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UFSG RV/0099-G/05Ausgleich von zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2005

…somit nach Ablauf von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 2003 (E 1), welche der Bw. elektronisch im Finanzonline Verfahren einreichte, legte der Bw. dar, dass seitens des Kreditinstitutes aus der gesamten Ausschüttung die Kapitalertragsteuer einbehalten worden war, tatsächlich aber…

BFG RV/7101622/2017Antrag auf Rückforderung zu Unrecht einbehaltener KESt bei falscher Behörde eingebracht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2018

…Sie ist weder erstreckbar (VwGH 26.8.2009, 2004/13/0121) noch hemmbar oder unterbrechbar. Da die Bf. ihren Antrag auf Rückforderung von in Österreich zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragssteuer zwar innerhalb der Frist bis 31. Dezember 2015, jedoch bei der unzuständigen Behörde (Finanzamt Feldkirch) und…

BFG RV/7105148/2018Nachweis der Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus einem Investmentfonds nur gegenüber dem Abzugsverpflichteten möglich?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2019

…zur Korrektur eines unrichtigen Kapitalertragsteuerabzugs (Hofstätter/ Reichel, Die Einkommensteuer- Kommentar, § 97 Abs. 2 Tz 1; Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn, Kommentar zum EStG, § 97 Tz 40). Die Erstattungsvorschrift des § 240 Abs. 3 BAO, die eine Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltenen Steuerbeträgen vorsieht, ist im Verhältnis zu …

BFG RV/1100246/2024Fehlender Antrag auf KEST
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2024

…in der Berufung (Beschwerde) vom 10. Jänner 2007 sowie im Vorlageantrag vom 14. Juni 2007 gestellte Antrag auf Gutschrift der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2004 (ab 29. April) werde als Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer iSd § 240 Abs. 3 BAO gewertet…

BFG RV/7104738/20181. keine beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO nach Eintritt der Verjährung 2. keine Rückerstattung von KESt gemäß § 240 Abs. 3 BAO wenn ESt-Veranlagung erfolgte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2018Teil 1/2

…Zurückweisungsbescheid vom 20. April 2017: Der Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer 2015 wurde mit Bescheid vom 20. April 2017 gemäß § 240 Abs. 3 BAO als unzulässig zurückgewiesen, da im Falle eines entsprechenden Antrages ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hätte. Auf …

BFG RV/7105752/2018Wäre es möglich gewesen, die allenfalls zu Unrecht einbehaltene Kapitalertragsteuer im Wege der Veranlagung auf die Einkommensteuer anzurechnen bzw. diesbezüglich eine Gutschrift zu erhalten?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2023Teil 1/2

…der Agrargemeinschaft. Demnach sind alle Mitglieder, der AG ***2*** gleich zu behandeln." Beantragt wird die Rückzahlung von 780 Euro für 2015. Mit Zurückweisungsbescheid vom 26. Juni 2017, weißt die belangte Behörde den Antrag auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer 2015 nach § 240 Abs. 3…

BFG RV/6100128/20211.) Zulässigkeit eines Antrages auf KESt-Erstattung nach § 240 Abs. 3 BAO 2.) kein Nachweis zu Unrecht einbehaltener Beträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.01.2023

…wie dem Mail vom 29.04.2019 - zu entnehmen ist, Anträge nach § 240 BAO auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer auf Substanzgewinne für die Jahre 2016 und 2017 gestellt. Für die Jahre 2009 bis 2014 erfolgte eine Pflichtveranlagung (***24*** von mehr als € 11.000)…

BFG RV/5101394/2015Anrechnung von zu Recht einbehaltener Kapitalertragsteuer von gemäß § 10 KStG 1988 befreiten Beteiligungserträgen auf die Körperschaftsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2018

…durch die Kapitalertragsteuer nur Beteiligungserträge von natürlichen Personen. 5) Zur Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Beträgen: Gemäß § 240 Abs. 3 BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß…

UFSL RV/1106-L/07Antrag auf Rückzahlung rückwirkend zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer durch einen anderen als den Abgabepflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2011

…C A stellen können (und können noch), die Berufungswerberin jedoch nicht. Dementsprechend war der Bescheid vom 10. November 2007 hinsichtlich des Antrages auf Rückzahlung von € 50.000,00 zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer zurückzuweisen und der angefochtene Bescheid insoweit abzuändern. Linz, am 4. Februar 2011

BFG RV/6100616/2018Anrechnung von einbehaltener Abzugssteuer auf steuerbefreite Einkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2018

…0241 ist festzuhalten, dass in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt der Beschwerdeführer, ein Bediensteter der Wiener Berufsfeuerwehr, beim Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer nach § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1994 mit der Begründung gestellt hat, dass er…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der einen Ausgleich der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer beantragt, zuständig ist. Bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 sind kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 136 f) von der Steuerpflicht…

BFG RV/5100210/2016DBA China - Rückerstattung Kapitalertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2019

…zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuern liegt eine einheitliche Rechtsprechung vor. Zudem…

BFG RV/3100685/2025Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Nichtbescheid, da auf der Erledigung als bescheiderlassende Behörde das FAG angeführt ist, die Approbation erfolgte durch das FAÖ
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.02.2026

…Ist ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer nicht im Wege der Veranlagung möglich, kann eine Rückzahlung gemäß § 240 BAO beantragt werden. Für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuerbeträge ist grundsätzlich jenes Finanzamt zuständig, das bereits für die Erhebung der Kapitalertragsteuer zuständig…

BFG RV/7100367/2026Bescheid durch unbefugte Person approbiert (Signatur des FAÖ, Bezeichnung der Bescheid erlassenden Behörde: FAG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.05.2026

…Ist ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer nicht im Wege der Veranlagung möglich, kann eine Rückzahlung gemäß § 240 BAO beantragt werden. Für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuerbeträge ist grundsätzlich jenes Finanzamt zuständig, das bereits für die Erhebung der Kapitalertragsteuer zuständig…

BFG RV/7104563/2020Grunderwerbsteuer Realteilungsvertrag - weder Anwendung des § 201 BAO noch des § 240 Abs. 3 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2026Teil 1/2

…3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener und abgeführter Grunderwerbsteuer gestellt. Der Rückzahlungsantrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO bezieht sich allerdings auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Abzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer). Im gegenständlichen Fall ist der Antrag auf Rückerstattung einer vom Parteienvertreter selbst berechneten Grunderwerbsteuer gerichtet…

BFG RV/1100091/2017KESt-Erstattungsantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2024

…3 BAO handle, sei diese nicht berechtigt, einen Antrag auf Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages einzubringen; antragsberechtigt seien nur die hinter der Personengesellschaft stehenden Gesellschafter. Es sei daher mangels Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin der von ihr gestellte Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO als unzulässig…

BFG RV/1100937/2015Steuerliche Relevanz eines zwischen Ehegatten eingegangenen Dienstverhältnisses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2020Teil 1/2

…keine Stundenaufzeichnungen zu führen hätten. Für den Fall einer Abweisung der Beschwerde würden folgende Anträge gestellt: Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer nach § 241 BAO in Höhe von 2.098,84 Euro Antrag auf Rückerstattung des zu Unrecht abgeführten Dienstgeberbeitrages von 1.881…

UFSW RV/1955-W/09Anträge auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Beträge sind gemäß § 240 BAO dann aufgrund der Subsidiarität dieser Bestimmung abzuweisen, wenn ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder zu erfolgen hätte (vgl. § 240 (3) BAO).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2009

…von dem für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Schuldners der Kapitalertragsteuer zuständigen Finanzamt auf Antrag zu erstatten. (3) Auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich…

BFG RV/5100163/2016Rückerstattung von Auslands-Kapitalertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2020

…Anspruch genommen werden kann. Aufgrund der Subsidiarität einer gesonderten Rückerstattung nach § 240 Abs 3 BAO gegenüber einer Rückzahlung oder einem Ausgleich im Rahmen der Veranlagung ist es im Ergebnis nicht so sehr entscheidend, ob die Steuer zu Unrecht einbehalten wurde. Es kommt vielmehr darauf an…

UFSW RV/0548-W/06Rückforderung von Kapitalertragsteuer auf grenzüberschreitende Dividenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2011

…vor, dass auf Antrag des Abgabepflichtigen zu Unrecht einbehaltene Beträge zurückzuzahlen seien, sofern nicht ein Ausgleich gemäß § 240 Abs. 3 lit a bis c erfolgt sei; im Fall der auf Basis von Gewinnausschüttungsbeschlüssen durch die T. GmbH durchgeführten Gewinnausschüttungen sei kein solcher Ausgleich erfolgt. Antragsberechtigt…