…mwN)." Eindeutig steht fest, dass die Bf. im Jahr 2013 die Stammaktien börsennotierter inländischer Unternehmen (VA und RBI) erst nach dem Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses der Hauptversammlung der jeweiligen AG, also mit bereits entstandenem Dividendenanspruch ("cum" Dividende) erworben hat (vgl. Tabelle 1). Auf der Grundlage dieses…
12.3 Ausschüttungen 12.3.1 Offene Ausschüttungen Rz 549: Eine offene Ausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die körperschaftsteuerlich unbeachtliche Verteilung des Einkommens auf Grund von Gewinnverteilungsbeschlüssen oder gesetzlichen Gewinnverteilungsregeln auf die Anteilsinhaber. Die offene Ausschüttung ist für die ausschüttende…
…Kuponfälligkeit. Inländische Beteiligungserträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen an jenem Tag zu, der im Ausschüttungsbeschluss als Tag der Auszahlung bestimmt ist. Wird im Beschluss kein Tag der Auszahlung bestimmt, gilt der Tag nach der Beschlussfassung als Zeitpunkt des Zufließens gemäß § 95 Abs…
6.2.5. Steuerliche Bewertung 6.2.5.1. Allgemeines Rz 1667: Das auf den Rechtsnachfolger übergehende Vermögen ist in der Übertragungsbilanz mit den steuerlich maßgeblichen Werten darzustellen. Als steuerlich maßgeblicher Wert gilt grundsätzlich der steuerliche Buchwert, der sich auf Grund der bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften des…
…BMF-010203/0309-IV/6/2017, BMF-AV Nr. 155/2017. Siehe dazu weiters Rz 2608 f und 6907 ff. Rz 307: Wird die Forderung auf Grund eines Ausschüttungsbeschlusses zu einer Kapitalerhöhung verwendet, liegt keine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vor. Der Vorgang stellt bei natürlichen Personen…
12.3.1.7 Ausschüttungsfiktionen Rz 560: Als offene Ausschüttung gelten auch die Ausschüttungsfiktionen. Unter diesem Sammelbegriff sind in verschiedenen Gesetzen geregelte Tatbestände zusammengefasst, denen gemeinsam ist, dass ein der Ausschüttung gleichgestellter Vorgang besteuert wird. IdR erfolgt in der Vermögenssphäre des Gesellschafters eine Endbesteuerung. In…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 5. März 2009 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 6. Februar 2009 betreffend Haftung und Zahlung von Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
…Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Beschwerdefall strittig ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von aufgrund Kursschwankungen zwischen Ausschüttungsbeschluss und tatsächlicher Dividendenauszahlung entstandener Fremdwährungsverluste (siehe dazu das Vorjahr betreffend auch die Entscheidung des BFG vom selben Tag, GZ RV/7103249/2021) sowie die Abzugsfähigkeit eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Andreas Wallner, Steuerberater in 8010 Graz, Neutorgasse 51, vom 03.05.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27.04.2011…
Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache PS, vertreten durch Enzinger + Mosser StB KG, Frauengasse 5, 8720 Knittelfeld, gegen den Bescheid des FA Judenburg Liezen vom 4. Juni 2012, betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer für das Jahr 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache WM - Vertriebsgesellschaft m.b.H., Adresse vertreten durch A B, Adresse2 , vertreten durch Stb GmbH & Co KG, Adresse1, über die Beschwerde vom 26.04.2010 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch denSenat im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch StB gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz Stadt vom 7. Oktober 2002 betreffend Kapitalertragsteuer 1997 in der Sitzung am 24. Februar 2015 nach Durchführung einer…
Hat eine britische Gesellschaft von einer US-Gesellschaft im Dezember 2002 eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der A-GmbH, vertreten durch die Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23.03.2015 betreffend Haftung…
Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative deutsche Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…
2.14.4 Geschäftsgegenstand und Kapital (§ 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 297: Der Geschäftsgegenstand einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft muss auf das Veranlagen des Eigenkapitals und damit zusammenhängende Nebenleistungen beschränkt sein. Das Veranlagen des Eigenkapitals gliedert sich nach § 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988…
16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…