…nicht auf Ihrem Abgabenkonto aufscheinen, bleiben vom außergerichtlichen Ausgleich unberührt und sind daher gesondert in voller Höhe zu entrichten. Allfällige künftige Gutschriften, die Zeiträume vor dem Ausgleichsstichtag betreffen, aber erst in der Folge verbucht werden, können jederzeit mit den abgeschriebenen Abgaben, jedoch ohne Anrechnung auf…
…Berechnungsstichtag seien die per 1. Oktober 2003 bestehenden Abgabenrückstände herangezogen worden. Die Einkommensteuervorauszahlungen 2003 seien darin nicht enthalten gewesen, da diese zum Ausgleichsstichtag vollständig entrichtet gewesen seien. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2003 sei seitens des Finanzamtes ausdrücklich bestätigt worden, dass vom außergerichtlichen Ausgleich die…
…außergerichtlichen Ausgleich erfasst, als diese ausdrücklich in der Aufstellung angeführt sind. Laut Aktenlage resultiert die zur Erlassung des Bescheides vom 09.04.2018 führende Gutschrift von € 758,00 aus der Veranlagung zur Einkommensteuer 2015. Ob Gutschriften Zeiträume vor dem Ausgleichsstichtag betreffen, bestimmt sich danach…
…Abgaben (auch jene, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben könnten) sind von dieser Vereinbarung nicht umfasst und sind bei Fälligkeit zur Gänze zu entrichten. Sonstige Gutschriften aus vor dem Ausgleichsstichtag entstandenen Abgaben sind mit vor diesem Stichtag entstandenen Abgaben zu verrechnen, und ist die allenfalls…
…Schreibens entrichtet wird. Sonstige Gutschriften, die auf Sachverhalte zurückzuführen sind, die vor dem Ausgleichsstichtag verwirklicht wurden, werden zur Gänze mit den vor dem Ausgleichsstichtag entstandenen Abgabenschuldigkeiten verrechnet. Die Abschreibung kann widerrufen bzw. der Forderungsnachlass nachträglich für ungültig erklärt werden, wenn diese(r) auf Grund von…
…Finanzamt S eine Abschreibung der verbleibenden Abgabenrückstände mit Löschungsbescheiden gemäß § 235 BAO durchführen. 3) Sollten Veranlagungen betreffend Zeiträume vor dem 1. Juli 2002 (Ausgleichsstichtag) zu Gutschriften führen, werden diese mit den zu löschenden Abgabenrückständen verrechnet. Nachforderungen aus Veranlagungen sind dagegen nur in Höhe der Quote…
…auch der Einwand des Bw. hinsichtlich der verfügten Aussetzung der Einhebung dieser Nachforderung ins Leere geht. Am 27. März 1998 erfolgte lediglich die Löschung des zum Ausgleichsstichtag bestehenden Abgabenrückstandes nach Leistung der Ausgleichsquoten von ATS 2.000,00 (29. März 1996), ATS 3.000,00…
…Finanzamt X eine Abschreibung der verbleibenden Abgabenrückstände mit Löschungsbescheiden gemäß § 235 BAO durchführen. 3) Sollten Veranlagungen betreffend Zeiträume vor dem 1. Juli 2002 (Ausgleichsstichtag) zu Gutschriften führen, werden diese mit den zu löschenden Abgabenrückständen verrechnet. Nachforderungen aus Veranlagungen sind dagegen nur in Höhe der Quote…
Die Information des BM für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux über die Beschwerde des a, vertreten durch Peter Müller, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, Nägelesgarten 10, 6850 Dornbirn, gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes Feldkirch vom 21. März 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
3.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG) 3.2.1. Grundsätze 3.2.1.1. Allgemeines Rz 761: Der Einbringungsstichtag hat eine wesentliche Bedeutung, da mit ihm die steuerliche Funktion verbunden ist, dass die Zurechnung des Vermögens und der daraus resultierenden Einkünfte zum Einbringenden mit Ablauf dieses…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…
1.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG) 1.5.1. Allgemeines Rz 256: Während die §§ 2 bis 4 UmgrStG im Wesentlichen die steuerrechtlichen Folgen für eine Verschmelzung nach Art. I UmgrStG bei der übertragenden und übernehmenden Körperschaft regeln, befasst sich § 5 UmgrStG mit…
13.5 Vorteilsausgleich Rz 609: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Dieser liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Körperschaft ihrem Anteilsinhaber einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Anteilsinhaber der Körperschaft gewährt (vgl. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0005…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. Juni 2010, betreffend Einkommensteuer 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2008…
According to the Austrian Double Taxation Conventions it is the "beneficial owner" of dividends who is entitled to claim relief from Austrian source taxation. If shares bought "cum-dividend" should have been transferred to the purchaser on 8th May, 1995, the ex-date being…
5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA Dr. Georg Riedl, Schottengasse 10/12, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 12.11.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 14.10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 30.11.2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 17.11.2016, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 und Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…