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UFSZ4I ZRV/0308-Z4I/02Nachforderung von Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.02.2004

…Apfelaroma, das für die inländische Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie vorgesehen war und auch eingesetzt wurde. Das Apfelaroma sei direkt von der S. zur Erzeugung von Lebensmitteln eingesetzt worden. Es handle sich hierbei um einen natürlichen Aromastoff im Sinne des § 3 Abs. 1 lit. a Aromenverordnung…

BFG RV/7101110/2022Aufwendungen für von einem Humanenergetiker empfohlene alternativmedizinische Präparate stellen keine außergewöhnliche Belastung dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.05.2022

…mittels Biofeedback oder Bioresonanz, mittels Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen und Musik, unter Anwendung kinesiologischer Methoden und mittels Interpretation der Aura unter Ausschluss jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit. Die Ausstellung medizinischer Verordnungen fällt nicht unter diese Berechtigung (vgl. zu Empfehlungen und Therapieplänen…

BFG RV/5100549/2011Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2015

…Bach. Biofeedback oder Bioresonanz, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen, Musik, unter Anwendung kinesiologischer Methoden und mittels Interpretation der Aura.“ Als Standort wurde eingetragen: Adresse. Am 1. Februar 2011 reichte die Bf. die Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2008 und 2009 elektronisch ein…

BFG RV/7200323/2011Zolltarifliche Einreihung eines Zucker/Tee-Gemenges. Irrtum der Behörde gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK. Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG. Bedingung bei Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2015Teil 1/2

…zum Harmonisierten System (HS) die Ware nicht als Tee unter Warennummer 2101 2092 80, sondern als Zucker (Saccharose mit Zusatz von Aromastoffen) in die Warennummer 1701 9100 00 einzureihen sei. Das ergäbe unter Anwendung der für für diese Tarifnummer geltenden Gewichtszollsätze an nachzufordernden Beträgen 9…

UFSL RV/0531-L/08Liebhabereiprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2010

…Bach, Pendeln, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen unter Anwendung kinesiologischer Methoden und mittels Interpretation der Aura). Begründend wurde ausgeführt, dass laut dem Schreiben vom 28. Jänner 2008 die im Jahr 2002 aufgenommene Tätigkeit mit 31. Dezember 2007 aufgegeben worden sei. In den Jahren…

UZK-DAAnhang 22-04 Von der regionalen Kumulierung ausgenommene Vormaterialien (1) (2)
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…| 2905 44 | D-Glucitol (Sorbit) | X | X | X | 3302 10 29 | Zubereitungen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, andere als mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5% vol…

BFG RV/7200007/2023Tabak- und nikotinfreier Wasserpfeifenersatztabak als Steuergegenstand iSd TabStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2024Teil 2/2

…C-674/19, handelt es sich bei Wasserpfeifentabak, selbst wenn er nur aus 24 % Tabak besteht und andere Stoffe wie Zuckersirup, Glycerin, Aromastoffe und ein Konservierungsmittel enthält, um Rauchtabak, somit um Rauchtabak im Sinne des § 3 Abs.3 TabStG. Der EuGH führt darin zur Einstufung…

BFG RV/7300016/2022Beschlagnahmeanordnung für tabak- und nikotinfreien Wasserpfeifenersatztabak, der als Rauchware tabaksteuerpflichtig ist, sodass eine Tabaksteuerverkürzung bewirkt wurde. Ein vorsätzliches Handeln als Voraussetzung für einen Verfall als Beschlagnahmegrund liegt nicht vor.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2022

…elektrischer Shishas unter der Bedingung, dass die Temperaturen 200 Grad Celsius nicht übersteigen, die in der Wasserpfeifenwatte enthaltenen Aromastoffe nur verdampfen und der Nutzer deshalb nur Dampf einatmet. (Rn.19) 3.Ein Vergleich der Wasserpfeifenwatte mit nicht steuerbaren Liquids für sog. E-Zigaretten scheidet aus…

UFSZ1W ZRV/0040-Z1W/07Tarifierung von 2 flüssigen Präparaten als alkoholhaltige Getränke unter Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur statt als Nahrungsergänzungsmittel unter Position 2106. Unanwendbarkeit einzelstaatlicher Gesetze auf Tarifierungsfragen im Zollbereich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.05.2012Teil 1/2

…KN; Pflanzensäfte und -auszüge in Kap. 13; Pflanzenpharmaka zur oralen und peroralen Verwendung in Kap. 30; Aromastoffe für Nahrungsmittel in Kap. 33), in die Position HS 2208 einzureihen wären. Bei solchen Flüssigkeiten würden aber nicht nur ihre chemische Zusammensetzung berücksichtigt, sondern auch Aspekte des Verwendungszwecks…

UFSZ3K ZRV/0257-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0256-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0255-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0254-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0253-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0252-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0244-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0243-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0242-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0241-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0251-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…