…somit nach Ablauf von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 2003 (E 1), welche der Bw. elektronisch im Finanzonline Verfahren einreichte, legte der Bw. dar, dass seitens des Kreditinstitutes aus der gesamten Ausschüttung die Kapitalertragsteuer einbehalten worden war, tatsächlich aber…
…Sie ist weder erstreckbar (VwGH 26.8.2009, 2004/13/0121) noch hemmbar oder unterbrechbar. Da die Bf. ihren Antrag auf Rückforderung von in Österreich zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragssteuer zwar innerhalb der Frist bis 31. Dezember 2015, jedoch bei der unzuständigen Behörde (Finanzamt Feldkirch) und…
…zur Korrektur eines unrichtigen Kapitalertragsteuerabzugs (Hofstätter/ Reichel, Die Einkommensteuer- Kommentar, § 97 Abs. 2 Tz 1; Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn, Kommentar zum EStG, § 97 Tz 40). Die Erstattungsvorschrift des § 240 Abs. 3 BAO, die eine Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltenen Steuerbeträgen vorsieht, ist im Verhältnis zu …
…in der Berufung (Beschwerde) vom 10. Jänner 2007 sowie im Vorlageantrag vom 14. Juni 2007 gestellte Antrag auf Gutschrift der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2004 (ab 29. April) werde als Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer iSd § 240 Abs. 3 BAO gewertet…
…Zurückweisungsbescheid vom 20. April 2017: Der Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer 2015 wurde mit Bescheid vom 20. April 2017 gemäß § 240 Abs. 3 BAO als unzulässig zurückgewiesen, da im Falle eines entsprechenden Antrages ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hätte. Auf …
…der Agrargemeinschaft. Demnach sind alle Mitglieder, der AG ***2*** gleich zu behandeln." Beantragt wird die Rückzahlung von 780 Euro für 2015. Mit Zurückweisungsbescheid vom 26. Juni 2017, weißt die belangte Behörde den Antrag auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer 2015 nach § 240 Abs. 3…
…wie dem Mail vom 29.04.2019 - zu entnehmen ist, Anträge nach § 240 BAO auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer auf Substanzgewinne für die Jahre 2016 und 2017 gestellt. Für die Jahre 2009 bis 2014 erfolgte eine Pflichtveranlagung (***24*** von mehr als € 11.000)…
…durch die Kapitalertragsteuer nur Beteiligungserträge von natürlichen Personen. 5) Zur Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Beträgen: Gemäß § 240 Abs. 3 BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß…
…C A stellen können (und können noch), die Berufungswerberin jedoch nicht. Dementsprechend war der Bescheid vom 10. November 2007 hinsichtlich des Antrages auf Rückzahlung von € 50.000,00 zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer zurückzuweisen und der angefochtene Bescheid insoweit abzuändern. Linz, am 4. Februar 2011
…0241 ist festzuhalten, dass in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt der Beschwerdeführer, ein Bediensteter der Wiener Berufsfeuerwehr, beim Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer nach § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1994 mit der Begründung gestellt hat, dass er…
…der einen Ausgleich der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer beantragt, zuständig ist. Bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 sind kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 136 f) von der Steuerpflicht…
…zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuern liegt eine einheitliche Rechtsprechung vor. Zudem…
…Ist ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer nicht im Wege der Veranlagung möglich, kann eine Rückzahlung gemäß § 240 BAO beantragt werden. Für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuerbeträge ist grundsätzlich jenes Finanzamt zuständig, das bereits für die Erhebung der Kapitalertragsteuer zuständig…
…Ist ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer nicht im Wege der Veranlagung möglich, kann eine Rückzahlung gemäß § 240 BAO beantragt werden. Für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuerbeträge ist grundsätzlich jenes Finanzamt zuständig, das bereits für die Erhebung der Kapitalertragsteuer zuständig…
…3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener und abgeführter Grunderwerbsteuer gestellt. Der Rückzahlungsantrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO bezieht sich allerdings auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Abzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer). Im gegenständlichen Fall ist der Antrag auf Rückerstattung einer vom Parteienvertreter selbst berechneten Grunderwerbsteuer gerichtet…
…3 BAO handle, sei diese nicht berechtigt, einen Antrag auf Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages einzubringen; antragsberechtigt seien nur die hinter der Personengesellschaft stehenden Gesellschafter. Es sei daher mangels Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin der von ihr gestellte Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO als unzulässig…
…keine Stundenaufzeichnungen zu führen hätten. Für den Fall einer Abweisung der Beschwerde würden folgende Anträge gestellt: Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer nach § 241 BAO in Höhe von 2.098,84 Euro Antrag auf Rückerstattung des zu Unrecht abgeführten Dienstgeberbeitrages von 1.881…
…von dem für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Schuldners der Kapitalertragsteuer zuständigen Finanzamt auf Antrag zu erstatten. (3) Auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich…
…Anspruch genommen werden kann. Aufgrund der Subsidiarität einer gesonderten Rückerstattung nach § 240 Abs 3 BAO gegenüber einer Rückzahlung oder einem Ausgleich im Rahmen der Veranlagung ist es im Ergebnis nicht so sehr entscheidend, ob die Steuer zu Unrecht einbehalten wurde. Es kommt vielmehr darauf an…
…vor, dass auf Antrag des Abgabepflichtigen zu Unrecht einbehaltene Beträge zurückzuzahlen seien, sofern nicht ein Ausgleich gemäß § 240 Abs. 3 lit a bis c erfolgt sei; im Fall der auf Basis von Gewinnausschüttungsbeschlüssen durch die T. GmbH durchgeführten Gewinnausschüttungen sei kein solcher Ausgleich erfolgt. Antragsberechtigt…