…wenn die drei Errichtungsphasen vom Kunden durch gesonderte Verträge in Auftrag gegeben werden (Hinweis auf EAS 1259 betr. Anschlussaufträge und EAS 3063 betr. "Montageprojekt-GB" und "Montageprojekt-GD"). Die von einigen Staaten akzeptierte getrennte Fristenberechnung bei Auftragsvergabe "in Baulosen" (Deutschland - Verständigungsprotokoll vom 7.9.1991…
…Wenn in diesem Fall die Montagezeit des AAV beispielsweise nur 1 Monat beträgt, würde bei Anwendung der "Baulose-Beurteilung" die Montagefrist von 12 Monaten nicht überschritten. Montageprojekt "GD": Wird im Verlauf der Montagearbeiten der Kundenauftrag noch dadurch erweitert, dass auch ein Reserve-PC in die…
…einer schweizerischen Baubetriebstätte führt. Die österreichisch-schweizerischen Verständigungsgespräche vom 10. Dezember 1999 betreffend die Arbeitsvergabe in "Baulosen" sind allerdings im gegebenen Zusammenhang nicht einschlägig. Damals wurde vereinbart: "Werden Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten vergeben, bleiben die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht…
…den Fall, dass die Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten vergeben werden. In diesem Fall bleiben gemäß der österreichisch-schweizerischen Verständigung vom 10. Dezember 1999 (AÖF Nr. 34/2000) die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht (Arbeitsvergabe in Form von Baulosen). 27. Mai…
…einer österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 (SWI 1991, 197) bei der Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten (Arbeitsvergabe in Form von Baulosen) die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht bleiben. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Dezember 1999) 2. Behandlung von Bauunterbrechungen Werden Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten vergeben, bleiben die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht (Arbeitsvergabe in Form von Baulosen). Die Berechnung der Betriebstättendauer muss ebenfalls in beiden Staaten übereinstimmen. (Abschnitt B Punkt 2 des Ergebnisprotokolls…
…Hauptauftragnehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Hauptauftragnehmers, sondern ausschließlich nur solche der slowenischen d.o.o. ausgeübt werden, kann nur die slowenische Gesellschaft, nicht aber der österreichische Hauptauftragnehmer in Litauen besteuert werden. Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2009
Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…
…Hauptsitz erhalten haben und diesem daher für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich sind. Diese Sichtweise, die auch in den Verrechnungspreisrichtlinien 2010 aufrechterhalten wird, beruht auf der sowohl von Deutschland als auch von Österreich vertretenen Auffassung, dass die Tätigkeit der Subauftragnehmer nicht als Betriebsausübung des Hauptauftragnehmers an…
…sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei "Baulosen" erfolgt und die Summe der Mitwirkungszeiten an den solcherart zeitlich getrennten Bauabschnitten (unter Außerachtlassung der arbeitsfreien Zwischenzeiten) die für die Betriebstättenbegründung maßgebende 12-Monatsfrist nicht übersteigt (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7…
…Bauausführungen und Montagen 2.2.4.1. Allgemeine Grundsätze Rz 358: Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte in der Regel erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Der Gewinn ist bei Bau- und Montageleistungen zwischen…
…ob gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen aber weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu…
Plant eine deutsche Gesellschaft eine länger als 12 Monate andauernde Zusammenarbeit mit einer im Eisenbahnstreckenbau tätigen österreichischen Gesellschaft in der Form, dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
…Inlandsteil der Vorbereitung und Auswertung der Bauüberwachung vor Ort) (EAS 751 betr. DBA-Russland). Rz 369: Auch die Anwendung eines innerbetrieblichen Kostenumlageverfahrens in der Art, dass der Gewinn aus dem Auslandsbauvorhaben zunächst insgesamt aus der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird und dass sodann im Kostenumlageverfahren die…
Erteilt eine österreichische Planungs-GmbH, die den Generalplanungsauftrag für eine (12 Monate nicht übersteigende) Errichtung eines Geschäftsgebäudes in Tschechien übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA…
…daher im Wege einer Funktionsanalyse festzustellen sein, welche Funktionen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben in Deutschland und welche in Österreich erbracht worden sind. Auf dieser Grundlage wird der der Ö-GmbH zuzurechnende Gewinn zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein; der deutsche Besteuerungsanspruch kann daher nicht…
…3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das deutsche Unternehmen unterliegt daher mit den erzielten Gewinnen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, wenn die zusammengerechnete Arbeitszeit in den einzelnen Ausbauphasen die Frist von 12 Monaten übersteigt. Bundesministerium für Finanzen, 17. Februar…
…Produkt (BFH 16.5.1990, I R 113/87, BStBl II 1990, 983) und umfasst insbesondere die Montage einer neuen Ausrüstung in einem bestehenden Gebäude oder im Freien (OECD-MK Art. 5 Z 50); wie zB die Montage von Heizungs-, elektrischen und sanitären Anlagen (BFH…
Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der…