IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache DDr. ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ECOVIS Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Postfach 257, 1061 Wien Postfach, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…Berücksichtigung von Bürgschaftsleistungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers dargestellt. Der Vorhalt blieb unbeantwortet. Rechtslage Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 98/13/0029, 2010/15/0211, 2011/13/0045, 2007/15/0234, 2006/14/0052 und 2009/13/0071) und des UFS sind Bürgschaftsleistungen eines…
…der Beurteilung der Aufwendungen als Repräsentationsausgaben nichts zu ändern (vgl. VwGH 15.7.1998, 93/13/0205). Kreditrückzahlung Bürgschaftsleistungen stellen sich nur dann als außergewöhnliche Belastung dar, wenn bereits das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweist. Dies wiederum ist dann der Fall…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende und die weiteren Mitglieder über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1997 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ARNOLD Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. März 2019 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…
…keine Abmachung mit seiner Dienstgeberin (P-GmbH) betreffend die Bürgschaft getroffen. Eine derartige Abmachung sei aber eine Voraussetzung für die Anerkennung von Bürgschaftsleistungen als nachträgliche Werbungskosten. Der Umstand des Vorliegens einer Mitunternehmerschaft sei für das Finanzamt nicht von ausschlaggebender Bedeutung, zumal eine solche dem Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Franz Zeitlhofer und die weiteren Mitglieder Mag. Roland Setina, Dr. Wolfgang Bartosch und Komm.-Rat Wolfgang Sauer im Beisein der Schriftführerin Eveline Wünscher über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Pittner BuchprüfungsgesmbH, Wirtschaftstreuhandgesellschaft, 8010…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. August 2002, ERfNr. betreffend Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 7 GebG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Frau V. und die weiteren Senatsmitglieder Herrn R., Herrn LR und Herrn RL in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch WP gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Oktober…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Frau V und die weiteren Senatsmitglieder Herrn R., Herrn Dr. LR und Herrn RL in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch WP gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkersteuern Wien vom 25…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Gattringer Steuerberatung GmbH, Sonnensteinstraße 12, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 16. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Oktober 2024 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Feilenreiter & Co. Wirtschaftsprüfungs GesmbH, über die Beschwerden vom 25.11.2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4.11.2022 betreffend Einkommensteuer 2020…
üblichkeit der gegenständlichen Entgeltsvereinbarung, da der ggstl. Vertrag unter Fremden eben so nicht abgeschlossen worden wäre . Darüber hinaus ergibt sich aus der Vereinbarung, dass der GmbH (nahezu) kein Unternehmerrisiko aufgrund der Auffüllungverpflichtung der Geschäftsführer verbleibt und die Geschäftsführer (der Vertrag des zweiten Geschäftsführers [GF] ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Walpurga Schneider-Kolovratnik, 1080 Wien, Piaristengasse 18/6, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Karin Ladovitsch, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000, 2001, 2002, 2003, 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. Oktober 2002, ErfNr. betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Die Gebühr wird gemäß…
RV/5100843/2013 Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache Ing. B F, Adr1 vertreten durch STBGmbH, Adr2, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 22.07.2013…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr.Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr.Judith Fries-Horn, Dr.Claus Faber und Franz Wallner über die Berufung der Bw., vertreten durch Cerha, Hempel, Spiegelfeld, Hlawati, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…