12.4. Aufteilung des Vorsteuerabzuges 12.4.1. Allgemeines Rz 2011: Die Vorschriften über die Aufteilung der Vorsteuerbeträge gelten nicht nur für die Berechnung der Steuer eines Veranlagungszeitraumes sondern auch für die Berechnung der Steuer eines Voranmeldungszeitraumes. Der Aufteilung der Vorsteuerbeträge sind jeweils die Verhältnisse…
12.3.412.3.3. Vorsteuerausschluss bei Gebäuden Rz 2000: Gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 ist die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
…Kreditinstituten, die als Hilfsgeschäfte getätigt werden, bei Berechnung der "Ausschlussumsätze" nicht in Betracht. Wären die Grundstücksumsätze und die Umsätze aus Einlagen bei Kreditinstituten vom Prüfer nicht im Rahmen der steuerfreien Umsätze angesetzt worden, so wären nur mehr steuerpflichtige Umsätze, nämlich solche aus Vermietung und Verpachtung…
…Wakounig, UStG-ON, § 12 Rz 271, 277). Ob Vorsteuerbeträge einem Abzugs- oder Ausschlussumsatz zugeordnet werden, richtet sich nach der tatsächlichen Verwendung der bezogenen Leistung im ersten Kalenderjahr (Besteuerungszeitraum). Wenn sich die Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung maßgebend waren, ändern, kann…
…87/15/0087; 16.12.1999, 96/15/0116). Alternativ dazu sieht § 12 Abs. 5 UStG eine Aufteilung nach dem prozentuellen Verhältnis der Ausschlussumsätze zu den anderen Umsätzen (Umsatzschlüsselverfahren, § 12 Abs. 5 Z 1) vor. Diese Methode kann entweder auf sämtliche Vorsteuern angewendet werden (Z…
…Umsatzverhältnis vorzunehmen, um im Einzelfall ein möglichst sachgerechtes Ergebnis zu erreichen. Erst wenn eine direkte Zurechnung der Vorsteuerbeträge nicht möglich sei, solle nach der Intention des Gesetzgebers eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Ausschlussumsätze zu den übrigen Umsätzen gemäß § 12 Abs. 5 UStG erfolgen. Die…
… 12 Rz 474: Bei der Ermittlung des Verhältnisses der Abzugs- und Ausschlussumsätze ist von den Bemessungsgrundlagen der Umsätze auszugehen (Nettopreise)). Eine Aufteilung der Vorsteuern nach der Wertschöpfung (bei steuerpflichtigen Umsätzen einerseits und bei unecht steuerbefreiten Umsätzen andererseits) findet im Gesetz keine Deckung (VwGH 6.3…
26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…
25b. Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS) 25b.1. Voraussetzungen Rz 3434: Unternehmer, die Einfuhr-Versandhandelsumsätze (siehe § 3 Abs. 8a UStG 1994) von Drittlandswaren in das Gemeinschaftsgebiet tätigen, können sich - unter bestimmten Bedingungen - dafür entscheiden, sich in nur einem Mitgliedstaat erfassen zu lassen und dort die…
10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…
12.3. Ausschluss vom Vorsteuerabzug 12.3.1. Vorsteuerausschluss für unecht befreite Umsätze und bestimmte Auslandsumsätze Rz 1991: Für welche Umsätze Leistungen in Anspruch genommen werden, ist an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhangs im Zeitpunkt der Leistungserbringung zu beurteilen. Hinsichtlich des Zusammenhanges mit unecht steuerbefreiten Umsätzen…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
6.1.27. Kleinunternehmer 6.1.27.1 Kleinunternehmer (ab 1.1.2025) 6.1.27.1.1. Anwendungsbereich Rz 994: Voraussetzung für die Regelung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zunächst, dass der Unternehmer sein Unternehmen im Inland oder in einem…
124. Differenzbesteuerung im Binnenmarkt (Art. 24 UStG 1994) 124.1. Ausschluss der Differenzbesteuerung Rz 4236: Die Differenzbesteuerung ist auch bei Lieferungen vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet anzuwenden. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen findet keine Anwendung. Es darf keine Rechnung mit einem Hinweis auf die…
11.5. Getrennte Ausweise 11.5.1. Maschinelle Ermittlung des Steuerbetrages Rz 1621: Wird in einer Rechnung der Steuerbetrag für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, durch Maschinen (zB Fakturierautomaten, Datenverarbeitungsanlagen) automatisch ermittelt und durch diese in der Rechnung angegeben, so ist der…
(2) Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur…
1.2. Inland, Ausland Rz 141: Das Inland umfasst das Bundesgebiet der Republik Österreich. Gebäude ausländischer Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate sowie Gebäude internationaler Organisationen zählen auch bei so genannter Exterritorialität zum Inland. Seit Inkrafttreten des ZK gibt es nur ein Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Gemeinden…
112.2. Kein Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei befreiten Lieferungen an Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen Rz 4071: Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung schließt den Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Vorleistungen nicht aus (echte Steuerbefreiung). Dies gilt auch für Lieferungen an Plattformen oder andere…
7. Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994) Rz 1051: Eine Ausfuhrlieferung ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: der liefernde Unternehmer hat den Gegenstand in Erfüllung dieses Umsatzgeschäftes in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, oder der ausländische Abnehmer hat den Gegenstand in das Drittlandsgebiet versendet oder befördert, über die…