosten können aber nur für den Hauptwohnsitz, nicht hingegen für Zweit- oder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten), Wohnmobile, Wohnwägen in Abzug gebracht werden. In Ihrem Fall handelt es sich um Kosten für einen weiteren Wohnsitz (Hauptwohnsitz erst ab 2014) und können somit steuerlich nicht…
…Absetzbar sind nur die Ersatzbeschaffungskosten für den Hauptwohnsitz (in Anlehnung an die Beurteilung durch die Landesbehörden), nicht hingegen für Zweit- oder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten), Wohnmobile, Wohnwägen. In voller Höhe absetzbar sind auch die Mietkosten für ein Überbrückungsquartier. Einrichtungsgegenstände: In voller Höhe absetzbar sind…
…ehemalige Ehefrau von Abgfl*** verneinte damals auch, dass sie selbst in die Vertragsverhandlungen mit der Stadtgemeinde ***Gemeinde*** eingebunden war. Dass die Nutzung der an die Gemeinde ***Gemeinde*** verpachteten Flächen keine land- und forstwirtschaftliche war, sondern es sich hierbei um Badehütten, Badestege, Liegewiesen und Parkplätze handelt…
…übliche Lebensführung nicht notwendig sind (zB Sportgeräte) bzw. einem gehobenen Bedarf dienen (insbesondere "Luxusgüter"). Absetzbar sind nur die Ersatzbeschaffungskosten für den Hauptwohnsitz, nicht hingegen für Zweit- oder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten), Wohnmobile, Wohnwägen. Weiters nicht absetzbar sind die Kosten für die Gartengestaltung, Gartengeräte, Biotope…