…dass nach ständiger Rspr des VwGH Bürgschaftszahlungen eines Ges-Gf grundsätzlich als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst gelten und sich daher dem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften entziehen. Die Sicherung allfälliger Geschäftsführerbezüge ist erst eine weitere Folge des Fortbestandes der Gesellschaft und tritt daher…
…replizierte, dass Bürgschaftszahlungen eines Ges-Gf grundsätzlich der Gesellschafterebene zugerechnet werden. Dies stehe in Einklang mit dem Beschwerdevorbringen, wonach die Zahlungen erfolgt seien, um die Liquidität der GmbH herzustellen. Zur rechtlichen Beurteilung von Bürgschaftszahlungen verweise er auf das VwGH-Erkenntnis vom 3.8.2004, 99…
…ausgewiesen hat, eine Haftungsübernahme von € 35.000,00 auf diese Schulden wäre wohl ohne wesentlichen Einfluss für oder gegen den Fortbestand der GmbH gewesen. Weiters hatte die X-GmbH in Summe vier Gesellschafter, nur zwei davon waren mit einer GF-Befugnis ausgestattet. Die oben…
…Abzugsfähigkeit der Bürgschaftszahlungen als nachträgliche Werbungskosten durchaus gegeben sei. Durch das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung sei es überhaupt erst möglich gewesen, dass die P-GmbH das Geschäftsführergehalt zur Auszahlung gebracht habe. Im heutigen Geschäftsverkehr sei es nahezu undenkbar, dass ein Kredit, der an eine Kapitalgesellschaft vergeben…
…Ergebnis nicht entgegen getreten werden, wenn es die Kapitalrückzahlungen in den Streitjahren nicht als nachträgliche Betriebsausgaben berücksichtigt hat." Darüber hinaus begründete die belangte Behörde, weshalb sie weiterhin von einer "Doppelerfassung der Bürgschaftszahlungen" ausgehe. In der Bilanz der KG zum 31. Dezember 1994 sei auf dem…
…angefochten Bescheide dahingehend, als der Gewinnfreibetrag berücksichtigt wurde. Mit Schriftsatz vom 16.7.15 (Vorlageantrag) beantragt der Bf. die Vorlage des Rechtsmittels und die Teilnahme an einer allenfalls stattfindenden mündlichen Verhandlung. Mit Schreiben vom 12.1.15 (Vorhalt) wurde dem Bf. mitgeteilt, dass keine mündliche…
…Geschäftsführer nicht akzeptieren, und sich des Weiteren zumindest eine monatliche Mindestvergütung ausbedingen. Da die getroffene Vereinbarung insofern keinem Fremdvergleich standhält, werden die von der Gesellschaft an den Geschäftsführer fakturierten Kosten (d. h. Überschuss der jeweils an den GF weiterverrechneten Kosten über dessen Provision lt. Vertrag)…
…im Beisein der Schriftführerin E., abgehaltenen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Verfahren begann vor dem…
…der abgabenbehördlichen Ermittlungen kam dieser Sachverhalt hervor. Der Bf. erhob mit Schreiben vom 26.11.2015 gegen den ESt-Bescheid 2014 Bescheidbeschwerde und beantragte eine „erklärungsgemäße“ Veranlagung unter Berücksichtigung der Bürgschaftszahlungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Zur Begründung wurde auf die bereits anhängige Beschwerde gegen die…
…die beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtssachen.” Fraglich ist, ob es im Hinblick auf die Rechtsprechung des EGMR und des EuGH im vorliegenden Fall der unentgeltlichen Beigabe eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe bedurfte oder ob - iSd Urteils des EGMR vom 9. Oktober 1979…
…dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hierzu ausführt, dass Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Sie (die Bürgschaftszahlungen) erwachsen nicht zwangsläufig, wenn sie sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmerwagnisses darstellen. Genau dieser Sachverhalt liegt im gegenständlichen Fall vor und…
…1.482 Euro. Das Einkommen 2021 beträgt 121.460,66 Euro; die Einkommensteuer nach Anrechnung von Lohnsteuer und Rundung 36.601 Euro. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…September 2023 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt und Verfahrensgang Mit Bürgschaftserklärung vom 27…
…Bürgschaftszahlungen seien, die durch ein Gesellschaftsverhältnis veranlasst seien oder mit Geschäftsführerbezügen im Zusammenhang stünden, sondern "wirkliche und offene Betriebsausgaben an die GKK". Schließlich beantragte sie im Jahr 2008 noch den Abzug von Gerichtsgebühren in Höhe von € 738,-, die laut Aktenlage im Zusammenhang mit einem…
…1999 sind dem beiliegenden Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Gutschrift an Einkommensteuer 1999 beträgt umgerechnet € 317,36 (S 4.367,00). Der Bescheid betreffend Einkpommensteuer 2000 bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der GmbH. …
…7 GebG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte …
…vorliegenden Fall hat der Berufungswerber Bürgschaftszahlungen zu leisten, weil er für Kredite der KP GmbH & CO KG die Bürgschaft übernommen hat. Unbestritten war er zum Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaften mit 60% Mehrheitsgesellschafter der Komplementär-GmbH. Zahlungen auf Grund einer Bürgschaft gelten nur dann als…
…billig und gerecht denkender Menschen grundsätzlich niemand verpflichtet und damit aus sittlichen Gründen gezwungen, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil …
…Der Bf. wurde mit Bescheid vom 27.03.2023 zur Einkommensteuer für das Jahr 2021 veranlagt und berücksichtigte das Finanzamt die beantragten Aufwendungen betreffend Bürgschaftszahlungen nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. In einer gesonderten Bescheidbegründung verwies die belangte Behörde darauf, aus welchen…
…07). Im Ergebnis kommt es entscheidend darauf an, aus welchen Motiven die Bürgschaftsverpflichtung eingegangen worden ist. Die Klärung der beruflichen Veranlassung von Bürgschaftszahlungen ist somit eine Frage der Beweiswürdigung. Das bestimmten Handlungen zugrunde liegende subjektive Element bzw. die mit bestimmten Handlungen verfolgte Absicht kann nur…